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Recht

GmbH

Juristische Person mit Stammkapital von mindestens CHF 20'000 (voll liberiert), bei der die Gesellschafter grundsätzlich nur mit ihrer Stammeinlage haften.

Auch bekannt als: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sàrl, Sagl

Definition

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft mit Elementen der Personengesellschaft und in OR Art. 772 ff. geregelt. Sie wird durch öffentliche Beurkundung gegründet, erlangt mit dem Eintrag im Handelsregister Rechtspersönlichkeit und führt eine eigene Firma. Mindestens ein Gesellschafter ist erforderlich; juristische Personen können ebenfalls Gesellschafter sein.

Das Stammkapital beträgt nach OR 773 mindestens CHF 20'000 und muss seit dem 1. Januar 2008 vollständig einbezahlt sein (OR 777c Abs. 1). Seit dem 1. Januar 2023 darf das Kapital auch in einer für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Fremdwährung (z. B. EUR, USD) gehalten werden. Die Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrer Stammeinlage; statutarisch können jedoch Nachschuss- oder Nebenleistungspflichten vorgesehen werden.

Die GmbH ist gegenüber der AG personenbezogener: Die Gesellschafter sind im Handelsregister namentlich publiziert, und die Übertragung von Stammanteilen bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Steuerlich wird die GmbH als juristische Person separat besteuert (Doppelbesteuerung Gewinn/Dividende). Buchführungs- und Rechnungslegungspflicht nach OR 957a/958 ff. besteht zwingend; eine Revision ist erst bei Überschreiten der Schwellenwerte oder bei mehr als 10 Vollzeitstellen erforderlich.

Beispiel

Gründung der «Beispiel GmbH» mit Stammkapital CHF 20'000, einbezahlt auf Sperrkonto. Buchung bei Eröffnung: Soll 1020 Bank CHF 20'000 / Haben 2800 Stammkapital CHF 20'000.

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