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Lohn

UVG-Unfallversicherung

Obligatorische Unfallversicherung; schützt alle Arbeitnehmenden gegen die wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und — ab acht Wochenstunden — Nichtberufsunfällen.

Auch bekannt als: Obligatorische Unfallversicherung, BU/NBU, Suva

Definition

Nach Art. 1a UVG (SR 832.20) sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden — einschliesslich Heimarbeitern, Lernenden, Praktikanten und Volontären — obligatorisch unfallversichert. Versichert sind Berufsunfälle (BU) und Berufskrankheiten (BK); Arbeitnehmende, die bei einem Arbeitgeber wöchentlich mindestens acht Stunden arbeiten, sind zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle (NBU) versichert.

Die Prämie für Berufsunfälle (BU) trägt der Arbeitgeber vollumfänglich; die Prämie für Nichtberufsunfälle (NBU) trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer und kann via Lohnabrechnung abgezogen werden (Art. 91 UVG). Die Prämienhöhe richtet sich nach dem Risiko der jeweiligen Branche; zuständig ist je nach Betrieb die Suva oder ein zugelassener Privatversicherer.

Versichert sind Heilbehandlungskosten (ohne Selbstbehalt), Taggeld in Höhe von 80 % des versicherten Verdienstes ab dem dritten Tag, Invalidenrenten sowie Hinterlassenenrenten. Der maximal versicherte Jahresverdienst beträgt 2026 CHF 148'200 (entspricht dem AHV-Höchstbetrag der UVG-Verordnung). Selbständigerwerbende sind nicht obligatorisch versichert, können sich aber freiwillig nach Art. 4 UVG versichern.

Beispiel

Eine Bürofachfrau mit Bruttolohn von CHF 78'000 zahlt 2026 ihren NBU-Anteil von rund 1.0 % (CHF 780/Jahr) selbst, während der Arbeitgeber die BU-Prämie von rund 0.2 % (CHF 156/Jahr) übernimmt — Sätze branchenabhängig.

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