Begriffe aus Buchhaltung, Mehrwertsteuer, Steuern und Lohn — kurz, präzise und mit Verweis auf das Obligationenrecht und das Mehrwertsteuergesetz. Plus passende Tools und Vorlagen für die direkte Umsetzung.
Grundbegriffe der Buchhaltung und Rechnungslegung — von Bilanz über Buchungssatz bis zur Jahresrechnung, mit Verweis auf das Obligationenrecht.
Begriffe rund um Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr in der Schweiz — QR-Rechnung, QR-IBAN, Verzugszins, Zahlungsfrist, Gutschrift und Betreibung, mit Verweis aufs Gesetz.
Begriffe rund um die Schweizer Mehrwertsteuer — Vorsteuer, Saldosteuersatz, Bezugsteuer und Eigenverbrauch, mit Verweis auf das Mehrwertsteuergesetz.
Steuerbegriffe für Unternehmen und Selbständige in der Schweiz — Gewinnsteuer, Quellensteuer, Verrechnungssteuer und Säule 3a, mit Gesetzesverweis.
Begriffe zu Lohn und Sozialversicherungen in der Schweiz — AHV, BVG, UVG, Familienzulagen und Lohnausweis, mit Verweis auf AHVG, BVG und Co.
Begriffe zu Rechtsformen und Handelsrecht in der Schweiz — Einzelfirma, GmbH, AG, Handelsregister und Revisionsstelle, mit Verweis auf das Obligationenrecht.
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Erfasst nach OR 960a Abs. 3 den nutzungs- und altersbedingten Wertverlust von Anlagevermögen erfolgswirksam und mindert den Buchwert direkt oder indirekt.
Lohnabzüge zur Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung; je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, von Selbständigerwerbenden vollständig selbst geschuldet.
Kapitalgesellschaft mit in Aktien zerlegtem Aktienkapital von mindestens CHF 100'000; die Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage.
Erfasst nach OR 958b vor dem Bilanzstichtag bezahlte Aufwände, die wirtschaftlich erst der Folgeperiode angehören (transitorische Aktiven).
Vermögenswerte, die der Geschäftstätigkeit langfristig (über 12 Monate) dienen — Sachanlagen, Finanzanlagen und immaterielle Werte.
Eine Zahlung vor der Leistungserbringung — beim Empfänger zunächst eine Verbindlichkeit, kein Ertrag. Erst mit der Leistung wird daraus Umsatz.
Obligatorische Sozialversicherung, die bei Arbeitslosigkeit einen Teil des Lohns ersetzt — finanziert durch Lohnbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Leistungen, auf denen keine MWST geschuldet ist — dafür gibt es auch keinen Vorsteuerabzug (Art. 21 MWSTG). Beispiele: Heilbehandlung, Bildung, Mitgliederbeiträge, Wohnungsmiete.
Das Dokument, das einem Geschäftsvorfall zugrunde liegt — Grundlage jeder Buchung nach dem Grundsatz «keine Buchung ohne Beleg».
Staatliches Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung einer Geldforderung nach SchKG; beginnt mit dem Betreibungsbegehren und dem Zahlungsbefehl.
MWST, die der schweizerische Empfänger einer Leistung aus dem Ausland selbst deklariert und an die ESTV abliefert — analog zum europäischen Reverse-Charge-Verfahren.
Stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiven) und Schulden inklusive Eigenkapital (Passiven) eines Unternehmens.
Die Summe aller Aktiven — die immer der Summe aller Passiven entspricht. Massstab für die Unternehmensgrösse und Schwellenwert für die Revisionspflicht (OR 727).
Die Gewinnschwelle: die Absatzmenge oder der Umsatz, bei dem die Erlöse sämtliche Kosten decken — darunter macht der Betrieb Verlust, darüber Gewinn.
Der Nettoerlös abzüglich des Waren- und Materialaufwands — zeigt, was vom Umsatz übrig bleibt, bevor Personal-, Miet- und übrige Betriebskosten bezahlt sind.
Der Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn vor Abzügen; der Nettolohn ist der ausbezahlte Betrag nach Abzug der Sozialversicherungen und allfälliger Quellensteuer.
Pflicht zur kaufmännischen Buchführung und Rechnungslegung; ab CHF 500'000 Jahresumsatz zwingend doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung.
