Begriffe aus Buchhaltung, Mehrwertsteuer, Steuern und Lohn — kurz, präzise und mit Verweis auf das Obligationenrecht und das Mehrwertsteuergesetz. Plus passende Tools und Vorlagen für die direkte Umsetzung.
Grundbegriffe der Buchhaltung und Rechnungslegung — von Bilanz über Buchungssatz bis zur Jahresrechnung, mit Verweis auf das Obligationenrecht.
Begriffe rund um Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr in der Schweiz — QR-Rechnung, QR-IBAN, Verzugszins, Zahlungsfrist, Gutschrift und Betreibung, mit Verweis aufs Gesetz.
Begriffe rund um die Schweizer Mehrwertsteuer — Vorsteuer, Saldosteuersatz, Bezugsteuer und Eigenverbrauch, mit Verweis auf das Mehrwertsteuergesetz.
Steuerbegriffe für Unternehmen und Selbständige in der Schweiz — Gewinnsteuer, Quellensteuer, Verrechnungssteuer und Säule 3a, mit Gesetzesverweis.
Begriffe zu Lohn und Sozialversicherungen in der Schweiz — AHV, BVG, UVG, Familienzulagen und Lohnausweis, mit Verweis auf AHVG, BVG und Co.
Begriffe zu Rechtsformen und Handelsrecht in der Schweiz — Einzelfirma, GmbH, AG, Handelsregister und Revisionsstelle, mit Verweis auf das Obligationenrecht.
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Erfasst nach OR 960a Abs. 3 den nutzungs- und altersbedingten Wertverlust von Anlagevermögen erfolgswirksam und mindert den Buchwert direkt oder indirekt.
Lohnabzüge zur Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung; je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, von Selbständigerwerbenden vollständig selbst geschuldet.
Kapitalgesellschaft mit in Aktien zerlegtem Aktienkapital von mindestens CHF 100'000; die Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage.
Erfasst nach OR 958b vor dem Bilanzstichtag bezahlte Aufwände, die wirtschaftlich erst der Folgeperiode angehören (transitorische Aktiven).
Vermögenswerte, die der Geschäftstätigkeit langfristig (über 12 Monate) dienen — Sachanlagen, Finanzanlagen und immaterielle Werte.
Obligatorische Sozialversicherung, die bei Arbeitslosigkeit einen Teil des Lohns ersetzt — finanziert durch Lohnbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Das Dokument, das einem Geschäftsvorfall zugrunde liegt — Grundlage jeder Buchung nach dem Grundsatz «keine Buchung ohne Beleg».
Staatliches Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung einer Geldforderung nach SchKG; beginnt mit dem Betreibungsbegehren und dem Zahlungsbefehl.
MWST, die der schweizerische Empfänger einer Leistung aus dem Ausland selbst deklariert und an die ESTV abliefert — analog zum europäischen Reverse-Charge-Verfahren.
Stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiven) und Schulden inklusive Eigenkapital (Passiven) eines Unternehmens.
Der Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn vor Abzügen; der Nettolohn ist der ausbezahlte Betrag nach Abzug der Sozialversicherungen und allfälliger Quellensteuer.
Pflicht zur kaufmännischen Buchführung und Rechnungslegung; ab CHF 500'000 Jahresumsatz zwingend doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung.
Die formalisierte Anweisung, welches Konto im Soll und welches im Haben gebucht wird — nach dem Prinzip «Soll an Haben».
Wert, mit dem ein Aktivum in der Bilanz steht: Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen und Wertberichtigungen.
Obligatorische berufliche Vorsorge (zweite Säule); Arbeitnehmende ab Mindestjahreslohn sind gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod versichert.
Kunde mit offener Forderung gegenüber dem Unternehmen — gleichzeitig Bezeichnung der entsprechenden Bilanzposition (Konto 1100).
Betrag, der nach Abzug der variablen Kosten vom Erlös zur Deckung der Fixkosten und zur Gewinnerzielung übrig bleibt.
Wertberichtigung auf dem Debitorenbestand für das Risiko von Zahlungsausfällen; kann einzeln oder pauschal gebildet werden.
Vom Bund erhobene Einkommens- bzw. Gewinnsteuer nach DBG; für Kapitalgesellschaften beträgt sie flach 8,5 % des Reingewinns.
Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseigner; bei qualifizierten Beteiligungen ab 10 % zu 70 % als Einkommen steuerbar.
Buchführungsmethode, bei der jeder Geschäftsvorfall auf zwei Konten erfasst wird — Soll und Haben — und die zu Bilanz und Erfolgsrechnung führt.
Standardabrechnungsart der Mehrwertsteuer: das Unternehmen deklariert die Umsatzsteuer auf jeder Rechnung und zieht die Vorsteuern auf Eingangsrechnungen vollumfänglich ab.
Differenz zwischen Aktiven und Fremdkapital; umfasst nach OR 959a Aktien-/Stammkapital, gesetzliche und freiwillige Reserven sowie Bilanzgewinn bzw. -verlust.
