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MWST-Begriffe

Begriffe rund um die Schweizer Mehrwertsteuer — Vorsteuer, Saldosteuersatz, Bezugsteuer und Eigenverbrauch, mit Verweis auf das Mehrwertsteuergesetz.

11 Begriffe in dieser Kategorie

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Bezugsteuer

MWST

MWST, die der schweizerische Empfänger einer Leistung aus dem Ausland selbst deklariert und an die ESTV abliefert — analog zum europäischen Reverse-Charge-Verfahren.

Effektive MWST-Methode

MWST

Standardabrechnungsart der Mehrwertsteuer: das Unternehmen deklariert die Umsatzsteuer auf jeder Rechnung und zieht die Vorsteuern auf Eingangsrechnungen vollumfänglich ab.

Eigenverbrauch

MWST

MWST-Tatbestand, wenn ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen für nicht-unternehmerische oder steuerausgenommene Zwecke verwendet.

Margenbesteuerung

MWST

Sonderregel nach MWSTG Art. 24a: Beim Handel mit Sammlerstücken wird die MWST nur auf der Marge zwischen An- und Verkaufspreis berechnet.

Mehrwertsteuer (MWST)

MWST

Allgemeine Verbrauchssteuer des Bundes auf Lieferungen, Dienstleistungen, Eigenverbrauch und Bezügen aus dem Ausland — als Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet.

MWST-Abrechnung

MWST

Periodische Meldung der Umsatz- und Vorsteuer an die ESTV; effektiv abrechnende Betriebe tun dies vierteljährlich, Saldosteuersatz-Betriebe halbjährlich.

MWST-Pflicht

MWST

Eintragungspflicht im MWST-Register; tritt ein, sobald ein Unternehmen weltweit aus nicht ausgenommenen Leistungen einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000 erzielt.

MWST-Satz

MWST

Steuersatz der Schweizer Mehrwertsteuer; seit 1.1.2024 gelten der Normalsatz 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % und der Sondersatz Beherbergung 3,8 %.

Saldosteuersatz

MWST

Vereinfachte MWST-Methode mit branchenspezifischem Pauschalsatz — die ESTV erstattet den Vorsteuerabzug bereits pauschal über den Satz.

UID-Nummer

MWST

Die eindeutige Unternehmens-Identifikationsnummer im Format CHE-123.456.789, die jedes Schweizer Unternehmen identifiziert — mit Zusatz «MWST» bei Steuerpflicht.

Vorsteuer

MWST

Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen beim Bezug von Lieferungen oder Leistungen bezahlt und von der eigenen MWST-Schuld abziehen kann.

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