Juristische Person mit Stammkapital von mindestens CHF 20'000 (voll liberiert), bei der die Gesellschafter grundsätzlich nur mit ihrer Stammeinlage haften.
Auch bekannt als: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sàrl, Sagl
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft mit Elementen der Personengesellschaft und in OR Art. 772 ff. geregelt. Sie wird durch öffentliche Beurkundung gegründet, erlangt mit dem Eintrag im Handelsregister Rechtspersönlichkeit und führt eine eigene Firma. Mindestens ein Gesellschafter ist erforderlich; juristische Personen können ebenfalls Gesellschafter sein.
Das Stammkapital beträgt nach OR 773 mindestens CHF 20'000 und muss seit dem 1. Januar 2008 vollständig einbezahlt sein (OR 777c Abs. 1). Seit dem 1. Januar 2023 darf das Kapital auch in einer für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Fremdwährung (z. B. EUR, USD) gehalten werden. Die Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrer Stammeinlage; statutarisch können jedoch Nachschuss- oder Nebenleistungspflichten vorgesehen werden.
Die GmbH ist gegenüber der AG personenbezogener: Die Gesellschafter sind im Handelsregister namentlich publiziert, und die Übertragung von Stammanteilen bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Steuerlich wird die GmbH als juristische Person separat besteuert (Doppelbesteuerung Gewinn/Dividende). Buchführungs- und Rechnungslegungspflicht nach OR 957a/958 ff. besteht zwingend; eine Revision ist erst bei Überschreiten der Schwellenwerte oder bei mehr als 10 Vollzeitstellen erforderlich.
Rechtsgrundlage
OR Art. 772 (SR 220) (fedlex.admin.ch)Beispiel
Gründung der «Beispiel GmbH» mit Stammkapital CHF 20'000, einbezahlt auf Sperrkonto. Buchung bei Eröffnung: Soll 1020 Bank CHF 20'000 / Haben 2800 Stammkapital CHF 20'000.
Kapitalgesellschaft mit in Aktien zerlegtem Aktienkapital von mindestens CHF 100'000; die Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage.
Von einer natürlichen Person allein geführte Unternehmung mit unbeschränkter persönlicher Haftung; ab CHF 100'000 Jahresumsatz besteht Eintragungspflicht im Handelsregister.
Pflicht zur kaufmännischen Buchführung und Rechnungslegung; ab CHF 500'000 Jahresumsatz zwingend doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung.
Buchführungsmethode, bei der jeder Geschäftsvorfall auf zwei Konten erfasst wird — Soll und Haben — und die zu Bilanz und Erfolgsrechnung führt.
Differenz zwischen Aktiven und Fremdkapital; umfasst nach OR 959a Aktien-/Stammkapital, gesetzliche und freiwillige Reserven sowie Bilanzgewinn bzw. -verlust.
Einkommenssteuer der juristischen Personen; auf Bundesebene Proportionalsatz von 8.5 % auf dem Reingewinn, dazu kommen kantonale und kommunale Gewinnsteuern.
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