Zum Hauptinhalt springen
Alle Begriffe

Wertberichtigung

Erfasst nach OR Art. 960a Abs. 3 ungeplante, ausserordentliche Wertverluste eines Aktivums – im Gegensatz zur planmässigen, nutzungsbedingten Abschreibung.

Auch bekannt als: Wertberichtigungen, Impairment, Value Adjustment

Definition

Eine Wertberichtigung korrigiert den Buchwert eines Aktivums nach unten, wenn sein tatsächlicher Wert unter den bisherigen Bilanzwert gefallen ist. OR Art. 960a Abs. 3 unterscheidet klar: nutzungs- und altersbedingte Wertverluste werden über planmässige Abschreibungen erfasst, alle anderen Wertverluste – etwa der Ausfall einer Forderung oder der Wertverfall einer Beteiligung – über Wertberichtigungen.

Wertberichtigungen werden entweder direkt vom betroffenen Aktivum abgezogen oder über ein separates Minus-Aktivkonto (z. B. «Delkredere» bei Forderungen, «Wertberichtigung Warenlager») ausgewiesen. Sie sind erfolgswirksam: Der Aufwand mindert den Gewinn im Jahr der Bildung. Fällt der Grund später weg, ist die Wertberichtigung erfolgswirksam aufzulösen.

Nach OR Art. 960a Abs. 4 dürfen zu Wiederbeschaffungszwecken sowie zur Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens zusätzliche Abschreibungen und Wertberichtigungen vorgenommen werden – die Grundlage der handelsrechtlich zulässigen stillen Reserven. Steuerlich werden pauschale Wertberichtigungen (z. B. Delkredere) nur im von der Praxis anerkannten Rahmen akzeptiert.

Beispiel

Ein Kunde mit einer offenen Forderung von CHF 8'000 wird zahlungsunfähig. Buchung: Soll «Wertberichtigungsaufwand» / Haben «Delkredere» CHF 8'000. Der Buchwert der Forderung sinkt entsprechend, der Aufwand mindert den Gewinn.

Zuletzt geprüft:

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Abschreibung und Wertberichtigung?

Abschreibungen erfassen den planmässigen, nutzungs- und altersbedingten Wertverlust (z. B. einer Maschine). Wertberichtigungen erfassen ungeplante, ausserordentliche Wertverluste (z. B. einen Forderungsausfall). Diese Unterscheidung schreibt OR Art. 960a Abs. 3 vor.

Muss eine Wertberichtigung wieder aufgelöst werden?

Ja, wenn der Grund für den Wertverlust wegfällt. Die Wertberichtigung wird dann erfolgswirksam aufgelöst und erhöht den Gewinn – höchstens jedoch bis zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Mehr als nur eine Definition?

Mit Pfeffersack automatisierst du Buchhaltung, MWST-Abrechnung und Rechnungen komplett. Starte kostenlos – keine Kreditkarte erforderlich.