Häufige Fragen zur Buchhaltung in der Schweiz

Die Buchhaltung in der Schweiz richtet sich nach dem Obligationenrecht und unterscheidet zwischen einfacher und doppelter Buchführung. Einzelfirmen unter CHF 500'000 Jahresumsatz dürfen eine vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen, während GmbH und AG immer eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung benötigen. Die Mehrwertsteuerpflicht beginnt ab CHF 100'000 weltweitem Umsatz, wobei aktuell drei Sätze gelten: 8.1 % Normalsatz, 2.5 % reduzierter Satz und 3.8 % Sondersatz für Beherbergung. Seit dem 30. September 2022 ist die QR-Rechnung der einzige Zahlungsstandard in der Schweiz. Alle Buchhaltungsunterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Pfeffersack ist die Buchhaltungssoftware, die all diese Anforderungen für Schweizer Selbständige und KMU einfach umsetzbar macht.

Buchhaltung Schweiz

Wer ist in der Schweiz buchhaltungspflichtig?

In der Schweiz ist grundsätzlich jedes Unternehmen buchhaltungspflichtig, das im Handelsregister eingetragen ist. Dazu gehören alle Rechtsformen wie Einzelfirmen, GmbH und AG. Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz unter CHF 500'000 dürfen gemäss Art. 957 Abs. 2 OR eine vereinfachte Buchhaltung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) führen. Sobald der Umsatz diese Schwelle übersteigt oder eine GmbH oder AG vorliegt, ist die doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung zwingend vorgeschrieben. Freiberufler ohne HR-Eintrag müssen keine formelle Buchhaltung führen, sollten aber für die Steuererklärung alle Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentieren. Die Buchhaltungspflicht dient dem Gläubigerschutz und der Transparenz gegenüber Behörden.

Was ist der Unterschied zwischen einfacher und doppelter Buchhaltung?

Die einfache Buchhaltung erfasst nur Einnahmen und Ausgaben chronologisch – vergleichbar mit einem Kassenbuch. Sie ist für Einzelfirmen unter CHF 500'000 Jahresumsatz erlaubt (Art. 957 Abs. 2 OR) und erfordert keine Bilanz. Die doppelte Buchhaltung hingegen bucht jeden Geschäftsfall auf mindestens zwei Konten (Soll und Haben) und führt zu einer vollständigen Bilanz und Erfolgsrechnung. Sie ist Pflicht für GmbH, AG und Einzelfirmen über CHF 500'000 Umsatz. Der Vorteil der doppelten Buchführung liegt in der lückenlosen Nachvollziehbarkeit aller Vermögensbewegungen. Mit Pfeffersack kannst du beide Varianten nutzen – die einfache Buchhaltung für dein Einzelunternehmen oder die doppelte Buchführung für deine GmbH.

Wie lange müssen Buchhaltungsunterlagen in der Schweiz aufbewahrt werden?

In der Schweiz gilt eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren für alle Geschäftsbücher und Buchungsbelege. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem die Unterlagen erstellt wurden, und ist in Art. 958f OR geregelt. Aufzubewahren sind unter anderem die Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung), das Journal, alle Belege wie Rechnungen und Quittungen, Bankbelege sowie Verträge. Die Aufbewahrung kann physisch oder elektronisch erfolgen, sofern die Dokumente jederzeit lesbar gemacht werden können. Bei einer MWST-Pflicht gelten dieselben 10 Jahre. Pfeffersack speichert alle deine Buchungen und Belege digital und revisionssicher, sodass du die Aufbewahrungspflicht automatisch erfüllst.

Welche Buchhaltungspflichten hat eine Einzelfirma im Vergleich zu einer GmbH?

