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Handelsregister

Das amtliche, öffentliche Verzeichnis der Unternehmen in der Schweiz, das Rechtsform, Sitz, Zweck und Vertretungsbefugnisse rechtsverbindlich festhält.

Auch bekannt als: HR, Zefix

Definition

Das Handelsregister ist ein vom Kanton geführtes, öffentliches Verzeichnis aller eingetragenen Unternehmen. Es hält fest, wer hinter einem Unternehmen steht: Firma, Rechtsform, Sitz, Zweck, Organe und Zeichnungsberechtigte (OR Art. 927). Die Einträge werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Genossenschaften und Personengesellschaften müssen sich eintragen lassen; ihre Rechtspersönlichkeit bzw. der Schutz der Firma entsteht erst mit der Eintragung. Einzelfirmen sind ab CHF 100'000 Jahresumsatz eintragungspflichtig, können sich aber freiwillig eintragen.

Eingetragene Tatsachen gelten als bekannt und sind gegenüber Dritten wirksam (positive Publizitätswirkung). Über das Zentrale Firmenindex-Portal Zefix sind alle Einträge schweizweit kostenlos abrufbar.

Beispiel

Eine GmbH entsteht erst mit dem Eintrag ins Handelsregister. Ab diesem Datum besteht die juristische Person und kann rechtsgültig Verträge abschliessen.

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Häufige Fragen

Wer muss sich ins Handelsregister eintragen?

Juristische Personen wie GmbH, AG und Genossenschaften sowie Personengesellschaften müssen sich eintragen. Einzelfirmen sind ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 eintragungspflichtig; darunter ist der Eintrag freiwillig.

Was kostet ein Handelsregistereintrag?

Die Gebühren richten sich nach der Rechtsform. Für eine GmbH-Gründung fallen je nach Kanton mehrere Hundert Franken Handelsregistergebühren an, dazu kommen Notariats- und Beurkundungskosten. Die Abfrage von Einträgen über Zefix ist kostenlos.

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