Die chronologische Aufzeichnung sämtlicher Buchungen — jede mit Datum, Belegnummer, Konten, Betrag und Text. Nach GeBüV Bestandteil des Hauptbuchs.
Die formalisierte Anweisung, welches Konto im Soll und welches im Haben gebucht wird — nach dem Prinzip «Soll an Haben».
Wert, mit dem ein Aktivum in der Bilanz steht: Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen und Wertberichtigungen.
Obligatorische berufliche Vorsorge (zweite Säule); Arbeitnehmende ab Mindestjahreslohn sind gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod versichert.
Kunde mit offener Forderung gegenüber dem Unternehmen — gleichzeitig Bezeichnung der entsprechenden Bilanzposition (Konto 1100).
Betrag, der nach Abzug der variablen Kosten vom Erlös zur Deckung der Fixkosten und zur Gewinnerzielung übrig bleibt.
Wertberichtigung auf dem Debitorenbestand für das Risiko von Zahlungsausfällen; kann einzeln oder pauschal gebildet werden.
Vom Bund erhobene Einkommens- bzw. Gewinnsteuer nach DBG; für Kapitalgesellschaften beträgt sie flach 8,5 % des Reingewinns.
Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseigner; bei qualifizierten Beteiligungen ab 10 % zu 70 % als Einkommen steuerbar.
Buchführungsmethode, bei der jeder Geschäftsvorfall auf zwei Konten erfasst wird — Soll und Haben — und die zu Bilanz und Erfolgsrechnung führt.
Beträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden bezahlt und eins zu eins weiterverrechnet werden — sie gehören nicht zum Entgelt und tragen keine MWST (Art. 24 Abs. 6 MWSTG).
Die digitale Rechnung direkt im E-Banking: Empfänger erhalten die Rechnung in ihrem Online-Banking und geben sie per Klick zur Zahlung frei — betrieben über die Infrastruktur von SIX.
Das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern («Earnings Before Interest and Taxes») — zeigt, wie profitabel das eigentliche Geschäft ist, unabhängig von Finanzierung und Steuersituation.
Der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen («Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization») — zeigt die operative Ertragskraft ohne Investitions- und Finanzierungseffekte.
Standardabrechnungsart der Mehrwertsteuer: das Unternehmen deklariert die Umsatzsteuer auf jeder Rechnung und zieht die Vorsteuern auf Eingangsrechnungen vollumfänglich ab.
Differenz zwischen Aktiven und Fremdkapital; umfasst nach OR 959a Aktien-/Stammkapital, gesetzliche und freiwillige Reserven sowie Bilanzgewinn bzw. -verlust.
Der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital (Bilanzsumme), in Prozent. Zentrale Kennzahl für die finanzielle Stabilität — je höher, desto unabhängiger von Gläubigern.
MWST-Tatbestand, wenn ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen für nicht-unternehmerische oder steuerausgenommene Zwecke verwendet.
Vereinfachte Form der Rechnungslegung — umgangssprachlich Milchbüechli-Rechnung — mit Erfassung von Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage; zulässig für Einzelfirmen unter CHF 500'000 Umsatz.
Von einer natürlichen Person allein geführte Unternehmung mit unbeschränkter persönlicher Haftung; ab CHF 100'000 Jahresumsatz besteht Eintragungspflicht im Handelsregister.
Die Grundregel für den Ort einer Dienstleistung: massgebend ist der Sitz des Empfängers (Art. 8 Abs. 1 MWSTG) — entscheidend bei Leistungen über die Grenze.
Nachträgliche Verringerung des Rechnungsbetrags durch Skonto, Rabatt oder Debitorenverlust — die geschuldete MWST wird nach Art. 41 MWSTG entsprechend angepasst.
Periodenbezogene Aufstellung von Aufwand und Ertrag, die den Gewinn oder Verlust eines Geschäftsjahres aufzeigt.
Die Bilanz zu Beginn eines Geschäftsjahres oder bei der Gründung — sie muss der Schlussbilanz des Vorjahres entsprechen (Bilanzkontinuität).
Gesetzliche Zulagen zum Lohn, die einen Teil der Unterhaltskosten für Kinder ausgleichen — als Kinder- und Ausbildungszulagen.