Eine Einzelfirma mit weniger als CHF 500'000 Jahresumsatz darf eine vereinfachte Buchführung führen – eine reine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ohne Bilanz genügt. Erst ab CHF 500'000 Umsatz oder bei einem Eintrag im Handelsregister gilt die ordentliche Buchführungspflicht mit doppelter Buchhaltung. Eine GmbH hingegen unterliegt unabhängig vom Umsatz immer der Pflicht zur doppelten Buchführung mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Zusätzlich muss eine GmbH ihre Jahresrechnung von der Gesellschafterversammlung genehmigen lassen. Für beide Rechtsformen gilt die 10-jährige Aufbewahrungspflicht. Pfeffersack unterstützt sowohl die einfache Buchhaltung für Einzelunternehmen als auch die vollständige doppelte Buchführung für GmbH – inklusive Kontenrahmen, Bilanz und Erfolgsrechnung.

Was gehört in eine ordnungsgemässe Buchhaltung in der Schweiz?

Eine ordnungsgemässe Buchhaltung nach Schweizer Obligationenrecht umfasst mehrere Bestandteile. Das Journal dokumentiert alle Geschäftsfälle chronologisch. Das Hauptbuch ordnet die Buchungen den einzelnen Konten zu. Die Jahresrechnung besteht aus Bilanz, Erfolgsrechnung und bei grösseren Unternehmen einem Anhang. Jede Buchung braucht einen Beleg – ohne Beleg keine Buchung. Die Buchführung muss vollständig, wahrheitsgetreu, sachlich geordnet und nachprüfbar sein. Diese Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung (GoB) sind in Art. 957a OR festgehalten. Zusätzlich muss die Buchhaltung in einer Landessprache oder in Englisch geführt und in Schweizer Franken oder der Betriebswährung ausgedrückt werden. Pfeffersack hilft dir, all diese Anforderungen systematisch einzuhalten.

Welchen Kontenrahmen verwendet man in der Schweiz?

In der Schweiz wird standardmässig der KMU-Kontenrahmen nach Käfer verwendet, der speziell auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten ist. Er gliedert sich in neun Kontenklassen: Klasse 1 für Aktiven (Umlaufvermögen und Anlagevermögen), Klasse 2 für Passiven (Fremd- und Eigenkapital), Klasse 3 für Betriebsertrag, Klasse 4 für Materialaufwand, Klasse 5 für Personalaufwand, Klasse 6 für sonstigen Betriebsaufwand und Klassen 7-9 für betriebsfremde Erträge und Aufwendungen sowie Abschlussbuchungen. Pfeffersack liefert einen vordefinierten Schweizer KMU-Kontenrahmen mit über 60 Konten, den du individuell erweitern und anpassen kannst. So startest du direkt mit einer professionellen Kontenstruktur, ohne alles manuell einrichten zu müssen.

Mehrwertsteuer (MWST)

Ab wann bin ich in der Schweiz MWST-pflichtig?

Die MWST-Pflicht entsteht in der Schweiz, sobald ein Unternehmen weltweit einen Jahresumsatz von CHF 100'000 oder mehr erzielt. Dabei zählt der gesamte Umsatz aus Lieferungen und Dienstleistungen, nicht nur der Schweizer Anteil. Sobald absehbar ist, dass diese Grenze innerhalb von 12 Monaten erreicht wird, muss sich das Unternehmen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden. Neu gegründete Unternehmen schätzen den voraussichtlichen Umsatz. Wird die Grenze nicht erreicht, ist eine freiwillige Unterstellung möglich – das lohnt sich etwa, wenn hohe Vorsteuerabzüge anfallen. Von der MWST befreit sind bestimmte Leistungen wie Gesundheitswesen, Bildung und Finanzdienstleistungen. Pfeffersack berechnet die MWST automatisch und erstellt den fertigen Abrechnungsbericht für die ESTV.

Welche MWST-Sätze gelten aktuell in der Schweiz?

In der Schweiz gelten seit dem 1. Januar 2024 drei MWST-Sätze. Der Normalsatz beträgt 8.1 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Der reduzierte Satz von 2.5 % kommt bei Gütern des täglichen Bedarfs zur Anwendung – darunter Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Medikamente und landwirtschaftliche Erzeugnisse. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen beträgt 3.8 % und gilt für Hotelübernachtungen inklusive Frühstück. Bestimmte Leistungen wie medizinische Behandlungen, Bildung und Versicherungen sind von der MWST ausgenommen (sogenannte Ausnahmen nach Art. 21 MWSTG). Die korrekte Zuordnung der Sätze ist entscheidend für die MWST-Abrechnung. Pfeffersack hinterlegt die aktuellen Sätze automatisch und ordnet sie bei der Buchung korrekt zu.

