MWST-Tatbestand, wenn ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen für nicht-unternehmerische oder steuerausgenommene Zwecke verwendet.
Auch bekannt als: Vorsteuerkorrektur
Eigenverbrauch liegt vor, wenn ein steuerpflichtiges Unternehmen Gegenstände oder Dienstleistungen, für die es den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat, später für unternehmensfremde oder von der Steuer ausgenommene Zwecke nutzt. Dadurch wird der frühere Vorsteuerabzug rückgängig gemacht (MWSTG Art. 31).
Typische Fälle sind die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs, die Entnahme von Waren für den Eigengebrauch des Inhabers oder die Verwendung von Material für einen steuerausgenommenen Bereich. Massgebend ist der Wert im Zeitpunkt der Nutzungsänderung.
Der Eigenverbrauch korrigiert die Vorsteuer, damit keine unversteuerte Endnutzung entsteht. Das Gegenstück ist die Einlageentsteuerung: Wird ein Gegenstand neu für steuerbare Zwecke verwendet, ist ein nachträglicher Vorsteuerabzug möglich.
Rechtsgrundlage
MWSTG Art. 31 (SR 641.20) (fedlex.admin.ch)Beispiel
Ein Malerbetrieb entnimmt Farbe (Einkaufswert CHF 500, Vorsteuer geltend gemacht) für die private Wohnung des Inhabers — darauf ist Eigenverbrauch abzurechnen.
Zuletzt geprüft:
Eigenverbrauch entsteht, wenn ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen, für die es Vorsteuer abgezogen hat, später privat oder für steuerausgenommene Zwecke verwendet. Damit wird der frühere Vorsteuerabzug korrigiert (MWSTG Art. 31).
Wird ein Geschäftsfahrzeug privat genutzt, ist der private Anteil als Eigenverbrauch zu versteuern. In der Praxis wird häufig ein pauschaler Privatanteil von 0.9 % des Kaufpreises pro Monat angewendet.
Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen beim Bezug von Lieferungen oder Leistungen bezahlt und von der eigenen MWST-Schuld abziehen kann.
Allgemeine Verbrauchssteuer des Bundes auf Lieferungen, Dienstleistungen, Eigenverbrauch und Bezügen aus dem Ausland — als Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet.
Eintragungspflicht im MWST-Register; tritt ein, sobald ein Unternehmen weltweit aus nicht ausgenommenen Leistungen einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000 erzielt.
Mit Pfeffersack automatisierst du Buchhaltung, MWST-Abrechnung und Rechnungen komplett. Starte kostenlos – keine Kreditkarte erforderlich.