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Buchhaltung für deine Branche

Coiffeure verbuchen Trinkgelder, Handwerker schreiben Akonto­rechnungen, IT-Freelancer rechnen mit Reverse-Charge ans Ausland. Pfeffersack kennt diese Eigenheiten und bringt branchen­typische Konten und Vorlagen sofort mit.

Branche

Coiffeur & Friseursalon

Die einfachste Buchhaltung für Coiffeur- und Friseur-Betriebe in der Schweiz. Kassenbuch, MWST und Mitarbeiterlöhne in einer App.

Typisch Einzelfirma oder GmbH. MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz – darunter freiwillig sinnvoll, wenn du viel Material einkaufst (Vorsteuerabzug).

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Handwerker & Baugewerbe

Buchhaltung für Solo-Handwerker und kleine Teams – Maler, Schreiner, Sanitär, Elektriker mit klassischer Auftrags­abwicklung. Akonto­rechnungen und Material/Arbeit sauber getrennt.

Geeignet für Solo-Handwerker und kleine Teams (ca. 1–10 Personen) – Maler, Schreiner, Sanitär, Elektriker mit klassischer Auftrags­abwicklung. Für komplexe Bauprojekte mit Aufmass-Software und Leistungs­verzeichnis brauchst du zusätzlich Branchen-Software. MWST-pflichtig ab CHF 100'000 Jahresumsatz.

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IT-Freelancer & Entwickler

Die Buchhaltung für Schweizer IT-Freelancer: Auslands­umsätze, Home-Office und Hardware-Abschreibung sauber gelöst.

Einzelfirma startet einfach, GmbH ab CHF 150'000 Gewinn steuerlich oft günstiger. MWST-pflichtig ab CHF 100'000 Jahresumsatz – auch Auslands­umsätze zählen mit.

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Fotograf & Hochzeitsfotograf

Buchhaltung für Schweizer Fotografen – Hochzeit, Porträt, Event, Stock. Kamera-Abschreibung, Akonto­rechnung und Bezugs­teuer auf Adobe sauber gelöst.

Einzelfirma bis ~CHF 150'000 Umsatz, danach GmbH wegen Haftungs­risiko bei verlorenen Hochzeits­daten. MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz; Saldosteuersatz für Fotografen liegt bei 5.1 % (Stand 2026).

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Florist & Blumenladen

Buchhaltung für Schweizer Floristen und Blumenläden – gemischte MWST-Sätze, Kassenbuch, Hochzeits- und Trauer­floristik, Verderb und Saison­geschäft sauber im Griff.

Einzelfirma für 1-Personen-Läden, GmbH für Filial­betriebe oder bei hoher Miet­last. MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz – im stationären Blumenhandel oft schnell erreicht. Saldosteuersatz für Floristen 0.6 % (ESTV MWST-Branchen-Info 02).

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Graveur & Lasergravur

Buchhaltung für Schweizer Graveure und Laser­gravur-Werkstätten – Trotec, Gravograph, xTool, CNC. Maschinen­abschreibung, Material­einkauf und Online-Shop sauber gelöst.

Einzelfirma für Solo-Werkstatt, GmbH ab CHF 100'000 Umsatz oder bei hoher Maschinen­investition (Haftungs­begrenzung). MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz – bei Maschinen­einkauf vorher freiwillig sinnvoll wegen Vorsteuer­abzug.

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Therapeuten & Psychologen

Die einfache Praxis-Buchhaltung für selbständige Therapeutinnen und Psychologen – Honorare fakturieren, ausgenommene Heilbehandlung sauber von steuerbaren Leistungen trennen und den Praxisaufwand im Griff behalten.

Typisch Einzelfirma (freie Praxis), seltener GmbH. Psychotherapeutische Heilbehandlungen durch zugelassene Leistungserbringer sind von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG) – die CHF-100'000-Grenze greift dafür nicht. Steuerbar bleiben Coaching, Supervision und Vorträge (Normalsatz 8.1 %).

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Webdesigner & Digitalagenturen

Die Buchhaltung für Schweizer Webdesigner und Digitalagenturen: Offerten, Projektabrechnung, Wartungs-Retainer und Fremdleistungen im Griff – mit Schweizer QR-Rechnung.