Was ist der Saldosteuersatz und für wen lohnt er sich?

Der Saldosteuersatz ist eine vereinfachte Methode der MWST-Abrechnung. Statt Umsatzsteuer und Vorsteuer einzeln zu berechnen, wendet man einen branchenspezifischen Pauschalsatz auf den Bruttoumsatz an. Diesen Satz legt die ESTV je nach Branche fest – er liegt typischerweise zwischen 0.1 % und 6.5 %. Berechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter CHF 5'005'000 und weniger als CHF 103'000 Steuerschuld pro Jahr. Der Saldosteuersatz lohnt sich besonders für Dienstleistungsunternehmen mit geringem Warenaufwand, da dort die Vorsteuer ohnehin tief ist. Nachteile bestehen bei hohen Investitionen, weil keine einzelnen Vorsteuerabzüge möglich sind. Die Wahl gilt mindestens für eine Steuerperiode. Pfeffersack unterstützt sowohl die effektive Abrechnung als auch die Saldosteuersatz-Methode.

Wie oft muss ich die MWST abrechnen?

In der Schweiz wird die MWST standardmässig quartalsweise abgerechnet. Die Abrechnungsperioden sind Q1 (Januar bis März), Q2 (April bis Juni), Q3 (Juli bis September) und Q4 (Oktober bis Dezember). Die MWST-Abrechnung muss innerhalb von 60 Tagen nach Ende des jeweiligen Quartals bei der ESTV eingereicht und die Steuerschuld bezahlt werden. Alternativ kann bei der ESTV eine halbjährliche oder monatliche Abrechnung beantragt werden – monatlich eignet sich für Unternehmen mit regelmässigen Vorsteuerüberschüssen. Bei verspäteter Einreichung fällt ein Verzugszins von 4 % pro Jahr an. Pfeffersack generiert den MWST-Abrechnungsbericht automatisch aus deinen Buchungen, sodass du ihn direkt bei der ESTV einreichen kannst, ohne manuell rechnen zu müssen.

Was ist der Unterschied zwischen vereinbarten und vereinnahmten Entgelten?

Bei der Abrechnung nach vereinbarten Entgelten entsteht die MWST-Schuld im Zeitpunkt der Rechnungsstellung – unabhängig davon, ob der Kunde bereits bezahlt hat. Das bedeutet, du musst die Steuer vorfinanzieren. Bei der Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten wird die MWST erst fällig, wenn die Zahlung tatsächlich eingeht. Diese Methode schont die Liquidität und eignet sich besonders für KMU mit langen Zahlungsfristen. Die Wahl der Methode muss bei der ESTV beantragt werden und gilt für mindestens ein Geschäftsjahr. Die meisten kleinen Unternehmen wählen die vereinnahmte Methode wegen des Cashflow-Vorteils. Pfeffersack unterstützt beide Methoden und berechnet die MWST-Abrechnung entsprechend deiner Wahl automatisch korrekt.

Welche Angaben muss eine MWST-konforme Rechnung enthalten?

Eine MWST-konforme Rechnung in der Schweiz muss gemäss Art. 26 MWSTG bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören der Name und die Adresse des leistungserbringenden Unternehmens, die MWST-Nummer (CHE-Format), der Name und die Adresse des Leistungsempfängers, Datum oder Zeitraum der Leistung, Art und Umfang der Leistung, das Entgelt sowie der anwendbare MWST-Satz und den daraus resultierenden Steuerbetrag. Bei Beträgen unter CHF 400 genügt eine vereinfachte Rechnung mit weniger Angaben. Fehlen Pflichtangaben, kann der Empfänger den Vorsteuerabzug verlieren. Pfeffersack erstellt automatisch MWST-konforme Rechnungen mit allen nötigen Angaben, inklusive QR-Zahlschein und korrekter MWST-Ausweisung je nach Steuersatz.

