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MWST-Begriffe

Begriffe rund um die Schweizer Mehrwertsteuer — Vorsteuer, Saldosteuersatz, Bezugsteuer und Eigenverbrauch, mit Verweis auf das Mehrwertsteuergesetz.

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Ausgenommene Leistungen

MWST

Leistungen, auf denen keine MWST geschuldet ist — dafür gibt es auch keinen Vorsteuerabzug (Art. 21 MWSTG). Beispiele: Heilbehandlung, Bildung, Mitgliederbeiträge, Wohnungsmiete.

Bezugsteuer

MWST

MWST, die der schweizerische Empfänger einer Leistung aus dem Ausland selbst deklariert und an die ESTV abliefert — analog zum europäischen Reverse-Charge-Verfahren.

Durchlaufposten

MWST

Beträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden bezahlt und eins zu eins weiterverrechnet werden — sie gehören nicht zum Entgelt und tragen keine MWST (Art. 24 Abs. 6 MWSTG).

Effektive MWST-Methode

MWST

Standardabrechnungsart der Mehrwertsteuer: das Unternehmen deklariert die Umsatzsteuer auf jeder Rechnung und zieht die Vorsteuern auf Eingangsrechnungen vollumfänglich ab.

Eigenverbrauch

MWST

MWST-Tatbestand, wenn ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen für nicht-unternehmerische oder steuerausgenommene Zwecke verwendet.

Empfängerortsprinzip

MWST

Die Grundregel für den Ort einer Dienstleistung: massgebend ist der Sitz des Empfängers (Art. 8 Abs. 1 MWSTG) — entscheidend bei Leistungen über die Grenze.

Margenbesteuerung

MWST

Sonderregel nach MWSTG Art. 24a: Beim Handel mit Sammlerstücken wird die MWST nur auf der Marge zwischen An- und Verkaufspreis berechnet.

Mehrwertsteuer (MWST)

MWST

Allgemeine Verbrauchssteuer des Bundes auf Lieferungen, Dienstleistungen, Eigenverbrauch und Bezügen aus dem Ausland — als Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet.

MWST-Abrechnung

MWST

Periodische Meldung der Umsatz- und Vorsteuer an die ESTV; effektiv abrechnende Betriebe tun dies vierteljährlich, Saldosteuersatz-Betriebe halbjährlich.

MWST-Pflicht

MWST

Eintragungspflicht im MWST-Register; tritt ein, sobald ein Unternehmen weltweit aus nicht ausgenommenen Leistungen einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000 erzielt.

MWST-Satz

MWST

Steuersatz der Schweizer Mehrwertsteuer; seit 1.1.2024 gelten der Normalsatz 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % und der Sondersatz Beherbergung 3,8 %.

Nicht-Entgelt

MWST

Mittelflüsse ohne Gegenleistung — Spenden, Subventionen, Schadenersatz oder Dividenden. Sie lösen keine MWST aus, weil ihnen keine Leistung gegenübersteht (Art. 18 Abs. 2 MWSTG).

Saldosteuersatz

MWST

Vereinfachte MWST-Methode mit branchenspezifischem Pauschalsatz — die ESTV erstattet den Vorsteuerabzug bereits pauschal über den Satz.

UID-Nummer

MWST

Die eindeutige Unternehmens-Identifikationsnummer im Format CHE-123.456.789, die jedes Schweizer Unternehmen identifiziert — mit Zusatz «MWST» bei Steuerpflicht.

Vorsteuer

MWST

Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen beim Bezug von Lieferungen oder Leistungen bezahlt und von der eigenen MWST-Schuld abziehen kann.

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