Einzelfirma als Solo-Webdesigner:in, GmbH sobald Mitarbeitende oder Partner an Bord kommen. MWST-pflichtig ab CHF 100'000 Jahresumsatz – B2B-Leistungen an Auslandskunden gelten als nicht steuerbar (Empfängerortprinzip, MWSTG Art. 8 Abs. 1).

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Reinigungsfirmen & Reinigungs-Selbständige

Buchhaltung für Reinigungsfirmen und selbständige Reinigungskräfte in der Schweiz. Abo-Rechnungen, Material, Löhne und MWST in einer App.

Typisch Einzelfirma bei Solo-Reinigern, GmbH sobald du ein Team beschäftigst. MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz – darunter freiwillig sinnvoll, wenn du viel Material und Geräte einkaufst (Vorsteuerabzug).

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Gärtner, Garten- & Landschaftsbau

Buchhaltung für Gärtner und Garten- & Landschaftsbau in der Schweiz. Offerten, saisonale Planung, Material, Maschinen und MWST in einer App.

Typisch Einzelfirma bei Solo-Gärtnern, GmbH sobald du mit Saisonpersonal und Maschinenpark arbeitest. MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz.

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Berater, Business-Coaches & Trainer

Buchhaltung für Berater, Business-Coaches und Trainer in der Schweiz. Honorare, MWST, Homeoffice-Anteil und Rechnungsabgrenzung in einer App.

Typisch Einzelfirma bei Solo-Beratern, GmbH bei höheren Honoraren oder Haftungsrisiko. MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz aus steuerbaren Beratungs- und Coaching-Leistungen.

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Grafiker & Designer

Buchhaltung für Grafiker und Grafikdesigner in der Schweiz. Offerten, Nutzungsrechte, Auslandskunden und Software-Aufwand in einer App.

Typisch Einzelfirma bei Solo-Grafikern, GmbH bei mehreren Mitarbeitenden oder Studio-Struktur. MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz – Auslandsumsätze zählen dabei anders.

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Vereine & Non-Profit

Die einfache Buchhaltung für Kassierinnen und Kassiere – Mitgliederbeiträge per QR-Rechnung einziehen, Belege erfassen und die Jahresrechnung für Vorstand, Revisoren und Vereinsversammlung bereitstellen.

Der Verein (Art. 60 ff. ZGB) braucht keinen Handelsregister-Eintrag. Ohne Eintragungspflicht genügt die einfache Buchhaltung mit Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 OR) – verantwortlich ist der Vorstand (Art. 69a ZGB).

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Anwälte & Kanzleien

Die Kanzlei-Buchhaltung für selbständige Anwältinnen und Anwälte – erfasste Stunden direkt fakturieren, Klientengelder getrennt halten und die MWST-Abrechnung ohne Umwege erledigen.

Typisch Einzelfirma (eigene Kanzlei), zunehmend auch GmbH/AG. Anwaltsleistungen sind steuerbar (Normalsatz 8.1 %) – die MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz ist in der Praxis schnell erreicht. Klientengelder sind nach Art. 12 lit. h BGFA getrennt vom Kanzleivermögen aufzubewahren.

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Arztpraxen

Die Finanzbuchhaltung für selbständige Ärztinnen und Ärzte – Heilbehandlung, steuerbare Leistungen und Medikamentenverkauf auf getrennten Konten, den Praxisaufwand digital erfasst.

Typisch Einzelfirma (eigene Praxis), zunehmend GmbH/AG. Heilbehandlungen zugelassener Leistungserbringer sind von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG) – auch ästhetische Behandlungen gelten als Heilbehandlung, wenn sie durch im Inland zugelassene Ärztinnen und Ärzte erfolgen (Art. 34 Abs. 3 MWSTV). Steuerbar bleiben etwa Gutachten ohne Behandlungszusammenhang und Vorträge.

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Musiker & DJs

Die Buchhaltung für Musikerinnen, Bands und DJs – Gagen fakturieren, Auftritte, Unterricht und Produktionen sauber trennen und das Equipment korrekt abschreiben, im Haupt- wie im Nebenerwerb.

Typisch Einzelfirma, oft im Nebenerwerb. Gagen für Darbietungen vor Publikum sind als kulturelle Dienstleistung von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 14 MWSTG), Musikunterricht als Bildungsleistung ebenfalls (Ziff. 11) – steuerbar bleiben Produktion, Technik und Merchandise.

