Differenz zwischen Aktiven und Fremdkapital; umfasst nach OR 959a Aktien-/Stammkapital, gesetzliche und freiwillige Reserven sowie Bilanzgewinn bzw. -verlust.
Auch bekannt als: Eigene Mittel, Reinvermögen, Equity
Das Eigenkapital wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und stellt die Reinvermögensposition der Unternehmung dar. Es entsteht durch Einlagen der Inhaber/Aktionäre und durch einbehaltene Gewinne (Selbstfinanzierung). Im Gegensatz zum Fremdkapital ist das Eigenkapital unbefristet zur Verfügung gestellt und wird im Konkursfall nachrangig bedient.
Nach OR 959a Abs. 2 Ziff. 3 muss das Eigenkapital bei juristischen Personen mindestens folgende Positionen einzeln ausweisen: Grund-, Gesellschafter- oder Stiftungskapital (gegebenenfalls separat nach Beteiligungskategorien), gesetzliche Kapitalreserve, gesetzliche Gewinnreserve, freiwillige Gewinnreserven oder kumulierte Verluste als Minusposten sowie eigene Kapitalanteile als Minusposten. Bei der Einzelfirma erscheint stattdessen ein einziges Konto «Eigenkapital Inhaber».
Eigenkapital dient als Haftungssubstrat und Bonitätskennziffer. Eine Eigenkapitalquote (Eigenkapital / Bilanzsumme) von 30–40 % gilt für Schweizer KMU als gesund. Sinkt das Eigenkapital unter die Hälfte des Aktienkapitals plus gesetzliche Reserven, liegt nach OR 725a ein Kapitalverlust mit Anzeigepflicht an die Generalversammlung vor; bei Überschuldung greifen die Pflichten von OR 725b.
Rechtsgrundlage
OR Art. 959a (SR 220) (fedlex.admin.ch)Beispiel
Bilanz GmbH: Aktiven CHF 350'000, Fremdkapital CHF 200'000 → Eigenkapital CHF 150'000 (Stammkapital 2800: CHF 20'000 + Reserven 2900: CHF 80'000 + Bilanzgewinn 2979: CHF 50'000).
Sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Dritten; gliedert sich nach OR 959a in kurzfristiges (Fälligkeit unter 1 Jahr) und langfristiges Fremdkapital (über 1 Jahr).
Stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiven) und Schulden inklusive Eigenkapital (Passiven) eines Unternehmens.
Juristische Person mit Stammkapital von mindestens CHF 20'000 (voll liberiert), bei der die Gesellschafter grundsätzlich nur mit ihrer Stammeinlage haften.
Kapitalgesellschaft mit in Aktien zerlegtem Aktienkapital von mindestens CHF 100'000; die Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage.
Einkommenssteuer der juristischen Personen; auf Bundesebene Proportionalsatz von 8.5 % auf dem Reingewinn, dazu kommen kantonale und kommunale Gewinnsteuern.
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