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Steuer-Begriffe

Steuerbegriffe für Unternehmen und Selbständige in der Schweiz — Gewinnsteuer, Quellensteuer, Verrechnungssteuer und Säule 3a, mit Gesetzesverweis.

10 Begriffe in dieser Kategorie

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Direkte Bundessteuer

Steuern

Vom Bund erhobene Einkommens- bzw. Gewinnsteuer nach DBG; für Kapitalgesellschaften beträgt sie flach 8,5 % des Reingewinns.

Dividende

Steuern

Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseigner; bei qualifizierten Beteiligungen ab 10 % zu 70 % als Einkommen steuerbar.

Gewinnsteuer juristische Personen

Steuern

Einkommenssteuer der juristischen Personen; auf Bundesebene Proportionalsatz von 8.5 % auf dem Reingewinn, dazu kommen kantonale und kommunale Gewinnsteuern.

Kapitaleinlageprinzip

Steuern

Steuerregel, wonach die Rückzahlung von Kapitaleinlagen der Anteilsinhaber einkommens- und verrechnungssteuerfrei erfolgt — wie die Rückzahlung von Aktienkapital.

Kapitalsteuer

Steuern

Kantonale und kommunale Steuer auf dem Eigenkapital juristischer Personen — ergänzt die Gewinnsteuer und wird auch bei fehlendem Gewinn fällig.

Privatanteil

Steuern

Wert der privaten Nutzung eines Geschäftsguts, der als Einkommen aufgerechnet wird; für das Geschäftsfahrzeug pauschal 0,9 % des Kaufpreises pro Monat.

Quellensteuer

Steuern

Direkt am Lohn abgezogene Einkommenssteuer für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung sowie für bestimmte Leistungen an im Ausland Wohnhafte.

Säule 3a

Steuern

Steuerlich begünstigte, gebundene private Selbstvorsorge in der Schweiz; Einzahlungen sind bis zum jährlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Verlustvortrag

Steuern

Verrechnung von Verlusten früherer Jahre mit späteren Gewinnen; nach DBG sind Verluste der sieben vorangegangenen Geschäftsjahre abziehbar.

Verrechnungssteuer

Steuern

Eine Quellensteuer des Bundes von 35 % auf Kapitalerträgen wie Dividenden und Zinsen, die bei korrekter Deklaration zurückgefordert werden kann.

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