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Buchhaltung

Fremdkapital

Sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Dritten; gliedert sich nach OR 959a in kurzfristiges (Fälligkeit unter 1 Jahr) und langfristiges Fremdkapital (über 1 Jahr).

Auch bekannt als: Verbindlichkeiten, Schulden, Debt Capital

Definition

Fremdkapital bezeichnet sämtliche von Dritten zur Verfügung gestellte Mittel, die das Unternehmen rückerstatten muss. Es bildet zusammen mit dem Eigenkapital die Passivseite der Bilanz. Charakteristisch sind eine zeitlich befristete Überlassung, ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung sowie meist eine Vergütung in Form von Zinsen.

Nach OR 959a Abs. 2 Ziff. 1 und 2 ist das Fremdkapital zwingend nach Fälligkeit zu gliedern. Das kurzfristige Fremdkapital umfasst Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten, übrige kurzfristige Verbindlichkeiten sowie passive Rechnungsabgrenzungen. Das langfristige Fremdkapital enthält langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten, übrige langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen.

Verbindlichkeiten sind nach OR 960e Abs. 1 zum Nennwert zu erfassen. Das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital (Verschuldungsgrad) ist eine zentrale Bonitätskennzahl. Banken und Lieferanten beurteilen daraus das Ausfallrisiko. Übermässiges Fremdkapital (insbesondere kurzfristiges) erhöht das Liquiditätsrisiko. Steuerlich sind Fremdkapitalzinsen anders als Dividenden grundsätzlich abzugsfähig, was den sogenannten Steuerschild-Effekt erzeugt.

Beispiel

KMU-Bilanz Passiven: Kreditoren (2000) CHF 45'000, Kontokorrentkredit (2100) CHF 30'000, Hypothek (2400) CHF 250'000 → Fremdkapital total CHF 325'000.

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