Allgemeine Verbrauchssteuer des Bundes auf Lieferungen, Dienstleistungen, Eigenverbrauch und Bezügen aus dem Ausland — als Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet.
Auch bekannt als: MWST, Umsatzsteuer, VAT
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist die zentrale Verbrauchssteuer der Schweiz und wird vom Bund nach dem Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) erhoben. Steuerobjekt sind nach Art. 1 MWSTG die im Inland von steuerpflichtigen Personen gegen Entgelt erbrachten Lieferungen und Dienstleistungen, der Eigenverbrauch sowie der Bezug von Leistungen aus dem Ausland (Bezugsteuer) und die Einfuhr von Gegenständen.
Die MWST ist als Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet: Jede Stufe der Wertschöpfung versteuert nur den eigenen Mehrwert, weil die auf Eingangsleistungen bezahlte Vorsteuer von der geschuldeten Umsatzsteuer abgezogen werden kann. Wirtschaftlicher Träger der Steuer ist nicht das Unternehmen, sondern der Endverbraucher; die Unternehmen ziehen die Steuer im Auftrag des Bundes ein und liefern sie an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ab.
Stand 2026 gelten in der Schweiz drei Steuersätze: ein Normalsatz von 8.1 %, ein reduzierter Satz von 2.6 % für Güter des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Bücher, Medikamente etc.) sowie ein Sondersatz von 3.8 % für Beherbergungsleistungen. Diese Sätze sind seit dem 1. Januar 2024 im Rahmen der AHV-21-Reform in Kraft und bleiben für 2026 unverändert.
Rechtsgrundlage
MWSTG Art. 1 (SR 641.20) (fedlex.admin.ch)Beispiel
Eine Treuhänderin fakturiert eine Beratung für CHF 5'000 zuzüglich 8.1 % MWST von CHF 405 — Bruttobetrag CHF 5'405.
Zuletzt geprüft:
Es gelten drei Sätze (Stand 2026): der Normalsatz von 8.1 %, der reduzierte Satz von 2.6 % für Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Bücher und Medikamente sowie der Sondersatz von 3.8 % für Beherbergungsleistungen.
MWST-pflichtig ist, wer mit steuerbaren Leistungen einen weltweiten Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000 erzielt. Darunter ist die Eintragung freiwillig (Optierung).
Eintragungspflicht im MWST-Register; tritt ein, sobald ein Unternehmen weltweit aus nicht ausgenommenen Leistungen einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000 erzielt.
Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen beim Bezug von Lieferungen oder Leistungen bezahlt und von der eigenen MWST-Schuld abziehen kann.
Vereinfachte MWST-Methode mit branchenspezifischem Pauschalsatz — die ESTV erstattet den Vorsteuerabzug bereits pauschal über den Satz.
Standardabrechnungsart der Mehrwertsteuer: das Unternehmen deklariert die Umsatzsteuer auf jeder Rechnung und zieht die Vorsteuern auf Eingangsrechnungen vollumfänglich ab.
MWST, die der schweizerische Empfänger einer Leistung aus dem Ausland selbst deklariert und an die ESTV abliefert — analog zum europäischen Reverse-Charge-Verfahren.
MWST-Tatbestand, wenn ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen für nicht-unternehmerische oder steuerausgenommene Zwecke verwendet.
Steuersatz der Schweizer Mehrwertsteuer; seit 1.1.2024 gelten der Normalsatz 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % und der Sondersatz Beherbergung 3,8 %.
Periodische Meldung der Umsatz- und Vorsteuer an die ESTV; effektiv abrechnende Betriebe tun dies vierteljährlich, Saldosteuersatz-Betriebe halbjährlich.
Sonderregel nach MWSTG Art. 24a: Beim Handel mit Sammlerstücken wird die MWST nur auf der Marge zwischen An- und Verkaufspreis berechnet.
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