Coiffeure verbuchen Trinkgelder, Handwerker schreiben Akontorechnungen, IT-Freelancer rechnen mit Reverse-Charge ans Ausland. Pfeffersack kennt diese Eigenheiten und bringt branchentypische Konten und Vorlagen sofort mit.
Die einfachste Buchhaltung für Coiffeur- und Friseur-Betriebe in der Schweiz. Kassenbuch, MWST und Mitarbeiterlöhne in einer App.
Typisch Einzelfirma oder GmbH. MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz – darunter freiwillig sinnvoll, wenn du viel Material einkaufst (Vorsteuerabzug).
Branchenseite ansehenBrancheBuchhaltung für Solo-Handwerker und kleine Teams – Maler, Schreiner, Sanitär, Elektriker mit klassischer Auftragsabwicklung. Akontorechnungen und Material/Arbeit sauber getrennt.
Geeignet für Solo-Handwerker und kleine Teams (ca. 1–10 Personen) – Maler, Schreiner, Sanitär, Elektriker mit klassischer Auftragsabwicklung. Für komplexe Bauprojekte mit Aufmass-Software und Leistungsverzeichnis brauchst du zusätzlich Branchen-Software. MWST-pflichtig ab CHF 100'000 Jahresumsatz.
Branchenseite ansehenBrancheDie Buchhaltung für Schweizer IT-Freelancer: Auslandsumsätze, Home-Office und Hardware-Abschreibung sauber gelöst.
Einzelfirma startet einfach, GmbH ab CHF 150'000 Gewinn steuerlich oft günstiger. MWST-pflichtig ab CHF 100'000 Jahresumsatz – auch Auslandsumsätze zählen mit.
Branchenseite ansehenBrancheBuchhaltung für Schweizer Fotografen – Hochzeit, Porträt, Event, Stock. Kamera-Abschreibung, Akontorechnung und Bezugsteuer auf Adobe sauber gelöst.
Einzelfirma bis ~CHF 150'000 Umsatz, danach GmbH wegen Haftungsrisiko bei verlorenen Hochzeitsdaten. MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz; Saldosteuersatz für Fotografen liegt bei 5.1 % (Stand 2026).
Branchenseite ansehenBrancheBuchhaltung für Schweizer Floristen und Blumenläden – gemischte MWST-Sätze, Kassenbuch, Hochzeits- und Trauerfloristik, Verderb und Saisongeschäft sauber im Griff.
Einzelfirma für 1-Personen-Läden, GmbH für Filialbetriebe oder bei hoher Mietlast. MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz – im stationären Blumenhandel oft schnell erreicht. Saldosteuersatz für Floristen 0.6 % (ESTV MWST-Branchen-Info 02).
Branchenseite ansehenBrancheBuchhaltung für Schweizer Graveure und Lasergravur-Werkstätten – Trotec, Gravograph, xTool, CNC. Maschinenabschreibung, Materialeinkauf und Online-Shop sauber gelöst.
Einzelfirma für Solo-Werkstatt, GmbH ab CHF 100'000 Umsatz oder bei hoher Maschineninvestition (Haftungsbegrenzung). MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz – bei Maschineneinkauf vorher freiwillig sinnvoll wegen Vorsteuerabzug.
Branchenseite ansehenBrancheDie einfache Praxis-Buchhaltung für selbständige Therapeutinnen und Psychologen – Honorare fakturieren, ausgenommene Heilbehandlung sauber von steuerbaren Leistungen trennen und den Praxisaufwand im Griff behalten.
Typisch Einzelfirma (freie Praxis), seltener GmbH. Psychotherapeutische Heilbehandlungen durch zugelassene Leistungserbringer sind von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG) – die CHF-100'000-Grenze greift dafür nicht. Steuerbar bleiben Coaching, Supervision und Vorträge (Normalsatz 8.1 %).
Branchenseite ansehenBrancheDie Buchhaltung für Schweizer Webdesigner und Digitalagenturen: Offerten, Projektabrechnung, Wartungs-Retainer und Fremdleistungen im Griff – mit Schweizer QR-Rechnung.
