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QR-Rechnung

Schweizer Standardrechnung mit Swiss QR Code im Zahlteil; ersetzt seit dem 1. Oktober 2022 die orangen und roten Einzahlungsscheine.

Auch bekannt als: QR-Bill, Swiss QR Code Rechnung, Zahlteil mit QR-Code

Definition

Die QR-Rechnung ist seit dem 30. Juni 2020 der einheitliche Standard für den Schweizer Zahlungsverkehr. Sie besteht aus der eigentlichen Rechnung sowie einem Zahlteil mit Swiss QR Code und einem Empfangsschein am unteren Rand, die perforiert abgetrennt werden können. Der QR-Code enthält alle zahlungsrelevanten Daten maschinenlesbar: Konto (QR-IBAN oder IBAN), Betrag, Währung, Angaben zu Zahler und Zahlungsempfänger sowie – je nach Verfahren – eine Referenznummer. Am 30. September 2022 wurden die bisherigen orangen (ESR) und roten Einzahlungsscheine definitiv abgelöst.

Grundlage sind die Swiss Payment Standards, die SIX im Auftrag der Schweizer Finanzbranche auf Basis von ISO 20022 herausgibt – es handelt sich also nicht um eine gesetzliche, sondern um eine bankenverbindliche technische Norm. Die Empfängerin oder der Empfänger kann den QR-Code mit der Banking-App scannen und die Zahlung ohne Abtippen auslösen; Buchhaltungssoftware liest die Daten für den automatischen Zahlungsabgleich ein.

Für die Referenz stehen drei Varianten offen: die QR-Referenz (27-stellig, nur mit QR-IBAN), die Creditor Reference nach ISO 11649 (mit normaler IBAN) oder gar keine Referenz. Die QR-Rechnung eignet sich für Frankenbeträge in CHF und EUR und kann auf weissem Papier gedruckt oder als PDF elektronisch versendet werden.

Beispiel

Eine Grafikerin stellt CHF 2'400 in Rechnung. Sie hinterlegt ihre QR-IBAN und eine 27-stellige QR-Referenz; die Kundin scannt den Swiss QR Code in der Banking-App, der Betrag und die Referenz sind bereits ausgefüllt und die Zahlung wird korrekt zugeordnet.

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Häufige Fragen

Sind die alten Einzahlungsscheine noch gültig?

Nein. Die orangen (ESR) und roten Einzahlungsscheine wurden per 30. September 2022 abgeschafft. Seither ist ausschliesslich die QR-Rechnung mit Swiss QR Code zulässig.

Brauche ich für eine QR-Rechnung eine QR-IBAN?

Nur wenn Sie mit einer QR-Referenz arbeiten. Ohne strukturierte Referenz oder mit der Creditor Reference (ISO 11649) genügt die normale IBAN. Die QR-IBAN ist zwingend an die QR-Referenz gekoppelt.

Kann ich eine QR-Rechnung selbst erstellen?

Ja. Mit einer Rechnungssoftware oder einem QR-Rechnungs-Generator lässt sich der normkonforme Zahlteil erzeugen. Wichtig sind eine gültige (QR-)IBAN, die korrekte Referenz und ein prüfbarer Swiss QR Code.

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