Personengesellschaft von zwei oder mehr natürlichen Personen mit gemeinsamer Firma; die Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch.
Auch bekannt als: Kollektivgesellschaft KlG, General Partnership
Die Kollektivgesellschaft ist die Personengesellschaft für den gemeinsamen Betrieb eines kaufmännischen Gewerbes durch zwei oder mehr natürliche Personen unter einer gemeinsamen Firma (OR Art. 552). Sie ist gewissermassen die «Einzelfirma zu mehreren»: Es gibt kein gesetzliches Mindestkapital, die Gründung erfolgt formlos durch Vertrag, und die Gesellschaft entsteht im Innenverhältnis mit dem Vertragsschluss.
Kennzeichnend ist die Haftung: Die Gesellschafter haften für die Schulden der Gesellschaft unbeschränkt, solidarisch und persönlich mit ihrem gesamten Vermögen – subsidiär, das heisst nachdem die Gesellschaft erfolglos betrieben oder aufgelöst wurde. Diese weitreichende Haftung ist der Preis für die einfache, kapitalfreie Struktur und unterscheidet die Kollektivgesellschaft grundlegend von GmbH und AG.
Die Eintragung ins Handelsregister ist obligatorisch (OR Art. 552 Abs. 2). Steuerlich ist die Kollektivgesellschaft transparent: Sie zahlt selbst keine Gewinnsteuer; Gewinn und Vermögen werden anteilig den Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen als Einkommen besteuert. Von ihr abzugrenzen ist die Kommanditgesellschaft (OR Art. 594), bei der mindestens ein Gesellschafter nur beschränkt haftet.
Rechtsgrundlage
OR Art. 552 (SR 220) (fedlex.admin.ch)Beispiel
Zwei Schreiner gründen die «Muster & Beispiel Schreinerei, Kollektivgesellschaft». Sie brauchen kein Mindestkapital, müssen sich aber ins Handelsregister eintragen und haften beide unbeschränkt und solidarisch für die Geschäftsschulden.
Zuletzt geprüft:
Unbeschränkt, solidarisch und persönlich mit ihrem gesamten Vermögen – subsidiär gegenüber der Gesellschaft. Jeder Gesellschafter kann für die vollen Geschäftsschulden belangt werden. Das ist der Hauptunterschied zu GmbH und AG.
Nein. Es gibt kein gesetzliches Mindestkapital. Die Gründung erfolgt formlos durch Gesellschaftsvertrag zwischen zwei oder mehr natürlichen Personen; die Eintragung ins Handelsregister ist obligatorisch.
Von einer natürlichen Person allein geführte Unternehmung mit unbeschränkter persönlicher Haftung; ab CHF 100'000 Jahresumsatz besteht Eintragungspflicht im Handelsregister.
Juristische Person mit Stammkapital von mindestens CHF 20'000 (voll liberiert), bei der die Gesellschafter grundsätzlich nur mit ihrer Stammeinlage haften.
Kapitalgesellschaft mit in Aktien zerlegtem Aktienkapital von mindestens CHF 100'000; die Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage.
Das amtliche, öffentliche Verzeichnis der Unternehmen in der Schweiz, das Rechtsform, Sitz, Zweck und Vertretungsbefugnisse rechtsverbindlich festhält.
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