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Fitness- & Personal Trainer

Die Buchhaltung für Personal Trainer, Fitness- und Yogalehrende – Einzeltrainings und Abos fakturieren, den MWST-Status im Blick behalten und Studiomiete, Equipment und Ausbildung sauber absetzen.

Typisch Einzelfirma – unkompliziert gegründet, ohne Startkapital. Personal Training und Gruppenkurse sind normale steuerbare Dienstleistungen: MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz (Normalsatz 8.1 %). Unter CHF 500'000 Umsatz genügt die einfache Buchhaltung (Art. 957 Abs. 2 OR).

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Ernährungsberatung

Die Buchhaltung für selbständige Ernährungsberaterinnen und -berater – ärztlich verordnete Beratungen von steuerbaren Workshops trennen, Honorare mit QR-Rechnung stellen und den Praxisaufwand im Griff behalten.

Typisch Einzelfirma (eigene Beratungspraxis). Ärztlich angeordnete Ernährungsberatung durch nach kantonalem Recht zugelassene Beraterinnen ist als Heilbehandlung von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG i. V. m. Art. 35 MWSTV) – präventive Beratung, Workshops und Firmenangebote sind steuerbar.

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Taxi & Fahrdienst

Die Buchhaltung für selbständige Taxi- und Fahrdienst-Unternehmer – tägliche Bareinnahmen und Plattform-Abrechnungen verbuchen, Fahrzeugkosten im Griff behalten und die MWST ohne Umwege abrechnen.

Typisch Einzelfirma (eigene Konzession), bei mehreren Fahrzeugen auch GmbH. Personenbeförderung ist steuerbar: MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz (Normalsatz 8.1 %); für die Abrechnung ist häufig die Saldosteuersatzmethode attraktiv – den Satz je Branche legt die ESTV-Verordnung fest.

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Kosmetik & Nagelstudio

Die Buchhaltung für Kosmetik- und Nagelstudios – Behandlungen und Produktverkauf getrennt führen, Gutscheine und Abos korrekt verbuchen und den Materialeinkauf im Griff behalten.

Typisch Einzelfirma (eigenes Studio oder Stuhlmiete). Kosmetik- und Nagelbehandlungen sind steuerbare Dienstleistungen: MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz (Normalsatz 8.1 %). Unter CHF 500'000 Umsatz genügt die einfache Buchhaltung (Art. 957 Abs. 2 OR).

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Du arbeitest in einer anderen Branche? Pfeffersack ist branchen­universell – die Lösungs­seiten nach Rechtsform sind dann der richtige Einstieg.

Häufige Fragen

Warum eine branchen­spezifische Buchhaltung?

Weil Coiffeure Trinkgelder anders verbuchen als Handwerker Akonto­rechnungen oder IT-Freelancer Auslands­umsätze. Eine generische Software bildet diese Spezifika nur unzureichend ab – Pfeffersack stellt branchen­typische Konten, MWST-Behandlungen und Vorlagen direkt zur Verfügung.

Ist Pfeffersack für meine Branche geeignet, auch wenn ihr keine eigene Seite habt?

Ja. Pfeffersack funktioniert für alle Schweizer KMU, Selbständigen und Freelancer – unabhängig von der Branche. Die hier gelisteten Branchen­seiten zeigen typische Eigenheiten und passende Konten; die zugrunde liegende Software ist branchen­universell.

Wie unterscheidet sich /branchen von /loesung?

Branchen­seiten (/branchen) sind nach Berufsbild strukturiert – mit branchen­typischen Schmerz­punkten, Konten und Vorlagen. Lösungs­seiten (/loesung) sind nach Rechtsform strukturiert – Freelancer, GmbH, Kleinunternehmen. Beide ergänzen sich: ein IT-Freelancer mit Einzelfirma findet auf /branchen/it-freelancer die Branchen-Eigenheiten und auf /loesung/freelancer die Rechtsform-Aspekte.

Welcher Konten­rahmen liegt zugrunde?

Pfeffersack arbeitet mit dem schweizerischen KMU-Konten­rahmen nach OR Art. 957a. Die Konten­tipps auf jeder Branchen­seite folgen diesem Standard – so kannst du jederzeit den Konten­plan mit einem Treuhänder abgleichen, ohne Konten umnummerieren zu müssen.

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