Erfasst nach OR 958b im laufenden Jahr noch nicht bezahlte Aufwände der Periode oder vorausbezahlte Erträge der Folgeperiode (transitorische Passiven).
Auch bekannt als: Transitorische Passiven, PRA, Aufgelaufene Aufwände, Accrued Expenses
Die passive Rechnungsabgrenzung — kurz PRA oder transitorische Passiven — bildet das Pendant zur aktiven Rechnungsabgrenzung und konkretisiert das Periodenabgrenzungsprinzip von OR 958b. Sie gewährleistet, dass Aufwände der laufenden Periode auch dann erfasst werden, wenn die Zahlung erst später erfolgt, und dass im Voraus erhaltene Erträge erst in jener Periode als Ertrag realisiert werden, der sie wirtschaftlich angehören.
Zwei Fallgruppen sind zu unterscheiden: (1) Antizipative Aufwände wie aufgelaufene, aber noch nicht bezahlte Zinsen, ausstehende Lohnnebenkosten, noch nicht erhaltene Rechnungen für bezogene Leistungen oder Gratifikationen für das laufende Jahr; (2) Transitorische Erträge wie im Voraus erhaltene Mietzinse, Abonnementsgebühren oder Vorauszahlungen von Kunden für noch nicht erbrachte Leistungen. Beide Fälle werden auf dem Konto 2300 (PRA) erfasst.
Die Erleichterung nach OR 958b Abs. 2 (Verzicht auf zeitliche Abgrenzung bei Umsatz unter CHF 100'000) gilt analog auch für die PRA. Bei juristischen Personen und grösseren Einzelfirmen ist die Bildung von PRA dagegen zwingend, sobald die Beträge wesentlich sind. PRA gehören zum kurzfristigen Fremdkapital und werden in der Bilanz unmittelbar vor den langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Rechtsgrundlage
OR Art. 958b (SR 220) (fedlex.admin.ch)Beispiel
Hypothekarzinsen CHF 8'000 für Periode 1.10.2025–31.3.2026, Zahlung erst per 31.3.2026. Per 31.12.2025 sind 3 Monate aufgelaufen (CHF 4'000): Soll 6800 Zinsaufwand CHF 4'000 / Haben 2300 PRA CHF 4'000.
Erfasst nach OR 958b vor dem Bilanzstichtag bezahlte Aufwände, die wirtschaftlich erst der Folgeperiode angehören (transitorische Aktiven).
Sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Dritten; gliedert sich nach OR 959a in kurzfristiges (Fälligkeit unter 1 Jahr) und langfristiges Fremdkapital (über 1 Jahr).
Bilanzposition für wahrscheinliche, dem Geschäftsjahr zuzurechnende künftige Mittelabflüsse, deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss ist (OR 960e Abs. 2).
Stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiven) und Schulden inklusive Eigenkapital (Passiven) eines Unternehmens.
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