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Lohn- & Sozialversicherungs-Begriffe

Begriffe zu Lohn und Sozialversicherungen in der Schweiz — AHV, BVG, UVG, Familienzulagen und Lohnausweis, mit Verweis auf AHVG, BVG und Co.

10 Begriffe in dieser Kategorie

Begriffe in dieser Kategorie

13. Monatslohn

Lohn

Zusätzliche Lohnzahlung im Umfang eines Monatslohns; in der Schweiz besteht keine gesetzliche Pflicht — er muss vertraglich, durch GAV oder Übung vereinbart sein.

AHV-Beiträge

Lohn

Lohnabzüge zur Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung; je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, von Selbständigerwerbenden vollständig selbst geschuldet.

Arbeitslosenversicherung

Lohn

Obligatorische Sozialversicherung, die bei Arbeitslosigkeit einen Teil des Lohns ersetzt — finanziert durch Lohnbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

BVG-Pensionskasse

Lohn

Obligatorische berufliche Vorsorge (zweite Säule); Arbeitnehmende ab Mindestjahreslohn sind gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod versichert.

Familienzulagen

Lohn

Gesetzliche Zulagen zum Lohn, die einen Teil der Unterhaltskosten für Kinder ausgleichen — als Kinder- und Ausbildungszulagen.

IV/EO-Beiträge

Lohn

Mit der AHV erhobene Lohnabzüge zur Finanzierung der Invalidenversicherung sowie der Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und Mutterschaftsentschädigung.

Krankentaggeld (KTG)

Lohn

In der Schweiz freiwillige Versicherung, die im Krankheitsfall den Lohnausfall des Arbeitnehmenden ganz oder teilweise ersetzt — abgeschlossen entweder nach VVG oder nach KVG.

Lohnausweis

Lohn

Jährliche, vom Arbeitgeber zwingend auszustellende Bescheinigung (Formular 11 ESTV) über alle Lohnzahlungen und Vergütungen an Arbeitnehmende für das Steuerjahr.

Überobligatorische BVG

Lohn

Leistungen einer Pensionskasse, die über das gesetzliche BVG-Minimum hinausgehen — insbesondere die Versicherung höherer Lohnanteile als der BVG-Obligatoriumslohn.

UVG-Unfallversicherung

Lohn

Obligatorische Unfallversicherung; schützt alle Arbeitnehmenden gegen die wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und — ab acht Wochenstunden — Nichtberufsunfällen.

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