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BVG-Pensionskasse

Obligatorische berufliche Vorsorge (zweite Säule); Arbeitnehmende ab Mindestjahreslohn sind gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod versichert.

Auch bekannt als: Berufliche Vorsorge, Zweite Säule, Pensionskasse

Definition

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG, SR 831.40) regelt die obligatorische zweite Säule. Nach Art. 7 BVG sind Arbeitnehmende, die bei einem Arbeitgeber AHV-pflichtigen Lohn von mehr als der Eintrittsschwelle erzielen und das 17. Altersjahr vollendet haben, dem Versicherungsobligatorium unterstellt.

Stand 2026 beträgt die BVG-Eintrittsschwelle CHF 22'680 pro Jahr; sie entspricht 3/4 der maximalen einfachen AHV-Altersrente. Versichert ist nicht der gesamte Lohn, sondern nur der koordinierte Lohn — Bruttolohn abzüglich Koordinationsabzug von CHF 26'460 (7/8 der maximalen AHV-Rente, Stand 2026). Der maximal versicherbare BVG-Obligatoriumslohn liegt bei CHF 90'720, der minimale koordinierte Lohn bei CHF 3'780.

Die Sparbeiträge werden je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (Mindestens-Parität nach Art. 66 BVG) und steigen altersgestaffelt von 7 % (25–34 Jahre) bis 18 % (55–65 Jahre) des koordinierten Lohns. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz für das obligatorische Altersguthaben beträgt 6.8 %.

Beispiel

Ein Angestellter mit Bruttolohn von CHF 80'000 hat 2026 einen koordinierten Lohn von CHF 53'540 (CHF 80'000 minus Koordinationsabzug CHF 26'460), auf dem die BVG-Sparbeiträge berechnet werden.

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Häufige Fragen

Ab welchem Lohn ist ein Mitarbeiter BVG-versichert?

Ab einem AHV-pflichtigen Jahreslohn über der Eintrittsschwelle von CHF 22'680 (Stand 2026) beim selben Arbeitgeber — ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres zunächst nur für die Risiken Tod und Invalidität; ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres kommt der Alterssparprozess dazu.

Was ist der koordinierte Lohn?

Der Bruttolohn abzüglich des Koordinationsabzugs von CHF 26'460 (Stand 2026). Nur auf diesem koordinierten Lohn werden die obligatorischen BVG-Sparbeiträge berechnet; der minimale koordinierte Lohn beträgt CHF 3'780, der maximale CHF 64'260.

Wer zahlt die BVG-Beiträge?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam, wobei der Arbeitgeber mindestens die Hälfte tragen muss (Art. 66 BVG). Die altersgestaffelten Sparbeiträge steigen von 7 % (25–34 Jahre) bis 18 % (55–65 Jahre) des koordinierten Lohns; der Arbeitnehmeranteil wird direkt vom Lohn abgezogen.

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BVG-Pensionskasse: Schwelle CHF 22'680, BVG 7 | Pfeffersack