Einzelfirma als Solo-Webdesigner:in, GmbH sobald Mitarbeitende oder Partner an Bord kommen. MWST-pflichtig ab CHF 100'000 Jahresumsatz – B2B-Leistungen an Auslandskunden gelten als nicht steuerbar (Empfängerortprinzip, MWSTG Art. 8 Abs. 1).
Branchenseite ansehenBrancheBuchhaltung für Reinigungsfirmen und selbständige Reinigungskräfte in der Schweiz. Abo-Rechnungen, Material, Löhne und MWST in einer App.
Typisch Einzelfirma bei Solo-Reinigern, GmbH sobald du ein Team beschäftigst. MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz – darunter freiwillig sinnvoll, wenn du viel Material und Geräte einkaufst (Vorsteuerabzug).
Branchenseite ansehenBrancheBuchhaltung für Gärtner und Garten- & Landschaftsbau in der Schweiz. Offerten, saisonale Planung, Material, Maschinen und MWST in einer App.
Typisch Einzelfirma bei Solo-Gärtnern, GmbH sobald du mit Saisonpersonal und Maschinenpark arbeitest. MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz.
Branchenseite ansehenBrancheBuchhaltung für Berater, Business-Coaches und Trainer in der Schweiz. Honorare, MWST, Homeoffice-Anteil und Rechnungsabgrenzung in einer App.
Typisch Einzelfirma bei Solo-Beratern, GmbH bei höheren Honoraren oder Haftungsrisiko. MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz aus steuerbaren Beratungs- und Coaching-Leistungen.
Branchenseite ansehenBrancheBuchhaltung für Grafiker und Grafikdesigner in der Schweiz. Offerten, Nutzungsrechte, Auslandskunden und Software-Aufwand in einer App.
Typisch Einzelfirma bei Solo-Grafikern, GmbH bei mehreren Mitarbeitenden oder Studio-Struktur. MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz – Auslandsumsätze zählen dabei anders.
Branchenseite ansehenBrancheDie einfache Buchhaltung für Kassierinnen und Kassiere – Mitgliederbeiträge per QR-Rechnung einziehen, Belege erfassen und die Jahresrechnung für Vorstand, Revisoren und Vereinsversammlung bereitstellen.
Der Verein (Art. 60 ff. ZGB) braucht keinen Handelsregister-Eintrag. Ohne Eintragungspflicht genügt die einfache Buchhaltung mit Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 OR) – verantwortlich ist der Vorstand (Art. 69a ZGB).
Branchenseite ansehenBrancheDie Kanzlei-Buchhaltung für selbständige Anwältinnen und Anwälte – erfasste Stunden direkt fakturieren, Klientengelder getrennt halten und die MWST-Abrechnung ohne Umwege erledigen.
Typisch Einzelfirma (eigene Kanzlei), zunehmend auch GmbH/AG. Anwaltsleistungen sind steuerbar (Normalsatz 8.1 %) – die MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz ist in der Praxis schnell erreicht. Klientengelder sind nach Art. 12 lit. h BGFA getrennt vom Kanzleivermögen aufzubewahren.
Branchenseite ansehenBrancheDie Finanzbuchhaltung für selbständige Ärztinnen und Ärzte – Heilbehandlung, steuerbare Leistungen und Medikamentenverkauf auf getrennten Konten, den Praxisaufwand digital erfasst.
Typisch Einzelfirma (eigene Praxis), zunehmend GmbH/AG. Heilbehandlungen zugelassener Leistungserbringer sind von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG) – auch ästhetische Behandlungen gelten als Heilbehandlung, wenn sie durch im Inland zugelassene Ärztinnen und Ärzte erfolgen (Art. 34 Abs. 3 MWSTV). Steuerbar bleiben etwa Gutachten ohne Behandlungszusammenhang und Vorträge.
Branchenseite ansehenBrancheDie Buchhaltung für Musikerinnen, Bands und DJs – Gagen fakturieren, Auftritte, Unterricht und Produktionen sauber trennen und das Equipment korrekt abschreiben, im Haupt- wie im Nebenerwerb.
