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MWST

Effektive MWST-Methode

Standardabrechnungsart der Mehrwertsteuer: das Unternehmen deklariert die Umsatzsteuer auf jeder Rechnung und zieht die Vorsteuern auf Eingangsrechnungen vollumfänglich ab.

Auch bekannt als: Effektive Abrechnungsmethode, Reguläre MWST-Methode

Definition

Nach Art. 36 MWSTG rechnet eine steuerpflichtige Person grundsätzlich nach der effektiven Methode ab. Sie deklariert in der MWST-Abrechnung den auf Verkäufen geschuldeten Steuerbetrag (Umsatzsteuer) und zieht davon die auf bezogenen Lieferungen, Dienstleistungen und Investitionen bezahlten Vorsteuern ab. Der Saldo wird der ESTV überwiesen oder als Guthaben zurückgefordert.

Die Abrechnung erfolgt standardmässig quartalsweise. Es gilt das Vereinbarungsprinzip (Soll-Versteuerung): Die Steuer wird bei Rechnungsstellung geschuldet, unabhängig vom Zahlungseingang. Auf Antrag kann die ESTV die Vereinnahmungsmethode (Ist-Versteuerung) bewilligen — dabei wird die Steuer erst bei Zahlungseingang geschuldet.

Die effektive Methode ist administrativ aufwändiger als die Saldosteuersatzmethode (Art. 37 MWSTG), aber für vorsteuerintensive Branchen wie Handel, Produktion oder Bauwirtschaft in der Regel finanziell vorteilhafter, da jede einzelne Vorsteuer geltend gemacht wird. Eine MWST-konforme Buchhaltung mit lückenlosen Kreditorenrechnungen ist Voraussetzung.

Beispiel

Eine Schreinerei deklariert für Q1 2026 Umsatzsteuer von CHF 12'150 (auf CHF 150'000 Umsatz zu 8.1 %) und zieht Vorsteuern von CHF 4'860 auf Materialeinkäufen ab — Steuerschuld an die ESTV: CHF 7'290.

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