QR-Rechnung

Was ist eine QR-Rechnung und warum gibt es sie?

Die QR-Rechnung ist der aktuelle Zahlungsstandard in der Schweiz und hat die früheren Einzahlungsscheine (rote und orange ESR) vollständig abgelöst. Seit dem 30. September 2022 ist sie der einzige akzeptierte Zahlungsbeleg für Überweisungen in der Schweiz. Die QR-Rechnung besteht aus einem Zahlteil mit Swiss QR Code, der alle Zahlungsinformationen maschinenlesbar enthält, und einem Empfangsschein. Der QR-Code basiert auf dem Standard ISO 20022 und enthält IBAN, Betrag, Währung, Referenznummer und Zahlungsempfänger. Vorteile sind die fehlerfreie Datenerfassung, die einfache Verarbeitung im E-Banking und die Möglichkeit, Zahlungen per Smartphone-Scan auszulösen. Pfeffersack generiert vollständig konforme QR-Rechnungen automatisch bei jeder Rechnungserstellung.

Seit wann ist die QR-Rechnung in der Schweiz Pflicht?

Die QR-Rechnung wurde am 30. Juni 2020 in der Schweiz eingeführt und lief zunächst parallel zu den alten Einzahlungsscheinen. Am 30. September 2022 wurden die roten Einzahlungsscheine (ES) und die orangen Einzahlungsscheine mit Referenznummer (ESR) definitiv abgeschafft. Seither ist die QR-Rechnung der einzige Standard für den bargeldlosen Zahlungsverkehr in der Schweiz. Alle Banken und PostFinance akzeptieren ausschliesslich QR-Rechnungen. Unternehmen, die noch alte Einzahlungsscheine versenden, riskieren, dass Zahlungen nicht mehr verarbeitet werden. Die Umstellung basiert auf der Migration zum internationalen Zahlungsstandard ISO 20022, der eine durchgehend digitale Verarbeitung ermöglicht. Pfeffersack erzeugt seit Beginn normkonforme QR-Rechnungen und stellt sicher, dass deine Rechnungen immer akzeptiert werden.

Wie erstelle ich eine QR-Rechnung?

Um eine QR-Rechnung zu erstellen, benötigst du eine QR-IBAN deiner Bank (beginnt mit CH und enthält die QR-IID), den Rechnungsbetrag in CHF oder EUR, die Zahlungsreferenz (QR-Referenz oder Creditor Reference) und die vollständige Adresse des Rechnungsempfängers. Der Swiss QR Code wird nach den Spezifikationen von SIX generiert und enthält alle diese Daten strukturiert. Der Zahlteil muss auf A4 unten oder als separates Blatt beigefügt werden und bestimmte Masse einhalten: 210 mm breit und 105 mm hoch. Du kannst QR-Rechnungen manuell mit dem QR-Generator von SIX erstellen oder eine Buchhaltungssoftware nutzen. Mit Pfeffersack erstellst du QR-Rechnungen automatisch – du gibst nur Kunde und Betrag ein, den Rest erledigt die Software inklusive korrekter Formatierung und Referenznummer.

Was ist der Unterschied zwischen QR-IBAN und normaler IBAN?

Die QR-IBAN ist eine spezielle IBAN, die ausschliesslich für den QR-Rechnungs-Zahlungsverkehr mit strukturierter Referenz (QR-Referenz) verwendet wird. Sie unterscheidet sich von der normalen IBAN durch die sogenannte QR-IID (Instituts-Identifikation), die im Bereich 30000 bis 31999 liegt. Deine Bank stellt dir die QR-IBAN zusätzlich zur normalen IBAN zur Verfügung – sie verweist auf dasselbe Konto. Die QR-IBAN ist zwingend erforderlich, wenn du eine QR-Referenz (26-stellige Referenznummer) verwenden möchtest, da die Bank anhand der QR-IID erkennt, dass eine strukturierte Referenz vorhanden ist. Für QR-Rechnungen ohne Referenz oder mit Creditor Reference (SCOR) reicht die normale IBAN aus. Pfeffersack unterstützt beide Varianten und wählt automatisch die richtige IBAN je nach Referenztyp.

