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Kollektivgesellschaft

Personengesellschaft von zwei oder mehr natürlichen Personen mit gemeinsamer Firma; die Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch.

Auch bekannt als: Kollektivgesellschaft KlG, General Partnership

Definition

Die Kollektivgesellschaft ist die Personengesellschaft für den gemeinsamen Betrieb eines kaufmännischen Gewerbes durch zwei oder mehr natürliche Personen unter einer gemeinsamen Firma (OR Art. 552). Sie ist gewissermassen die «Einzelfirma zu mehreren»: Es gibt kein gesetzliches Mindestkapital, die Gründung erfolgt formlos durch Vertrag, und die Gesellschaft entsteht im Innenverhältnis mit dem Vertragsschluss.

Kennzeichnend ist die Haftung: Die Gesellschafter haften für die Schulden der Gesellschaft unbeschränkt, solidarisch und persönlich mit ihrem gesamten Vermögen – subsidiär, das heisst nachdem die Gesellschaft erfolglos betrieben oder aufgelöst wurde. Diese weitreichende Haftung ist der Preis für die einfache, kapitalfreie Struktur und unterscheidet die Kollektivgesellschaft grundlegend von GmbH und AG.

Die Eintragung ins Handelsregister ist obligatorisch (OR Art. 552 Abs. 2). Steuerlich ist die Kollektivgesellschaft transparent: Sie zahlt selbst keine Gewinnsteuer; Gewinn und Vermögen werden anteilig den Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen als Einkommen besteuert. Von ihr abzugrenzen ist die Kommanditgesellschaft (OR Art. 594), bei der mindestens ein Gesellschafter nur beschränkt haftet.

Beispiel

Zwei Schreiner gründen die «Muster & Beispiel Schreinerei, Kollektivgesellschaft». Sie brauchen kein Mindestkapital, müssen sich aber ins Handelsregister eintragen und haften beide unbeschränkt und solidarisch für die Geschäftsschulden.

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Häufige Fragen

Wie haften die Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft?

Unbeschränkt, solidarisch und persönlich mit ihrem gesamten Vermögen – subsidiär gegenüber der Gesellschaft. Jeder Gesellschafter kann für die vollen Geschäftsschulden belangt werden. Das ist der Hauptunterschied zu GmbH und AG.

Braucht die Kollektivgesellschaft ein Mindestkapital?

Nein. Es gibt kein gesetzliches Mindestkapital. Die Gründung erfolgt formlos durch Gesellschaftsvertrag zwischen zwei oder mehr natürlichen Personen; die Eintragung ins Handelsregister ist obligatorisch.

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