Die eindeutige Unternehmens-Identifikationsnummer im Format CHE-123.456.789, die jedes Schweizer Unternehmen identifiziert — mit Zusatz «MWST» bei Steuerpflicht.
Auch bekannt als: Unternehmens-Identifikationsnummer, MWST-Nummer, UID
Die UID (Unternehmens-Identifikationsnummer) ist die eindeutige Kennung jedes aktiven Unternehmens in der Schweiz. Sie hat das Format CHE-123.456.789 und wird bei der Erfassung im UID-Register vergeben. Sie ersetzt frühere Nummern wie die alte sechsstellige MWST-Nummer und die Handelsregisternummer.
Ist ein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, wird die UID mit dem Zusatz «MWST» zur Mehrwertsteuernummer (z. B. CHE-123.456.789 MWST). Diese muss auf Rechnungen ausgewiesen werden, damit die Kunden den Vorsteuerabzug geltend machen können (MWSTG Art. 26).
Die UID dient als einheitlicher Schlüssel gegenüber Handelsregister, ESTV, AHV-Ausgleichskasse und Zollverwaltung. Sie bleibt über die gesamte Lebensdauer des Unternehmens unverändert und ist über das Zefix-Portal öffentlich abrufbar.
Rechtsgrundlage
MWSTG Art. 26 (SR 641.20) (fedlex.admin.ch)Beispiel
Eine GmbH mit der UID CHE-123.456.789 wird MWST-pflichtig. Ihre MWST-Nummer lautet dann CHE-123.456.789 MWST und erscheint auf jeder Rechnung.
Zuletzt geprüft:
Die UID (CHE-123.456.789) identifiziert jedes Unternehmen unabhängig von der Steuerpflicht. Wird das Unternehmen MWST-pflichtig, erhält dieselbe Nummer den Zusatz «MWST» und dient dann als Mehrwertsteuernummer auf Rechnungen.
MWST-pflichtige Unternehmen müssen ihre UID mit dem Zusatz MWST auf jeder Rechnung ausweisen (MWSTG Art. 26). Ohne korrekte Nummer kann der Kunde den Vorsteuerabzug nicht geltend machen.
Allgemeine Verbrauchssteuer des Bundes auf Lieferungen, Dienstleistungen, Eigenverbrauch und Bezügen aus dem Ausland — als Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet.
Eintragungspflicht im MWST-Register; tritt ein, sobald ein Unternehmen weltweit aus nicht ausgenommenen Leistungen einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000 erzielt.
Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen beim Bezug von Lieferungen oder Leistungen bezahlt und von der eigenen MWST-Schuld abziehen kann.
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