Was ist ISO 20022 und was hat es mit der QR-Rechnung zu tun?

ISO 20022 ist ein internationaler Standard für den elektronischen Zahlungsverkehr, der strukturierte und maschinenlesbare Finanznachrichten definiert. In der Schweiz hat SIX die Migration auf ISO 20022 vorangetrieben, um den Zahlungsverkehr zu harmonisieren und zu modernisieren. Die QR-Rechnung ist ein direktes Ergebnis dieser Umstellung – der Swiss QR Code enthält die Zahlungsdaten im ISO-20022-konformen Format. Dadurch können Zahlungen durchgehend digital verarbeitet werden, von der Rechnung über das E-Banking bis zum Kontoauszug. Die alten SWIFT-Formate (MT-Nachrichten) und DTA-Dateien wurden durch ISO-20022-Nachrichten (pain- und camt-Formate) ersetzt. Für Unternehmen bedeutet dies eine automatisierte Verarbeitung von Zahlungsein- und -ausgängen. Pfeffersack unterstützt den Import von camt-Kontoauszügen für den automatischen Bankabgleich.

Pfeffersack Software

Was kann Pfeffersack und für wen ist die Software geeignet?

Pfeffersack ist eine Schweizer Buchhaltungssoftware, die speziell für Selbständige, Freelancer und kleine Unternehmen entwickelt wurde. Die Software deckt den gesamten Finanzworkflow ab: Rechnungen und Offerten erstellen mit Swiss QR-Code, einfache Buchhaltung mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, doppelte Buchführung mit Bilanz und Erfolgsrechnung für GmbH, Kundenverwaltung, Zeiterfassung und automatische MWST-Abrechnung. Alle Berichte lassen sich als PDF oder CSV exportieren. Ein KI-gestützter Bank-Import erkennt automatisch die richtige Kontierung und gleicht offene Rechnungen ab. Die Software ist webbasiert und funktioniert auf jedem Gerät – Computer, Tablet oder Smartphone. Pfeffersack richtet sich an den Schweizer Markt und berücksichtigt alle lokalen Vorschriften, Steuersätze und den QR-Rechnungsstandard.

Wie sicher sind meine Daten bei Pfeffersack?

Datensicherheit hat bei Pfeffersack höchste Priorität. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen (TLS/SSL) und auf sicheren Servern gespeichert. Die Authentifizierung erfolgt über ein bewährtes Session-Management mit verschlüsselten Passwörtern. Jeder Nutzer hat nur Zugriff auf seine eigenen Daten – die Multi-Tenant-Architektur stellt eine strikte Datentrennung sicher. Regelmässige Backups schützen vor Datenverlust. Die Software entspricht den Anforderungen der DSGVO und des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG). Du kannst jederzeit alle deine Daten exportieren oder dein Konto vollständig löschen lassen. Die Buchhaltungsdaten werden revisionssicher gespeichert, mit einem vollständigen Audit-Trail für alle Änderungen. So sind deine Finanzdaten sowohl vor unbefugtem Zugriff als auch vor Verlust geschützt.

Kann ich meine Daten aus Pfeffersack exportieren?

Ja, Pfeffersack bietet umfangreiche Exportmöglichkeiten. Du kannst alle Buchungen als CSV-Datei exportieren, was die Weiterverarbeitung in Excel oder anderen Buchhaltungsprogrammen ermöglicht. Rechnungen, Offerten und Finanzberichte wie Bilanz und Erfolgsrechnung lassen sich als PDF herunterladen. Die Steuerübersicht kann als PDF oder Tabelle exportiert werden – perfekt vorbereitet für die Steuererklärung oder den Treuhänder. Auch die Kundenliste ist exportierbar. Für die doppelte Buchhaltung stehen Saldenliste, Kontoblatt und Journal als Export zur Verfügung. Du bist also nie an Pfeffersack gebunden und kannst deine Daten jederzeit mitnehmen. Der Export erfolgt in standardisierten Formaten, die von allen gängigen Buchhaltungstools und Treuhändern akzeptiert werden.

