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Krankentaggeld (KTG)

In der Schweiz freiwillige Versicherung, die im Krankheitsfall den Lohnausfall des Arbeitnehmenden ganz oder teilweise ersetzt — abgeschlossen entweder nach VVG oder nach KVG.

Auch bekannt als: Krankentaggeldversicherung, Lohnausfallversicherung Krankheit

Definition

Es besteht in der Schweiz keine bundesgesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Krankentaggeldversicherung. Die Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit ergibt sich allein aus Art. 324a OR und ist zeitlich beschränkt (Berner, Zürcher oder Basler Skala — z. B. drei Wochen im ersten Dienstjahr, danach «angemessen länger»). Viele Arbeitgeber schliessen daher zur Risikoabsicherung eine KTG ab; manche Branchen sind durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) zum Abschluss verpflichtet.

Eine KTG kann entweder als Privatversicherung nach Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) oder als Sozialversicherung nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) abgeschlossen werden. Üblich sind Versicherungssummen von 80 % des Lohns über 720 oder 730 Tage innerhalb von 900 Tagen, mit Wartefrist zwischen 14 und 60 Tagen. Die Prämien werden in der Regel paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.

Die KTG ersetzt während der Wartefrist die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers nach Art. 324a OR und entlastet diesen anschliessend vollständig. Bei einem Stellenwechsel besteht ein Übertrittsrecht in die Einzelversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung — sofern der bisherige Vertrag dies vorsieht (Art. 71 KVG für KVG-basierte Verträge).

Beispiel

Ein Detailhandelsbetrieb schliesst 2026 für die Belegschaft eine KTG ab mit 80 % Lohn, 30 Tagen Wartefrist und 720 Tagen Leistung — Prämie rund 1.6 % der AHV-Lohnsumme, je hälftig getragen.

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Häufige Fragen

Ist eine Krankentaggeldversicherung obligatorisch?

Nein, bundesrechtlich nicht. Ohne KTG gilt nur die zeitlich beschränkte Lohnfortzahlungspflicht nach OR 324a (z. B. drei Wochen im ersten Dienstjahr). Einzelne Gesamtarbeitsverträge (GAV) schreiben den Abschluss allerdings branchenweit vor.

Wie lange und wie viel zahlt das Krankentaggeld?

Üblich sind 80 % des Lohns während 720 oder 730 Tagen innerhalb von 900 Tagen, nach einer vereinbarten Wartefrist von 14 bis 60 Tagen. Während der Wartefrist greift die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers nach OR 324a.

Was ist der Unterschied zwischen KTG nach VVG und nach KVG?

Die VVG-Lösung ist eine Privatversicherung mit frei verhandelbaren Konditionen und Gesundheitsprüfung — heute der Regelfall. Die KVG-Taggeldversicherung ist eine Sozialversicherung mit Aufnahmezwang, aber tiefen gesetzlichen Mindestleistungen. Beim Stellenwechsel besteht je nach Vertrag ein Übertrittsrecht in die Einzelversicherung.

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Krankentaggeld (KTG): Definition, OR 324a | Pfeffersack