Der Ferienzuschlag im Stundenlohn: 8.33 % bei vier, 10.64 % bei fünf Wochen Ferien — zulässig nur bei unregelmässigen Einsätzen und transparentem Ausweis.
Kosten, die unabhängig von der produzierten Menge oder dem Umsatz anfallen — etwa Miete, Versicherungen, Abschreibungen und fixe Löhne. Gegenstück der variablen Kosten.
Der definitive Ausfall einer Kundenforderung — etwa nach Konkurs oder Verlustschein. Er wird als Aufwand gebucht; die abgerechnete MWST kann korrigiert werden.
Sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Dritten; gliedert sich nach OR 959a in kurzfristiges (Fälligkeit unter 1 Jahr) und langfristiges Fremdkapital (über 1 Jahr).
Rechnung, die die Veränderung der flüssigen Mittel getrennt nach Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit zeigt; Pflicht für grössere Unternehmen nach OR Art. 961b.
Kosten, die sich keinem einzelnen Produkt oder Auftrag direkt zurechnen lassen — etwa Miete, Verwaltung oder IT — und darum über Zuschläge oder Kostenstellen verteilt werden.
Rechtsform für gemeinsame Selbsthilfe wirtschaftlicher Art (OR 828 ff.): mindestens sieben Gründungsmitglieder, kein Mindestkapital, ein Kopf — eine Stimme.
Der Zeitraum, für den ein Unternehmen seine Buchführung abschliesst und die Jahresrechnung erstellt — meist zwölf Monate, oft das Kalenderjahr.
Kosten, die durch die Geschäftstätigkeit veranlasst sind — sie mindern den steuerbaren Gewinn. Privat veranlasste Ausgaben gehören nicht dazu.
Alle Vermögenswerte, die ganz oder vorwiegend der selbständigen Erwerbstätigkeit dienen (Art. 18 Abs. 2 DBG). Gemischt genutzte Objekte werden nach der Präponderanzmethode ganz zugeteilt.
Einkommenssteuer der juristischen Personen; auf Bundesebene Proportionalsatz von 8.5 % auf dem Reingewinn, dazu kommen kantonale und kommunale Gewinnsteuern.
Der Teil des Vorjahresgewinns, der weder ausgeschüttet noch den Reserven zugewiesen wurde und auf die neue Rechnung vorgetragen wird — eine Eigenkapital-Position der Bilanz (OR 959a).
Juristische Person mit Stammkapital von mindestens CHF 20'000 (voll liberiert), bei der die Gesellschafter grundsätzlich nur mit ihrer Stammeinlage haften.
Korrekturbeleg, der eine zuvor gestellte Rechnung ganz oder teilweise rückgängig macht; mindert bei der MWST das Entgelt und damit die geschuldete Steuer.
Das amtliche, öffentliche Verzeichnis der Unternehmen in der Schweiz, das Rechtsform, Sitz, Zweck und Vertretungsbefugnisse rechtsverbindlich festhält.
Das zentrale Buch der doppelten Buchhaltung: Nach GeBüV besteht es aus den Konten (sachlogische Gliederung) und dem Journal (chronologische Erfassung aller Buchungen).
International standardisierte Kontonummer nach ISO 13616; eine Schweizer IBAN ist 21 Zeichen lang und beginnt mit dem Ländercode CH.
Vollständiges Bestandesverzeichnis aller Aktiven und Passiven zum Stichtag; weist nach OR Art. 958c Abs. 2 die einzelnen Bilanzpositionen nach.
Mit der AHV erhobene Lohnabzüge zur Finanzierung der Invalidenversicherung sowie der Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und Mutterschaftsentschädigung.
Steuerregel, wonach die Rückzahlung von Kapitaleinlagen der Anteilsinhaber einkommens- und verrechnungssteuerfrei erfolgt — wie die Rückzahlung von Aktienkapital.
Kantonale und kommunale Steuer auf dem Eigenkapital juristischer Personen — ergänzt die Gewinnsteuer und wird auch bei fehlendem Gewinn fällig.
Die chronologische Aufzeichnung aller Bargeldbewegungen mit laufendem Kassensaldo. Bei bargeldintensiven Betrieben verlangt die Praxis der Steuerbehörden eine tägliche, kassensturzfähige Führung.