Gibt es einen Treuhänder-Zugang bei Pfeffersack?

Ja, Pfeffersack bietet einen dedizierten Treuhänder-Zugang. Du kannst deinen Treuhänder direkt aus der Software heraus einladen. Er erhält einen sicheren Lesezugriff auf deine Buchhaltung – inklusive Journal, Bilanz, Erfolgsrechnung, MWST-Abrechnung und Saldenliste. So kann dein Treuhänder jederzeit den Stand deiner Buchhaltung prüfen, ohne dass du ihm separat Dateien schicken musst. Der Zugriff ist schreibgeschützt, das heisst der Treuhänder kann keine Buchungen verändern. Du kannst den Zugang jederzeit wieder entziehen. Das spart Zeit bei der Zusammenarbeit und reduziert den E-Mail-Verkehr mit dem Treuhänder erheblich. Gerade beim Jahresabschluss oder bei einer Revision ist der direkte Zugriff auf die aktuelle Buchhaltung ein grosser Vorteil für beide Seiten.

Was unterscheidet Pfeffersack von Bexio und anderen Buchhaltungslösungen?

Pfeffersack unterscheidet sich von Bexio und ähnlichen Lösungen vor allem durch den Fokus auf Einfachheit und den Schweizer Markt. Während Bexio ein umfangreiches ERP-System mit Lagerverwaltung, Projektmanagement und vielen Modulen ist, konzentriert sich Pfeffersack auf das Wesentliche: Buchhaltung, Rechnungen und Steuern. Dadurch ist die Software schneller zu erlernen und günstiger im Preis. Pfeffersack bietet sowohl einfache als auch doppelte Buchhaltung, KI-gestützten Bank-Import und eine integrierte Zeiterfassung. Die Benutzeroberfläche ist modern und mobiloptimiert. Zudem sind alle Schweizer Besonderheiten wie QR-Rechnung, MWST-Sätze und der KMU-Kontenrahmen nativ integriert – ohne Zusatzmodule. Für Selbständige und Kleinunternehmen, die keine komplexe ERP-Lösung brauchen, ist Pfeffersack die schlankere und kostengünstigere Alternative.

Funktioniert Pfeffersack auf dem Smartphone?

Ja, Pfeffersack ist vollständig responsive und funktioniert auf jedem Gerät mit einem Webbrowser – egal ob Desktop-Computer, Tablet oder Smartphone. Die Benutzeroberfläche passt sich automatisch an die Bildschirmgrösse an und ist für Touch-Bedienung optimiert. Du kannst unterwegs Rechnungen erstellen, Buchungen erfassen, die Zeiterfassung starten und Finanzberichte einsehen. Es gibt keine separate App, die installiert werden muss – du öffnest einfach den Browser und meldest dich an. Die mobile Ansicht wurde speziell für die wichtigsten Arbeitsabläufe optimiert, inklusive sicherer Bereiche für Geräte mit Notch oder abgerundeten Ecken. So hast du deine Buchhaltung immer dabei, egal wo du gerade arbeitest. Auch der KI-Bank-Import und die MWST-Abrechnung funktionieren auf dem Smartphone.

Preise & Abonnement

Gibt es eine kostenlose Testphase?

Ja, Pfeffersack bietet eine kostenlose Testphase an. Du kannst dich registrieren und die Software ohne Kreditkarte und ohne Verpflichtung ausprobieren. Während der Testphase stehen dir alle Funktionen zur Verfügung – Rechnungen erstellen, Buchungen erfassen, MWST-Berichte generieren und den Bank-Import testen. So kannst du in Ruhe prüfen, ob Pfeffersack zu deinem Unternehmen passt, bevor du dich für ein Abonnement entscheidest. Die Testphase läuft automatisch aus, du musst nichts kündigen. Alle während der Testphase erfassten Daten bleiben erhalten und stehen dir nach dem Abschluss eines Abonnements weiterhin zur Verfügung. Es gibt keine versteckten Kosten oder automatische Verlängerungen während der Testphase.

