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Rechtsform- & Handelsrecht-Begriffe

Begriffe zu Rechtsformen und Handelsrecht in der Schweiz — Einzelfirma, GmbH, AG, Handelsregister und Revisionsstelle, mit Verweis auf das Obligationenrecht.

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Aktiengesellschaft (AG)

Recht

Kapitalgesellschaft mit in Aktien zerlegtem Aktienkapital von mindestens CHF 100'000; die Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage.

Buchführungspflicht (OR 957a)

Recht

Pflicht zur kaufmännischen Buchführung und Rechnungslegung; ab CHF 500'000 Jahresumsatz zwingend doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung.

Einzelfirma

Recht

Von einer natürlichen Person allein geführte Unternehmung mit unbeschränkter persönlicher Haftung; ab CHF 100'000 Jahresumsatz besteht Eintragungspflicht im Handelsregister.

GmbH

Recht

Juristische Person mit Stammkapital von mindestens CHF 20'000 (voll liberiert), bei der die Gesellschafter grundsätzlich nur mit ihrer Stammeinlage haften.

Handelsregister

Recht

Das amtliche, öffentliche Verzeichnis der Unternehmen in der Schweiz, das Rechtsform, Sitz, Zweck und Vertretungsbefugnisse rechtsverbindlich festhält.

Kollektivgesellschaft

Recht

Personengesellschaft von zwei oder mehr natürlichen Personen mit gemeinsamer Firma; die Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch.

Liquidation

Recht

Abwicklung einer aufgelösten Gesellschaft: Verwertung der Aktiven, Tilgung der Schulden und Verteilung des Überschusses; für die AG geregelt in OR Art. 736 ff.

Prokura

Recht

Handelsrechtliche Vollmacht nach OR Art. 458, die zu allen Rechtshandlungen des Geschäftsbetriebs ermächtigt und im Handelsregister eingetragen wird.

Revisionsstelle

Recht

Das unabhängige Organ, das die Jahresrechnung einer Gesellschaft prüft — als ordentliche oder eingeschränkte Revision, je nach Unternehmensgrösse.

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