In der Schweiz übliche Standard-Gliederung für Kontenpläne mit acht Hauptklassen und vierstelliger Kontonummerierung (Sterchi/Mattle/Helbling, veb.ch).
Personengesellschaft von zwei oder mehr natürlichen Personen mit gemeinsamer Firma; die Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch.
Laufendes Konto mit wechselseitigen Bewegungen, dessen Saldo sowohl eine Forderung als auch eine Schuld sein kann – etwa gegenüber der Bank oder einem Gesellschafter.
Fixer Abzug vom Bruttolohn, der den bereits von der AHV gedeckten Lohnteil ausklammert; 2026 beträgt er CHF 26'460 und bestimmt den koordinierten Lohn.
Ein abgegrenzter Unternehmensbereich, dem Kosten separat zugeordnet werden — etwa Werkstatt, Laden oder Administration. Beantwortet die Frage: Wo im Betrieb entstehen die Kosten?
In der Schweiz freiwillige Versicherung, die im Krankheitsfall den Lohnausfall des Arbeitnehmenden ganz oder teilweise ersetzt — abgeschlossen entweder nach VVG oder nach KVG.
Lieferant mit offener Forderung gegenüber dem Unternehmen — gleichzeitig Bezeichnung der entsprechenden Bilanzposition (Konto 2000).
Das Begleitdokument einer Warenlieferung: Es listet Art und Menge der gelieferten Positionen ohne Preise und dient dem Empfänger zur Kontrolle des Wareneingangs.
Abwicklung einer aufgelösten Gesellschaft: Verwertung der Aktiven, Tilgung der Schulden und Verteilung des Überschusses; für die AG geregelt in OR Art. 736 ff.
Die Fähigkeit eines Unternehmens, fällige Rechnungen jederzeit bezahlen zu können — gemessen mit den Liquiditätsgraden 1 bis 3 aus der Bilanz.
Monatliche schriftliche Abrechnung, die dem Arbeitnehmer nach OR Art. 323b Bruttolohn, Abzüge und Nettolohn nachvollziehbar ausweist.
Jährliche, vom Arbeitgeber zwingend auszustellende Bescheinigung (Formular 11 ESTV) über alle Lohnzahlungen und Vergütungen an Arbeitnehmende für das Steuerjahr.
Die Arbeitgeberkosten, die zusätzlich zum Bruttolohn anfallen — Sozialversicherungsbeiträge, Pensionskasse und Versicherungen. Je nach Alter und Branche häufig rund 10–20 % obendrauf.
Geordneter Ablauf zur Eintreibung überfälliger Forderungen; rechtlich relevant ist OR 102 — ohne Verfalltag tritt der Schuldnerverzug erst durch Mahnung des Gläubigers ein.
Sonderregel nach MWSTG Art. 24a: Beim Handel mit Sammlerstücken wird die MWST nur auf der Marge zwischen An- und Verkaufspreis berechnet.
Allgemeine Verbrauchssteuer des Bundes auf Lieferungen, Dienstleistungen, Eigenverbrauch und Bezügen aus dem Ausland — als Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet.
Erwerbsersatz für erwerbstätige Mütter nach EOG: 14 Wochen zu 80 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 220 pro Tag.
Periodische Meldung der Umsatz- und Vorsteuer an die ESTV; effektiv abrechnende Betriebe tun dies vierteljährlich, Saldosteuersatz-Betriebe halbjährlich.
Eintragungspflicht im MWST-Register; tritt ein, sobald ein Unternehmen weltweit aus nicht ausgenommenen Leistungen einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000 erzielt.
Steuersatz der Schweizer Mehrwertsteuer; seit 1.1.2024 gelten der Normalsatz 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % und der Sondersatz Beherbergung 3,8 %.
Eine Erwerbstätigkeit neben dem Hauptberuf. Selbständiger Nebenerwerb ist bis CHF 2'500 Reingewinn pro Jahr AHV-beitragsfrei, sofern keine Beiträge verlangt werden — steuerbar ist er immer.
Mittelflüsse ohne Gegenleistung — Spenden, Subventionen, Schadenersatz oder Dividenden. Sie lösen keine MWST aus, weil ihnen keine Leistung gegenübersteht (Art. 18 Abs. 2 MWSTG).
