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Eigenverbrauch

MWST-Tatbestand, wenn ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen für nicht-unternehmerische oder steuerausgenommene Zwecke verwendet.

Auch bekannt als: Vorsteuerkorrektur

Definition

Eigenverbrauch liegt vor, wenn ein steuerpflichtiges Unternehmen Gegenstände oder Dienstleistungen, für die es den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat, später für unternehmensfremde oder von der Steuer ausgenommene Zwecke nutzt. Dadurch wird der frühere Vorsteuerabzug rückgängig gemacht (MWSTG Art. 31).

Typische Fälle sind die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs, die Entnahme von Waren für den Eigengebrauch des Inhabers oder die Verwendung von Material für einen steuerausgenommenen Bereich. Massgebend ist der Wert im Zeitpunkt der Nutzungsänderung.

Der Eigenverbrauch korrigiert die Vorsteuer, damit keine unversteuerte Endnutzung entsteht. Das Gegenstück ist die Einlageentsteuerung: Wird ein Gegenstand neu für steuerbare Zwecke verwendet, ist ein nachträglicher Vorsteuerabzug möglich.

Beispiel

Ein Malerbetrieb entnimmt Farbe (Einkaufswert CHF 500, Vorsteuer geltend gemacht) für die private Wohnung des Inhabers — darauf ist Eigenverbrauch abzurechnen.

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Häufige Fragen

Wann liegt Eigenverbrauch vor?

Eigenverbrauch entsteht, wenn ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen, für die es Vorsteuer abgezogen hat, später privat oder für steuerausgenommene Zwecke verwendet. Damit wird der frühere Vorsteuerabzug korrigiert (MWSTG Art. 31).

Wie wird der Eigenverbrauch beim Geschäftsfahrzeug abgerechnet?

Wird ein Geschäftsfahrzeug privat genutzt, ist der private Anteil als Eigenverbrauch zu versteuern. In der Praxis wird häufig ein pauschaler Privatanteil von 0.9 % des Kaufpreises pro Monat angewendet.

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