Typisch Einzelfirma, oft im Nebenerwerb. Gagen für Darbietungen vor Publikum sind als kulturelle Dienstleistung von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 14 MWSTG), Musikunterricht als Bildungsleistung ebenfalls (Ziff. 11) – steuerbar bleiben Produktion, Technik und Merchandise.
Branchenseite ansehenBrancheDie Buchhaltung für Personal Trainer, Fitness- und Yogalehrende – Einzeltrainings und Abos fakturieren, den MWST-Status im Blick behalten und Studiomiete, Equipment und Ausbildung sauber absetzen.
Typisch Einzelfirma – unkompliziert gegründet, ohne Startkapital. Personal Training und Gruppenkurse sind normale steuerbare Dienstleistungen: MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz (Normalsatz 8.1 %). Unter CHF 500'000 Umsatz genügt die einfache Buchhaltung (Art. 957 Abs. 2 OR).
Branchenseite ansehenBrancheDie Buchhaltung für selbständige Ernährungsberaterinnen und -berater – ärztlich verordnete Beratungen von steuerbaren Workshops trennen, Honorare mit QR-Rechnung stellen und den Praxisaufwand im Griff behalten.
Typisch Einzelfirma (eigene Beratungspraxis). Ärztlich angeordnete Ernährungsberatung durch nach kantonalem Recht zugelassene Beraterinnen ist als Heilbehandlung von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG i. V. m. Art. 35 MWSTV) – präventive Beratung, Workshops und Firmenangebote sind steuerbar.
Branchenseite ansehenBrancheDie Buchhaltung für selbständige Taxi- und Fahrdienst-Unternehmer – tägliche Bareinnahmen und Plattform-Abrechnungen verbuchen, Fahrzeugkosten im Griff behalten und die MWST ohne Umwege abrechnen.
Typisch Einzelfirma (eigene Konzession), bei mehreren Fahrzeugen auch GmbH. Personenbeförderung ist steuerbar: MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz (Normalsatz 8.1 %); für die Abrechnung ist häufig die Saldosteuersatzmethode attraktiv – den Satz je Branche legt die ESTV-Verordnung fest.
Branchenseite ansehenBrancheDie Buchhaltung für Kosmetik- und Nagelstudios – Behandlungen und Produktverkauf getrennt führen, Gutscheine und Abos korrekt verbuchen und den Materialeinkauf im Griff behalten.
Typisch Einzelfirma (eigenes Studio oder Stuhlmiete). Kosmetik- und Nagelbehandlungen sind steuerbare Dienstleistungen: MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz (Normalsatz 8.1 %). Unter CHF 500'000 Umsatz genügt die einfache Buchhaltung (Art. 957 Abs. 2 OR).
Branchenseite ansehenDu arbeitest in einer anderen Branche? Pfeffersack ist branchenuniversell – die Lösungsseiten nach Rechtsform sind dann der richtige Einstieg.
Weil Coiffeure Trinkgelder anders verbuchen als Handwerker Akontorechnungen oder IT-Freelancer Auslandsumsätze. Eine generische Software bildet diese Spezifika nur unzureichend ab – Pfeffersack stellt branchentypische Konten, MWST-Behandlungen und Vorlagen direkt zur Verfügung.
Ja. Pfeffersack funktioniert für alle Schweizer KMU, Selbständigen und Freelancer – unabhängig von der Branche. Die hier gelisteten Branchenseiten zeigen typische Eigenheiten und passende Konten; die zugrunde liegende Software ist branchenuniversell.
Branchenseiten (/branchen) sind nach Berufsbild strukturiert – mit branchentypischen Schmerzpunkten, Konten und Vorlagen. Lösungsseiten (/loesung) sind nach Rechtsform strukturiert – Freelancer, GmbH, Kleinunternehmen. Beide ergänzen sich: ein IT-Freelancer mit Einzelfirma findet auf /branchen/it-freelancer die Branchen-Eigenheiten und auf /loesung/freelancer die Rechtsform-Aspekte.
Pfeffersack arbeitet mit dem schweizerischen KMU-Kontenrahmen nach OR Art. 957a. Die Kontentipps auf jeder Branchenseite folgen diesem Standard – so kannst du jederzeit den Kontenplan mit einem Treuhänder abgleichen, ohne Konten umnummerieren zu müssen.
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