Vereinfachte Form der Rechnungslegung — umgangssprachlich Milchbüechli-Rechnung — mit Erfassung von Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage; zulässig für Einzelfirmen unter CHF 500'000 Umsatz.
Auch bekannt als: Milchbüechli-Rechnung, Milchbuchrechnung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Die einfache Buchhaltung ist eine vereinfachte Form der Rechnungslegung, die sich auf drei Komponenten beschränkt: Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage. Im Gegensatz zur doppelten Buchhaltung wird kein Soll-Haben-System mit Bilanz und Erfolgsrechnung geführt, sondern lediglich eine chronologische Aufzeichnung aller Geldflüsse. Das Obligationenrecht erlaubt diese Form ausdrücklich für kleinere Unternehmungen.
Anwendbar ist die einfache Buchhaltung gemäss OR 957 Abs. 2 für Einzelfirmen und Personengesellschaften mit einem Umsatz unter CHF 500'000 im letzten Geschäftsjahr, für nicht eintragungspflichtige Vereine und Stiftungen sowie für von der Revisionspflicht befreite Stiftungen nach ZGB 83b Abs. 2. Sobald die Umsatzgrenze überschritten wird, besteht ab dem folgenden Geschäftsjahr die Pflicht zur ordnungsmässigen kaufmännischen Buchführung.
Praktisch geführt wird die einfache Buchhaltung oft als chronologisches Kassenbuch oder als Excel-Tabelle mit Spalten für Datum, Beleg, Beschreibung, Einnahme und Ausgabe. Trotz der Vereinfachung gelten Belegpflicht (10 Jahre) und Vollständigkeit. Für die direkte Bundessteuer und MWST sind die Aufzeichnungen so zu führen, dass die steuerbaren Vorgänge nachvollziehbar bleiben.
Rechtsgrundlage
OR Art. 957 (SR 220) (fedlex.admin.ch)Beispiel
Eine Coiffeuse mit Jahresumsatz von CHF 180'000 führt nur ein Kassenbuch mit Einnahmen (CHF 180'000) und Ausgaben (Miete CHF 24'000, Material CHF 12'000, AHV CHF 18'000). Reingewinn: CHF 126'000.
Buchführungsmethode, bei der jeder Geschäftsvorfall auf zwei Konten erfasst wird — Soll und Haben — und die zu Bilanz und Erfolgsrechnung führt.
Pflicht zur kaufmännischen Buchführung und Rechnungslegung; ab CHF 500'000 Jahresumsatz zwingend doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung.
Von einer natürlichen Person allein geführte Unternehmung mit unbeschränkter persönlicher Haftung; ab CHF 100'000 Jahresumsatz besteht Eintragungspflicht im Handelsregister.
In der Schweiz übliche Standard-Gliederung für Kontenpläne mit acht Hauptklassen und vierstelliger Kontonummerierung (Sterchi/Mattle/Helbling, veb.ch).
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