MWST-Tatbestand, wenn ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen für nicht-unternehmerische oder steuerausgenommene Zwecke verwendet.
Vereinfachte Form der Rechnungslegung — umgangssprachlich Milchbüechli-Rechnung — mit Erfassung von Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage; zulässig für Einzelfirmen unter CHF 500'000 Umsatz.
Von einer natürlichen Person allein geführte Unternehmung mit unbeschränkter persönlicher Haftung; ab CHF 100'000 Jahresumsatz besteht Eintragungspflicht im Handelsregister.
Periodenbezogene Aufstellung von Aufwand und Ertrag, die den Gewinn oder Verlust eines Geschäftsjahres aufzeigt.
Gesetzliche Zulagen zum Lohn, die einen Teil der Unterhaltskosten für Kinder ausgleichen — als Kinder- und Ausbildungszulagen.
Sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Dritten; gliedert sich nach OR 959a in kurzfristiges (Fälligkeit unter 1 Jahr) und langfristiges Fremdkapital (über 1 Jahr).
Rechnung, die die Veränderung der flüssigen Mittel getrennt nach Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit zeigt; Pflicht für grössere Unternehmen nach OR Art. 961b.
Der Zeitraum, für den ein Unternehmen seine Buchführung abschliesst und die Jahresrechnung erstellt — meist zwölf Monate, oft das Kalenderjahr.
Einkommenssteuer der juristischen Personen; auf Bundesebene Proportionalsatz von 8.5 % auf dem Reingewinn, dazu kommen kantonale und kommunale Gewinnsteuern.
Juristische Person mit Stammkapital von mindestens CHF 20'000 (voll liberiert), bei der die Gesellschafter grundsätzlich nur mit ihrer Stammeinlage haften.
Korrekturbeleg, der eine zuvor gestellte Rechnung ganz oder teilweise rückgängig macht; mindert bei der MWST das Entgelt und damit die geschuldete Steuer.
International standardisierte Kontonummer nach ISO 13616; eine Schweizer IBAN ist 21 Zeichen lang und beginnt mit dem Ländercode CH.
Vollständiges Bestandesverzeichnis aller Aktiven und Passiven zum Stichtag; weist nach OR Art. 958c Abs. 2 die einzelnen Bilanzpositionen nach.
Mit der AHV erhobene Lohnabzüge zur Finanzierung der Invalidenversicherung sowie der Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und Mutterschaftsentschädigung.
Steuerregel, wonach die Rückzahlung von Kapitaleinlagen der Anteilsinhaber einkommens- und verrechnungssteuerfrei erfolgt — wie die Rückzahlung von Aktienkapital.
Kantonale und kommunale Steuer auf dem Eigenkapital juristischer Personen — ergänzt die Gewinnsteuer und wird auch bei fehlendem Gewinn fällig.
In der Schweiz übliche Standard-Gliederung für Kontenpläne mit acht Hauptklassen und vierstelliger Kontonummerierung (Sterchi/Mattle/Helbling, veb.ch).
Personengesellschaft von zwei oder mehr natürlichen Personen mit gemeinsamer Firma; die Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch.
Laufendes Konto mit wechselseitigen Bewegungen, dessen Saldo sowohl eine Forderung als auch eine Schuld sein kann – etwa gegenüber der Bank oder einem Gesellschafter.
Fixer Abzug vom Bruttolohn, der den bereits von der AHV gedeckten Lohnteil ausklammert; 2026 beträgt er CHF 26'460 und bestimmt den koordinierten Lohn.
In der Schweiz freiwillige Versicherung, die im Krankheitsfall den Lohnausfall des Arbeitnehmenden ganz oder teilweise ersetzt — abgeschlossen entweder nach VVG oder nach KVG.
Lieferant mit offener Forderung gegenüber dem Unternehmen — gleichzeitig Bezeichnung der entsprechenden Bilanzposition (Konto 2000).
Abwicklung einer aufgelösten Gesellschaft: Verwertung der Aktiven, Tilgung der Schulden und Verteilung des Überschusses; für die AG geregelt in OR Art. 736 ff.
Monatliche schriftliche Abrechnung, die dem Arbeitnehmer nach OR Art. 323b Bruttolohn, Abzüge und Nettolohn nachvollziehbar ausweist.
Jährliche, vom Arbeitgeber zwingend auszustellende Bescheinigung (Formular 11 ESTV) über alle Lohnzahlungen und Vergütungen an Arbeitnehmende für das Steuerjahr.
Geordneter Ablauf zur Eintreibung überfälliger Forderungen; rechtlich relevant ist OR 102 — ohne Verfalltag tritt der Schuldnerverzug erst durch Mahnung des Gläubigers ein.
Sonderregel nach MWSTG Art. 24a: Beim Handel mit Sammlerstücken wird die MWST nur auf der Marge zwischen An- und Verkaufspreis berechnet.
