Zum Hauptinhalt springen
Alle Begriffe

Lohn- & Sozialversicherungs-Begriffe

Begriffe zu Lohn und Sozialversicherungen in der Schweiz — AHV, BVG, UVG, Familienzulagen und Lohnausweis, mit Verweis auf AHVG, BVG und Co.

18 Begriffe in dieser Kategorie

Begriffe in dieser Kategorie

13. Monatslohn

Lohn

Zusätzliche Lohnzahlung im Umfang eines Monatslohns; in der Schweiz besteht keine gesetzliche Pflicht — er muss vertraglich, durch GAV oder Übung vereinbart sein.

AHV-Beiträge

Lohn

Lohnabzüge zur Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung; je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, von Selbständigerwerbenden vollständig selbst geschuldet.

Arbeitslosenversicherung

Lohn

Obligatorische Sozialversicherung, die bei Arbeitslosigkeit einen Teil des Lohns ersetzt — finanziert durch Lohnbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Bruttolohn / Nettolohn

Lohn

Der Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn vor Abzügen; der Nettolohn ist der ausbezahlte Betrag nach Abzug der Sozialversicherungen und allfälliger Quellensteuer.

BVG-Pensionskasse

Lohn

Obligatorische berufliche Vorsorge (zweite Säule); Arbeitnehmende ab Mindestjahreslohn sind gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod versichert.

Familienzulagen

Lohn

Gesetzliche Zulagen zum Lohn, die einen Teil der Unterhaltskosten für Kinder ausgleichen — als Kinder- und Ausbildungszulagen.

Ferienentschädigung

Lohn

Der Ferienzuschlag im Stundenlohn: 8.33 % bei vier, 10.64 % bei fünf Wochen Ferien — zulässig nur bei unregelmässigen Einsätzen und transparentem Ausweis.

IV/EO-Beiträge

Lohn

Mit der AHV erhobene Lohnabzüge zur Finanzierung der Invalidenversicherung sowie der Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und Mutterschaftsentschädigung.

Koordinationsabzug

Lohn

Fixer Abzug vom Bruttolohn, der den bereits von der AHV gedeckten Lohnteil ausklammert; 2026 beträgt er CHF 26'460 und bestimmt den koordinierten Lohn.

Krankentaggeld (KTG)

Lohn

In der Schweiz freiwillige Versicherung, die im Krankheitsfall den Lohnausfall des Arbeitnehmenden ganz oder teilweise ersetzt — abgeschlossen entweder nach VVG oder nach KVG.

Lohnabrechnung

Lohn

Monatliche schriftliche Abrechnung, die dem Arbeitnehmer nach OR Art. 323b Bruttolohn, Abzüge und Nettolohn nachvollziehbar ausweist.

Lohnausweis

Lohn

Jährliche, vom Arbeitgeber zwingend auszustellende Bescheinigung (Formular 11 ESTV) über alle Lohnzahlungen und Vergütungen an Arbeitnehmende für das Steuerjahr.

Lohnnebenkosten

Lohn

Die Arbeitgeberkosten, die zusätzlich zum Bruttolohn anfallen — Sozialversicherungsbeiträge, Pensionskasse und Versicherungen. Je nach Alter und Branche häufig rund 10–20 % obendrauf.

Mutterschaftsentschädigung

Lohn

Erwerbsersatz für erwerbstätige Mütter nach EOG: 14 Wochen zu 80 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 220 pro Tag.

Nebenerwerb

Lohn

Eine Erwerbstätigkeit neben dem Hauptberuf. Selbständiger Nebenerwerb ist bis CHF 2'500 Reingewinn pro Jahr AHV-beitragsfrei, sofern keine Beiträge verlangt werden — steuerbar ist er immer.

Spesen

Lohn

Geschäftlich veranlasste Auslagen wie Fahrten, Verpflegung oder Übernachtung — effektiv gegen Beleg oder pauschal mit genehmigtem Spesenreglement vergütet.

Überobligatorische BVG

Lohn

Leistungen einer Pensionskasse, die über das gesetzliche BVG-Minimum hinausgehen — insbesondere die Versicherung höherer Lohnanteile als der BVG-Obligatoriumslohn.

UVG-Unfallversicherung

Lohn

Obligatorische Unfallversicherung; schützt alle Arbeitnehmenden gegen die wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und — ab acht Wochenstunden — Nichtberufsunfällen.

Mehr als nur Definitionen?

Mit Pfeffersack automatisierst du Rechnungen, Buchhaltung und MWST-Abrechnung. Starte kostenlos – keine Kreditkarte erforderlich.