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Beleg

Das Dokument, das einem Geschäftsvorfall zugrunde liegt — Grundlage jeder Buchung nach dem Grundsatz «keine Buchung ohne Beleg».

Auch bekannt als: Buchungsbeleg, Belegprinzip

Definition

Ein Beleg ist jedes Dokument, das einen Geschäftsvorfall nachweist — Rechnung, Quittung, Bankauszug, Lohnabrechnung oder Vertrag. Er bildet die Grundlage für die Buchung und macht sie für Dritte überprüfbar.

Es gilt das Belegprinzip: «Keine Buchung ohne Beleg» (OR Art. 957a Abs. 2). Jede Eintragung in der Buchhaltung muss durch einen Beleg nachvollziehbar sein, und die Belege sind so zu ordnen, dass sich ein sachkundiger Dritter innert angemessener Frist ein Urteil bilden kann.

In der Schweiz müssen Geschäftsbelege zehn Jahre aufbewahrt werden (OR Art. 958f). Elektronische Belege sind zulässig, sofern Echtheit, Integrität und Lesbarkeit über die gesamte Aufbewahrungsfrist gewährleistet sind.

Beispiel

Ein Café bezahlt eine Lieferantenrechnung bar. Die Quittung ist der Beleg; ohne sie darf der Aufwand nicht gebucht werden.

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Häufige Fragen

Wie lange müssen Belege in der Schweiz aufbewahrt werden?

Geschäftsbelege müssen zehn Jahre aufbewahrt werden (OR Art. 958f). Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Elektronische Belege sind zulässig, wenn Echtheit und Lesbarkeit gewährleistet bleiben.

Was bedeutet «keine Buchung ohne Beleg»?

Der Grundsatz verlangt, dass jede Buchung durch ein Dokument belegt ist. Ohne Beleg fehlt der Nachweis, dass der Geschäftsvorfall tatsächlich stattgefunden hat — die Buchhaltung wäre nicht ordnungsgemäss und im Prüfungsfall nicht haltbar.

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