Alle noch nicht beglichenen Rechnungen — ausstehende Kundenzahlungen (Debitoren) und unbezahlte Lieferantenrechnungen (Kreditoren). Die OP-Liste ist das zentrale Kontrollinstrument dafür.
Ein verbindliches Angebot über Leistung und Preis. Nimmt der Kunde an, kommt der Vertrag zustande — deshalb gehören Umfang, Preis und Gültigkeitsdauer präzise hinein.
Der elektronische Zahlungsauftrag im ISO-20022-Standard: eine XML-Datei, mit der die Buchhaltungssoftware der Bank einen oder mehrere Vergütungsaufträge übermittelt.
Erfasst nach OR 958b im laufenden Jahr noch nicht bezahlte Aufwände der Periode oder vorausbezahlte Erträge der Folgeperiode (transitorische Passiven).
Grundsatz nach OR Art. 958b, Aufwand und Ertrag jener Rechnungsperiode zuzurechnen, in der sie wirtschaftlich anfallen – unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.
Wert der privaten Nutzung eines Geschäftsguts, der als Einkommen aufgerechnet wird; für das Geschäftsfahrzeug pauschal 0,9 % des Kaufpreises pro Monat.
Ein Rechnungsdokument ohne Zahlungsaufforderung — es weist den Warenwert aus, etwa für die Zollabwicklung bei Export und Import oder als Vorschau vor der eigentlichen Rechnung.
Handelsrechtliche Vollmacht nach OR Art. 458, die zu allen Rechtshandlungen des Geschäftsbetriebs ermächtigt und im Handelsregister eingetragen wird.
Spezielle IBAN mit einer QR-IID im Bereich 30000–31999; wird ausschliesslich zusammen mit der strukturierten QR-Referenz verwendet.
Schweizer Standardrechnung mit Swiss QR Code im Zahlteil; ersetzt seit dem 1. Oktober 2022 die orangen und roten Einzahlungsscheine.
27-stellige strukturierte Referenznummer mit Modulo-10-Prüfziffer, die eine Zahlung eindeutig einer Rechnung zuordnet; Nachfolgerin der ESR-Referenz.
Direkt am Lohn abgezogene Einkommenssteuer für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung sowie für bestimmte Leistungen an im Ausland Wohnhafte.
Die schriftliche Bestätigung einer erhaltenen Zahlung. Wer bezahlt, hat Anspruch darauf (Art. 88 OR) — und als Beleg ist sie Grundlage jeder Buchung.
Die eindeutige Kennung einer Rechnung. In der Schweiz gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben — aber für Nachvollziehbarkeit, Buchführung und Zahlungsabgleich praktisch unverzichtbar.
Der Gewinn nach Abzug sämtlicher Aufwände inklusive Zinsen und Steuern — das Schlussergebnis der Erfolgsrechnung. Bei juristischen Personen zugleich Ausgangsgrösse der Gewinnsteuer.
Das unabhängige Organ, das die Jahresrechnung einer Gesellschaft prüft — als ordentliche oder eingeschränkte Revision, je nach Unternehmensgrösse.
Umgangssprachlich für Reserven – einbehaltene Gewinne im Eigenkapital; nicht zu verwechseln mit der Rückstellung (ungewisse Verpflichtung im Fremdkapital).
Bilanzposition für wahrscheinliche, dem Geschäftsjahr zuzurechnende künftige Mittelabflüsse, deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss ist (OR 960e Abs. 2).
Vereinfachte MWST-Methode mit branchenspezifischem Pauschalsatz — die ESTV erstattet den Vorsteuerabzug bereits pauschal über den Satz.
Steuerlich begünstigte, gebundene private Selbstvorsorge in der Schweiz; Einzahlungen sind bis zum jährlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Die abschliessende Rechnung nach Teil- oder Akontozahlungen: Sie weist die Gesamtleistung aus, zieht alle geleisteten Zahlungen ab und nennt den Restbetrag.
Ein Preisnachlass für rasche Zahlung einer Rechnung — typisch 2–3 % des Rechnungsbetrags bei Zahlung innert kurzer Frist.
Die zwei Seiten jedes Kontos in der doppelten Buchhaltung: Soll ist die linke, Haben die rechte Seite. Jede Buchung berührt mindestens ein Konto im Soll und eines im Haben.
