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Jahresrechnung

Der jährliche Rechnungsabschluss eines Unternehmens, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und — je nach Grösse — Anhang.

Auch bekannt als: Jahresabschluss

Definition

Die Jahresrechnung ist der formelle Abschluss eines Geschäftsjahres. Sie besteht nach OR Art. 958 aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang und vermittelt ein Bild der wirtschaftlichen Lage, das einem Dritten ein zuverlässiges Urteil erlaubt.

Kleinunternehmen (Einzelfirmen und Personengesellschaften unter CHF 500'000 Umsatz) dürfen eine vereinfachte Buchführung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage führen und benötigen keinen Anhang. Juristische Personen wie GmbH und AG erstellen immer eine vollständige Jahresrechnung.

Grössere Unternehmen müssen die Jahresrechnung zusätzlich um eine Geldflussrechnung und einen Lagebericht ergänzen (OR Art. 961). Die Jahresrechnung ist Grundlage für Steuererklärung, Gewinnverwendung und die Prüfung durch die Revisionsstelle.

Beispiel

Eine GmbH schliesst per 31. Dezember ab: Bilanz (Aktiven/Passiven), Erfolgsrechnung (Aufwand/Ertrag) und Anhang bilden zusammen die Jahresrechnung.

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Häufige Fragen

Aus welchen Teilen besteht die Jahresrechnung?

Die Jahresrechnung besteht aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang (OR Art. 958). Grössere Unternehmen ergänzen sie um eine Geldflussrechnung und einen Lagebericht. Kleinstunternehmen unter CHF 500'000 Umsatz benötigen keinen Anhang.

Wer muss eine Jahresrechnung erstellen?

Alle buchführungspflichtigen Unternehmen. Juristische Personen wie GmbH und AG immer in voller Form; Einzelfirmen und Personengesellschaften ab CHF 500'000 Jahresumsatz. Darunter genügt eine vereinfachte Buchführung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage.

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