Pflicht zur kaufmännischen Buchführung und Rechnungslegung; ab CHF 500'000 Jahresumsatz zwingend doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung.
Auch bekannt als: Kaufmännische Buchführungspflicht, GoB
Nach Art. 957 OR sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit Umsatzerlösen von mindestens CHF 500'000 im letzten Geschäftsjahr sowie sämtliche im Handelsregister eintragungspflichtigen juristischen Personen (AG, GmbH, Genossenschaft, Verein, Stiftung) zur ordentlichen Buchführung und Rechnungslegung verpflichtet. Liegt der Umsatz unterhalb der Schwelle, genügt eine vereinfachte Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage.
Art. 957a OR konkretisiert die Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung (GoB): vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle, belegmässiger Nachweis, Klarheit, Zweckmässigkeit und Nachprüfbarkeit. Buchführung und Belege sind 10 Jahre aufzubewahren (Art. 958f OR). Geschäftsbücher und Belege können in Papierform oder elektronisch geführt werden, sofern Echtheit und Unveränderbarkeit gewahrt sind.
Die Rechnungslegung umfasst nach Art. 958 ff. OR Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang; ab Überschreiten der Schwellen von Art. 961 OR (Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatz CHF 40 Mio., 250 Vollzeitstellen) gelten erweiterte Anforderungen mit Geldflussrechnung und Lagebericht. Verstösse gegen die Buchführungspflicht sind nach Art. 325 StGB strafbar.
Rechtsgrundlage
OR Art. 957a (SR 220) (fedlex.admin.ch)Beispiel
Ein Einzelunternehmer als Coach erzielt 2026 einen Jahresumsatz von CHF 480'000 und führt zulässigerweise nur eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung; bei CHF 510'000 wäre er ab Folgejahr zur doppelten Buchhaltung mit Bilanz verpflichtet.
Buchführungsmethode, bei der jeder Geschäftsvorfall auf zwei Konten erfasst wird — Soll und Haben — und die zu Bilanz und Erfolgsrechnung führt.
Vereinfachte Form der Rechnungslegung — umgangssprachlich Milchbüechli-Rechnung — mit Erfassung von Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage; zulässig für Einzelfirmen unter CHF 500'000 Umsatz.
Stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiven) und Schulden inklusive Eigenkapital (Passiven) eines Unternehmens.
Periodenbezogene Aufstellung von Aufwand und Ertrag, die den Gewinn oder Verlust eines Geschäftsjahres aufzeigt.
Von einer natürlichen Person allein geführte Unternehmung mit unbeschränkter persönlicher Haftung; ab CHF 100'000 Jahresumsatz besteht Eintragungspflicht im Handelsregister.
Juristische Person mit Stammkapital von mindestens CHF 20'000 (voll liberiert), bei der die Gesellschafter grundsätzlich nur mit ihrer Stammeinlage haften.
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