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Inventar

Vollständiges Bestandesverzeichnis aller Aktiven und Passiven zum Stichtag; weist nach OR Art. 958c Abs. 2 die einzelnen Bilanzpositionen nach.

Auch bekannt als: Inventur, Bestandesverzeichnis, Bestandesnachweis

Definition

Das Inventar ist ein detailliertes Verzeichnis sämtlicher Vermögenswerte (Aktiven) und Schulden (Passiven) eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag, meist dem Bilanzstichtag. Es hält Art, Menge und Wert jeder Position fest und bildet die Grundlage für die Bewertung in der Bilanz. Die zugehörige Tätigkeit der körperlichen Bestandesaufnahme – etwa das Zählen des Warenlagers – heisst Inventur.

OR Art. 958c Abs. 2 verlangt, dass der Bestand der einzelnen Positionen in Bilanz und Anhang durch ein Inventar oder auf andere Weise nachgewiesen wird. Ein eigenständiges «Vermögensverzeichnis» kennt das heutige Rechnungslegungsrecht nach der Reform von 2013 nicht mehr; die Nachweispflicht ist in Art. 958c integriert. Das Inventar dient damit der Vollständigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung.

In der Praxis erstellt man Inventare vor allem für das Warenlager, das Anlagevermögen (Anlagenverzeichnis), die Debitoren und Kreditoren sowie die flüssigen Mittel. Für vorratsintensive Betriebe ist die jährliche Inventur ein zentraler Abschlussschritt; Differenzen zwischen Buch- und Ist-Bestand werden erfolgswirksam korrigiert.

Beispiel

Ein Detailhändler zählt am 31. Dezember sein Warenlager und bewertet es zu Einstandspreisen: 1'200 Artikel im Wert von CHF 84'000. Der Buchbestand betrug CHF 86'000 – die Differenz von CHF 2'000 (Schwund) wird als Aufwand ausgebucht.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Inventar und Inventur?

Das Inventar ist das Ergebnis – das Verzeichnis aller Aktiven und Passiven zum Stichtag. Die Inventur ist die Tätigkeit, mit der die Bestände ermittelt werden, etwa das körperliche Zählen des Warenlagers.

Ist ein Inventar gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Nach OR Art. 958c Abs. 2 muss der Bestand der einzelnen Bilanz- und Anhangspositionen durch ein Inventar oder auf andere Weise nachgewiesen werden. Es sichert die Vollständigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung.

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