Steuersatz der Schweizer Mehrwertsteuer; seit 1.1.2024 gelten der Normalsatz 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % und der Sondersatz Beherbergung 3,8 %.
Auch bekannt als: Mehrwertsteuersatz, MWST-Sätze, Steuersatz MWST, VAT Rate
Die Schweizer Mehrwertsteuer kennt nach MWSTG Art. 25 drei Steuersätze. Der Normalsatz von 8,1 % gilt für die meisten Lieferungen und Dienstleistungen. Der reduzierte Satz von 2,6 % gilt für Güter des täglichen Bedarfs – insbesondere Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Medikamente sowie Leistungen von Land- und Forstwirtschaft. Der Sondersatz von 3,8 % gilt für Beherbergungsleistungen (Übernachtung mit Frühstück in Hotellerie und Parahotellerie).
Diese Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024; sie wurden im Zug der Zusatzfinanzierung der AHV (Vorlage «AHV 21») erhöht. Der Sondersatz für die Beherbergung ist befristet und gilt nach heutigem Stand bis längstens 31. Dezember 2027. Eine weitere, ursprünglich diskutierte MWST-Erhöhung zugunsten der AHV wurde auf frühestens 2028 verschoben – für 2026 bleiben die Sätze unverändert.
Massgebend für den anzuwendenden Satz ist die Art der Leistung, nicht die Branche. Wer verschiedene Leistungen erbringt, muss sie auf der Rechnung und in der Abrechnung nach Sätzen getrennt ausweisen. Von den Steuersätzen zu unterscheiden sind die Saldosteuersätze, mit denen kleinere Unternehmen vereinfacht abrechnen.
Rechtsgrundlage
MWSTG Art. 25 (SR 641.20) (fedlex.admin.ch)Beispiel
Ein Restaurant verkauft ein Essen zum Mitnehmen (2,6 % – Nahrungsmittel) und dasselbe Gericht zum Verzehr vor Ort (8,1 % – gastgewerbliche Leistung). Der Take-away-Preis von CHF 20 enthält CHF 0.51 MWST, der Restaurantpreis CHF 1.50.
Zuletzt geprüft:
Der Normalsatz beträgt 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergung 3,8 %. Diese Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024 und sind auch 2026 unverändert in Kraft.
Für Güter des täglichen Bedarfs: Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Medikamente sowie bestimmte land- und forstwirtschaftliche Leistungen.
Zur Zusatzfinanzierung der AHV im Rahmen der Reform «AHV 21». Der Normalsatz stieg von 7,7 % auf 8,1 %, der reduzierte Satz von 2,5 % auf 2,6 % und der Beherbergungssatz von 3,7 % auf 3,8 %.
Allgemeine Verbrauchssteuer des Bundes auf Lieferungen, Dienstleistungen, Eigenverbrauch und Bezügen aus dem Ausland — als Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet.
Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen beim Bezug von Lieferungen oder Leistungen bezahlt und von der eigenen MWST-Schuld abziehen kann.
Eintragungspflicht im MWST-Register; tritt ein, sobald ein Unternehmen weltweit aus nicht ausgenommenen Leistungen einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000 erzielt.
Vereinfachte MWST-Methode mit branchenspezifischem Pauschalsatz — die ESTV erstattet den Vorsteuerabzug bereits pauschal über den Satz.
Periodische Meldung der Umsatz- und Vorsteuer an die ESTV; effektiv abrechnende Betriebe tun dies vierteljährlich, Saldosteuersatz-Betriebe halbjährlich.
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