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Buchungssatz

Die formalisierte Anweisung, welches Konto im Soll und welches im Haben gebucht wird — nach dem Prinzip «Soll an Haben».

Auch bekannt als: Soll an Haben, Buchungsregel

Definition

Ein Buchungssatz legt fest, auf welchem Konto ein Geschäftsvorfall im Soll (links) und auf welchem im Haben (rechts) erfasst wird. Er folgt immer dem Schema «Soll an Haben» und ist die Grundeinheit der doppelten Buchhaltung.

Jeder Geschäftsfall berührt mindestens zwei Konten, und die Summe der Soll-Buchungen muss stets der Summe der Haben-Buchungen entsprechen. Diese Doppelerfassung macht die Buchhaltung nachvollziehbar und selbstkontrollierend (OR Art. 957a).

Man unterscheidet einfache Buchungssätze (ein Soll- und ein Haben-Konto) und zusammengesetzte Buchungssätze (mehrere Konten je Seite), etwa bei einer Rechnung mit Mehrwertsteuer, die Ertrag und Umsatzsteuer gleichzeitig berührt.

Beispiel

Barverkauf für CHF 100: «Kasse / Warenertrag 100» — das Konto Kasse wird im Soll, das Konto Warenertrag im Haben gebucht.

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Häufige Fragen

Was bedeutet «Soll an Haben»?

«Soll an Haben» beschreibt die Reihenfolge im Buchungssatz: Zuerst steht das Konto, das im Soll belastet wird, dann nach dem Wort «an» das Konto, das im Haben gutgeschrieben wird. «Bank an Debitoren» heisst also: Bank im Soll, Debitoren im Haben.

Was ist ein zusammengesetzter Buchungssatz?

Ein zusammengesetzter Buchungssatz berührt mehr als zwei Konten. Typisch ist eine Rechnung mit MWST: «Debitoren an Warenertrag und an Umsatzsteuer». Wichtig bleibt, dass die Soll-Summe der Haben-Summe entspricht.

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