Vereinfachte MWST-Methode mit branchenspezifischem Pauschalsatz — die ESTV erstattet den Vorsteuerabzug bereits pauschal über den Satz.
Auch bekannt als: SSS, Saldosatz
Der Saldosteuersatz (SSS) ist eine vereinfachte Abrechnungsmethode für die Mehrwertsteuer, geregelt in MWSTG Art. 37. Statt jede Vorsteuer einzeln zu erfassen, wird ein branchenspezifischer Prozentsatz auf den Bruttoumsatz angewendet — der Vorsteuerabzug ist darin pauschal berücksichtigt.
Berechtigt sind Unternehmen mit einem steuerbaren Jahresumsatz bis CHF 5'024'000 und einer Steuerschuld bis CHF 108'000 pro Jahr (Werte 2024). Die ESTV publiziert für jede Branche einen eigenen Saldosteuersatz — von 0.1 % (Schreibwaren) über 5.1 % (Beratung) bis 6.5 % (Architekten).
Vorteil: deutlich weniger Buchhaltungsaufwand, weil keine Vorsteuern gesondert erfasst werden müssen. Nachteil: Wer hohe Vorsteuern hat (etwa Investitionen), verliert ggü. der effektiven Methode. Die Wahl bindet für mindestens ein Jahr; ein Wechsel zur effektiven Methode ist jederzeit möglich, der Wechsel zurück erst nach drei Jahren.
Rechtsgrundlage
MWSTG Art. 37 (fedlex.admin.ch)Beispiel
Beratungsfirma mit CHF 200'000 Bruttoumsatz: Saldosteuersatz 5.1 % → MWST-Schuld CHF 10'200 (statt 8.1 % Normalsatz auf Netto und Vorsteuerabzug).
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