Wie kann ich mein Abonnement kündigen?

Du kannst dein Pfeffersack-Abonnement jederzeit kündigen – ohne Mindestlaufzeit und ohne Kündigungsfrist. Die Kündigung erfolgt direkt in der Abonnement-Verwaltung in deinem Konto. Nach der Kündigung hast du noch bis zum Ende der bezahlten Periode Zugriff auf alle Funktionen. Danach werden deine Daten nicht sofort gelöscht – du kannst sie noch exportieren. Es gibt keine versteckten Kündigungsgebühren oder lange Vertragslaufzeiten. Wenn du dich später umentscheidest, kannst du dein Abonnement jederzeit wieder aktivieren und alle bestehenden Daten sind wieder verfügbar. Pfeffersack setzt auf Zufriedenheit statt auf Vertragsbindung. Die Kündigung wird sofort wirksam und du erhältst eine Bestätigung per E-Mail.

Welche Zahlungsmethoden werden akzeptiert?

Pfeffersack akzeptiert alle gängigen Zahlungsmethoden über den Zahlungsanbieter Stripe. Dazu gehören Kreditkarten (Visa, Mastercard, American Express), Debitkarten und weitere lokale Zahlungsmethoden. Die Abrechnung erfolgt sicher über Stripe, einem der weltweit führenden Zahlungsdienstleister, der PCI-DSS-zertifiziert ist. Deine Zahlungsdaten werden niemals direkt bei Pfeffersack gespeichert, sondern ausschliesslich bei Stripe verarbeitet. Du erhältst für jede Zahlung eine Quittung per E-Mail, die du als Geschäftsausgabe verbuchen kannst. Die Abrechnung erfolgt je nach gewähltem Plan monatlich oder jährlich. Bei der Jahreszahlung profitierst du in der Regel von einem Rabatt gegenüber der monatlichen Zahlung. Alle Preise verstehen sich inklusive MWST.

Was ist alles im Abonnement enthalten?

Das Pfeffersack-Abonnement umfasst den kompletten Funktionsumfang der Software. Dazu gehören unbegrenzte Rechnungen und Offerten mit Swiss QR-Code, vollständige Buchhaltung (einfach oder doppelt), Kundenverwaltung, integrierte Zeiterfassung mit Statistiken, automatische MWST-Abrechnung, KI-gestützter Bank-Import für Schweizer Banken, Finanzberichte wie Bilanz, Erfolgsrechnung und Saldenliste, PDF- und CSV-Export aller Daten sowie der Treuhänder-Zugang. Updates und neue Funktionen sind im Preis inbegriffen – du profitierst automatisch von Verbesserungen. Der Support ist ebenfalls enthalten. Es gibt keine versteckten Zusatzkosten für einzelne Module oder Funktionen. Pfeffersack verfolgt einen All-inclusive-Ansatz, bei dem alle Features im regulären Abonnement enthalten sind.

Kann ich den Plan wechseln oder upgraden?

Ja, du kannst deinen Pfeffersack-Plan jederzeit wechseln. Ein Upgrade auf einen höheren Plan wird sofort wirksam, und du erhältst eine anteilige Gutschrift für die verbleibende Zeit deines aktuellen Plans. Ein Downgrade wird zum Ende der aktuellen Abrechnungsperiode wirksam. Alle deine Daten bleiben bei einem Planwechsel vollständig erhalten – es gehen keine Buchungen, Rechnungen oder Kundendaten verloren. Den Planwechsel nimmst du direkt in der Abonnement-Verwaltung deines Kontos vor. Du siehst dort eine klare Übersicht über die verfügbaren Pläne und die Preisunterschiede. Bei Fragen zum richtigen Plan kannst du jederzeit den Support kontaktieren. Es gibt keine Wechselgebühren und keine Mindestlaufzeit für einzelne Pläne.

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