Das unabhängige Organ, das die Jahresrechnung einer Gesellschaft prüft — als ordentliche oder eingeschränkte Revision, je nach Unternehmensgrösse.
Auch bekannt als: Revision, Wirtschaftsprüfung
Die Revisionsstelle ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Kontrollorgan, das die Jahresrechnung einer Kapitalgesellschaft unabhängig prüft. Das Schweizer Recht kennt zwei Stufen: die ordentliche Revision für grosse Unternehmen und die eingeschränkte Revision (Review) für kleinere (OR Art. 727 f.).
Der ordentlichen Revision unterliegen Publikumsgesellschaften und Unternehmen, die zwei der drei Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten: Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatz CHF 40 Mio., 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt. Übrige Gesellschaften unterstehen der eingeschränkten Revision.
Unternehmen mit höchstens zehn Vollzeitstellen können auf die Revision ganz verzichten («Opting-out»), wenn alle Gesellschafter zustimmen. Ohne Revisionsstelle prüft niemand die Jahresrechnung formell — die Verantwortung bleibt vollständig bei der Geschäftsführung.
Rechtsgrundlage
OR Art. 727 (SR 220) (fedlex.admin.ch)Beispiel
Eine GmbH mit 6 Mitarbeitenden beschliesst einstimmig das Opting-out und verzichtet auf eine Revisionsstelle. Eine AG mit CHF 50 Mio. Umsatz benötigt zwingend eine ordentliche Revision.
Zuletzt geprüft:
Grundsätzlich unterliegt jede GmbH der eingeschränkten Revision. Mit höchstens zehn Vollzeitstellen und Zustimmung aller Gesellschafter ist ein Opting-out möglich. Werden zwei der Schwellen (Bilanzsumme 20 Mio., Umsatz 40 Mio., 250 Stellen) überschritten, ist die ordentliche Revision Pflicht.
Die ordentliche Revision ist umfassender und beinhaltet eine Prüfung des internen Kontrollsystems; sie gilt für grosse Unternehmen. Die eingeschränkte Revision (Review) ist weniger tief und für kleinere Gesellschaften vorgesehen.
Juristische Person mit Stammkapital von mindestens CHF 20'000 (voll liberiert), bei der die Gesellschafter grundsätzlich nur mit ihrer Stammeinlage haften.
Kapitalgesellschaft mit in Aktien zerlegtem Aktienkapital von mindestens CHF 100'000; die Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage.
Der jährliche Rechnungsabschluss eines Unternehmens, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und — je nach Grösse — Anhang.
Stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiven) und Schulden inklusive Eigenkapital (Passiven) eines Unternehmens.
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