Sonderregel nach MWSTG Art. 24a: Beim Handel mit Sammlerstücken wird die MWST nur auf der Marge zwischen An- und Verkaufspreis berechnet.
Auch bekannt als: Differenzbesteuerung, Margin Scheme
Die Margenbesteuerung ist eine besondere Berechnungsart der Mehrwertsteuer für den Handel mit Sammlerstücken wie Kunstgegenständen, Antiquitäten und dergleichen. Statt den vollen Verkaufspreis zu versteuern, wird nach MWSTG Art. 24a nur die Differenz zwischen Verkaufs- und Ankaufspreis – die Marge – als Bemessungsgrundlage herangezogen. Das verhindert eine Doppelbesteuerung von Gegenständen, die ohne Vorsteuerabzug (z. B. von Privatpersonen) eingekauft wurden.
Voraussetzung ist, dass auf dem Ankauf kein Vorsteuerabzug vorgenommen wurde. Wird die Margenbesteuerung angewandt, darf in der Rechnung an den Käufer keine MWST offen ausgewiesen werden – andernfalls entfällt die Vergünstigung. Ist der Ankaufspreis höher als der Verkaufspreis, ergibt sich keine positive Marge und damit keine Steuer.
Die Regel wurde per 1. Januar 2018 eingeführt und trat an die Stelle des früheren fiktiven Vorsteuerabzugs auf solchen Gegenständen. Für Händlerinnen und Händler von Occasionen, Kunst und Antiquitäten ist sie ein wichtiges Instrument, um die Steuerlast auf die tatsächliche Wertschöpfung zu begrenzen.
Rechtsgrundlage
MWSTG Art. 24a (SR 641.20) (fedlex.admin.ch)Beispiel
Ein Antiquitätenhändler kauft ein Gemälde von einer Privatperson für CHF 5'000 (ohne Vorsteuer) und verkauft es für CHF 8'000. Besteuert wird nur die Marge von CHF 3'000: MWST = 3'000 × 8,1 % ÷ 108,1 ≈ CHF 224.80. Auf der Rechnung wird keine MWST offen ausgewiesen.
Zuletzt geprüft:
Für Sammlerstücke wie Kunstgegenstände, Antiquitäten und dergleichen (MWSTG Art. 24a), sofern beim Ankauf kein Vorsteuerabzug vorgenommen wurde. Sie eignet sich für den Handel mit von Privaten eingekauften Objekten.
Nein. Wird die Margenbesteuerung angewandt, darf in der Rechnung an die Kundin oder den Kunden keine MWST offen ausgewiesen werden. Andernfalls entfällt die Vergünstigung und der volle Verkaufspreis ist zu versteuern.
Allgemeine Verbrauchssteuer des Bundes auf Lieferungen, Dienstleistungen, Eigenverbrauch und Bezügen aus dem Ausland — als Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet.
Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen beim Bezug von Lieferungen oder Leistungen bezahlt und von der eigenen MWST-Schuld abziehen kann.
Steuersatz der Schweizer Mehrwertsteuer; seit 1.1.2024 gelten der Normalsatz 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % und der Sondersatz Beherbergung 3,8 %.
MWST-Tatbestand, wenn ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen für nicht-unternehmerische oder steuerausgenommene Zwecke verwendet.
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