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Revisionsstelle

Das unabhängige Organ, das die Jahresrechnung einer Gesellschaft prüft — als ordentliche oder eingeschränkte Revision, je nach Unternehmensgrösse.

Auch bekannt als: Revision, Wirtschaftsprüfung

Definition

Die Revisionsstelle ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Kontrollorgan, das die Jahresrechnung einer Kapitalgesellschaft unabhängig prüft. Das Schweizer Recht kennt zwei Stufen: die ordentliche Revision für grosse Unternehmen und die eingeschränkte Revision (Review) für kleinere (OR Art. 727 f.).

Der ordentlichen Revision unterliegen Publikumsgesellschaften und Unternehmen, die zwei der drei Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten: Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatz CHF 40 Mio., 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt. Übrige Gesellschaften unterstehen der eingeschränkten Revision.

Unternehmen mit höchstens zehn Vollzeitstellen können auf die Revision ganz verzichten («Opting-out»), wenn alle Gesellschafter zustimmen. Ohne Revisionsstelle prüft niemand die Jahresrechnung formell — die Verantwortung bleibt vollständig bei der Geschäftsführung.

Beispiel

Eine GmbH mit 6 Mitarbeitenden beschliesst einstimmig das Opting-out und verzichtet auf eine Revisionsstelle. Eine AG mit CHF 50 Mio. Umsatz benötigt zwingend eine ordentliche Revision.

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Häufige Fragen

Wann braucht eine GmbH eine Revisionsstelle?

Grundsätzlich unterliegt jede GmbH der eingeschränkten Revision. Mit höchstens zehn Vollzeitstellen und Zustimmung aller Gesellschafter ist ein Opting-out möglich. Werden zwei der Schwellen (Bilanzsumme 20 Mio., Umsatz 40 Mio., 250 Stellen) überschritten, ist die ordentliche Revision Pflicht.

Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und eingeschränkter Revision?

Die ordentliche Revision ist umfassender und beinhaltet eine Prüfung des internen Kontrollsystems; sie gilt für grosse Unternehmen. Die eingeschränkte Revision (Review) ist weniger tief und für kleinere Gesellschaften vorgesehen.

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