Allgemeine Verbrauchssteuer des Bundes auf Lieferungen, Dienstleistungen, Eigenverbrauch und Bezügen aus dem Ausland — als Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet.
Erwerbsersatz für erwerbstätige Mütter nach EOG: 14 Wochen zu 80 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 220 pro Tag.
Periodische Meldung der Umsatz- und Vorsteuer an die ESTV; effektiv abrechnende Betriebe tun dies vierteljährlich, Saldosteuersatz-Betriebe halbjährlich.
Eintragungspflicht im MWST-Register; tritt ein, sobald ein Unternehmen weltweit aus nicht ausgenommenen Leistungen einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000 erzielt.
Steuersatz der Schweizer Mehrwertsteuer; seit 1.1.2024 gelten der Normalsatz 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % und der Sondersatz Beherbergung 3,8 %.
Erfasst nach OR 958b im laufenden Jahr noch nicht bezahlte Aufwände der Periode oder vorausbezahlte Erträge der Folgeperiode (transitorische Passiven).
Grundsatz nach OR Art. 958b, Aufwand und Ertrag jener Rechnungsperiode zuzurechnen, in der sie wirtschaftlich anfallen – unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.
Wert der privaten Nutzung eines Geschäftsguts, der als Einkommen aufgerechnet wird; für das Geschäftsfahrzeug pauschal 0,9 % des Kaufpreises pro Monat.
Handelsrechtliche Vollmacht nach OR Art. 458, die zu allen Rechtshandlungen des Geschäftsbetriebs ermächtigt und im Handelsregister eingetragen wird.
Spezielle IBAN mit einer QR-IID im Bereich 30000–31999; wird ausschliesslich zusammen mit der strukturierten QR-Referenz verwendet.
Schweizer Standardrechnung mit Swiss QR Code im Zahlteil; ersetzt seit dem 1. Oktober 2022 die orangen und roten Einzahlungsscheine.
27-stellige strukturierte Referenznummer mit Modulo-10-Prüfziffer, die eine Zahlung eindeutig einer Rechnung zuordnet; Nachfolgerin der ESR-Referenz.
Direkt am Lohn abgezogene Einkommenssteuer für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung sowie für bestimmte Leistungen an im Ausland Wohnhafte.
Das unabhängige Organ, das die Jahresrechnung einer Gesellschaft prüft — als ordentliche oder eingeschränkte Revision, je nach Unternehmensgrösse.
Umgangssprachlich für Reserven – einbehaltene Gewinne im Eigenkapital; nicht zu verwechseln mit der Rückstellung (ungewisse Verpflichtung im Fremdkapital).
Bilanzposition für wahrscheinliche, dem Geschäftsjahr zuzurechnende künftige Mittelabflüsse, deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss ist (OR 960e Abs. 2).
Vereinfachte MWST-Methode mit branchenspezifischem Pauschalsatz — die ESTV erstattet den Vorsteuerabzug bereits pauschal über den Satz.
Steuerlich begünstigte, gebundene private Selbstvorsorge in der Schweiz; Einzahlungen sind bis zum jährlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Ein Preisnachlass für rasche Zahlung einer Rechnung — typisch 2–3 % des Rechnungsbetrags bei Zahlung innert kurzer Frist.
Nicht aus der Bilanz ersichtliches Eigenkapital, das durch Unterbewertung von Aktiven oder Überbewertung von Verbindlichkeiten entsteht.
Die eindeutige Unternehmens-Identifikationsnummer im Format CHE-123.456.789, die jedes Schweizer Unternehmen identifiziert — mit Zusatz «MWST» bei Steuerpflicht.
Kurzfristig (innert 12 Monaten) realisierbare Vermögenswerte wie flüssige Mittel, Forderungen, Vorräte und aktive Rechnungsabgrenzungen.
Obligatorische Unfallversicherung; schützt alle Arbeitnehmenden gegen die wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und — ab acht Wochenstunden — Nichtberufsunfällen.
Verrechnung von Verlusten früherer Jahre mit späteren Gewinnen; nach DBG sind Verluste der sieben vorangegangenen Geschäftsjahre abziehbar.
Eine Quellensteuer des Bundes von 35 % auf Kapitalerträgen wie Dividenden und Zinsen, die bei korrekter Deklaration zurückgefordert werden kann.
Zins, den ein säumiger Schuldner auf eine fällige Geldschuld schuldet; gesetzlich beträgt er nach OR Art. 104 fünf Prozent pro Jahr.
Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen beim Bezug von Lieferungen oder Leistungen bezahlt und von der eigenen MWST-Schuld abziehen kann.
Ein Buchhaltungs-Lexikon ist eine alphabetische Sammlung von Definitionen zu Begriffen aus Buchhaltung, MWST, Steuern und Lohn. Unser Lexikon erklärt Schweizer Fachbegriffe kurz und präzise mit Verweis auf das Obligationenrecht und das Mehrwertsteuergesetz, plus passendem Tool oder Vorlage zur direkten Umsetzung.
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