Geschäftlich veranlasste Auslagen wie Fahrten, Verpflegung oder Übernachtung — effektiv gegen Beleg oder pauschal mit genehmigtem Spesenreglement vergütet.
Nicht aus der Bilanz ersichtliches Eigenkapital, das durch Unterbewertung von Aktiven oder Überbewertung von Verbindlichkeiten entsteht.
Ein Korrekturdokument, das eine fehlerhafte Rechnung vollständig aufhebt: gleicher Inhalt mit umgekehrtem Vorzeichen, eigener Nummer und Verweis auf die Originalrechnung.
Die Begleichung einer Leistung in mehreren Tranchen — als Akontozahlung nach Baufortschritt, vereinbarte Ratenzahlung oder Teilbegleichung einer offenen Rechnung.
Der Dienstleister für Buchhaltung, Abschluss, Steuern und Beratung von KMU. Die Berufsbezeichnung ist in der Schweiz nicht geschützt — Qualifikationen und Verbände geben Orientierung.
Die eindeutige Unternehmens-Identifikationsnummer im Format CHE-123.456.789, die jedes Schweizer Unternehmen identifiziert — mit Zusatz «MWST» bei Steuerpflicht.
Kurzfristig (innert 12 Monaten) realisierbare Vermögenswerte wie flüssige Mittel, Forderungen, Vorräte und aktive Rechnungsabgrenzungen.
Der Wert aller verkauften Lieferungen und Leistungen einer Periode — vor Abzug jeglicher Kosten. Umsatz ist nicht Gewinn.
Die Vergütung der Unternehmerin oder des Unternehmers für die eigene Arbeit — rechtlich je nach Rechtsform völlig verschieden: Privatbezug bei der Einzelfirma, AHV-pflichtiger Lohn bei GmbH und AG.
Obligatorische Unfallversicherung; schützt alle Arbeitnehmenden gegen die wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und — ab acht Wochenstunden — Nichtberufsunfällen.
Kosten, die mit der produzierten oder verkauften Menge steigen und sinken — etwa Material, Handelswaren, Fremdleistungen und mengenabhängige Löhne.
Die einfachste Schweizer Rechtsform für gemeinsame, nicht wirtschaftliche Zwecke (Art. 60 ff. ZGB) — entsteht mit Statuten, ohne Handelsregister-Eintrag und ohne Kapital.
Die amtliche Bestätigung, dass eine Betreibung die Forderung nicht (voll) decken konnte. Er verjährt erst nach 20 Jahren — die Forderung bleibt also lange durchsetzbar.
Verrechnung von Verlusten früherer Jahre mit späteren Gewinnen; nach DBG sind Verluste der sieben vorangegangenen Geschäftsjahre abziehbar.
Eine Quellensteuer des Bundes von 35 % auf Kapitalerträgen wie Dividenden und Zinsen, die bei korrekter Deklaration zurückgefordert werden kann.
Zins, den ein säumiger Schuldner auf eine fällige Geldschuld schuldet; gesetzlich beträgt er nach OR Art. 104 fünf Prozent pro Jahr.
Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen beim Bezug von Lieferungen oder Leistungen bezahlt und von der eigenen MWST-Schuld abziehen kann.
Ein Buchhaltungs-Lexikon ist eine alphabetische Sammlung von Definitionen zu Begriffen aus Buchhaltung, MWST, Steuern und Lohn. Unser Lexikon erklärt Schweizer Fachbegriffe kurz und präzise mit Verweis auf das Obligationenrecht und das Mehrwertsteuergesetz, plus passendem Tool oder Vorlage zur direkten Umsetzung.
Nein. Die Erläuterungen sind redaktionell aufbereitet und dienen der Orientierung. Die rechtsverbindliche Quelle ist immer das jeweils referenzierte Gesetz (Obligationenrecht, MWSTG) auf fedlex.admin.ch. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Beizug eines Treuhänders oder einer Treuhänderin.
Wir aktualisieren das Lexikon laufend, sobald sich Gesetze ändern (z. B. MWST-Sätze, BVG-Schwellen) oder neue Begriffe relevant werden. Jeder Eintrag enthält die für die jeweilige Periode gültigen Werte.
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