Begriffe rund um Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr in der Schweiz — QR-Rechnung, QR-IBAN, Verzugszins, Zahlungsfrist, Gutschrift und Betreibung, mit Verweis aufs Gesetz.
20 Begriffe in dieser Kategorie
Staatliches Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung einer Geldforderung nach SchKG; beginnt mit dem Betreibungsbegehren und dem Zahlungsbefehl.
Der elektronische Kontoauszug im ISO-20022-Standard — eine XML-Datei mit allen Umsätzen und Salden, die Schweizer Banken im E-Banking zum Download anbieten.
Die digitale Rechnung direkt im E-Banking: Empfänger erhalten die Rechnung in ihrem Online-Banking und geben sie per Klick zur Zahlung frei — betrieben über die Infrastruktur von SIX.
Korrekturbeleg, der eine zuvor gestellte Rechnung ganz oder teilweise rückgängig macht; mindert bei der MWST das Entgelt und damit die geschuldete Steuer.
International standardisierte Kontonummer nach ISO 13616; eine Schweizer IBAN ist 21 Zeichen lang und beginnt mit dem Ländercode CH.
Das Begleitdokument einer Warenlieferung: Es listet Art und Menge der gelieferten Positionen ohne Preise und dient dem Empfänger zur Kontrolle des Wareneingangs.
Ein verbindliches Angebot über Leistung und Preis. Nimmt der Kunde an, kommt der Vertrag zustande — deshalb gehören Umfang, Preis und Gültigkeitsdauer präzise hinein.
Der elektronische Zahlungsauftrag im ISO-20022-Standard: eine XML-Datei, mit der die Buchhaltungssoftware der Bank einen oder mehrere Vergütungsaufträge übermittelt.
Ein Rechnungsdokument ohne Zahlungsaufforderung — es weist den Warenwert aus, etwa für die Zollabwicklung bei Export und Import oder als Vorschau vor der eigentlichen Rechnung.
Spezielle IBAN mit einer QR-IID im Bereich 30000–31999; wird ausschliesslich zusammen mit der strukturierten QR-Referenz verwendet.
Schweizer Standardrechnung mit Swiss QR Code im Zahlteil; ersetzt seit dem 1. Oktober 2022 die orangen und roten Einzahlungsscheine.
27-stellige strukturierte Referenznummer mit Modulo-10-Prüfziffer, die eine Zahlung eindeutig einer Rechnung zuordnet; Nachfolgerin der ESR-Referenz.
Die schriftliche Bestätigung einer erhaltenen Zahlung. Wer bezahlt, hat Anspruch darauf (Art. 88 OR) — und als Beleg ist sie Grundlage jeder Buchung.
Die eindeutige Kennung einer Rechnung. In der Schweiz gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben — aber für Nachvollziehbarkeit, Buchführung und Zahlungsabgleich praktisch unverzichtbar.
Die abschliessende Rechnung nach Teil- oder Akontozahlungen: Sie weist die Gesamtleistung aus, zieht alle geleisteten Zahlungen ab und nennt den Restbetrag.
Ein Korrekturdokument, das eine fehlerhafte Rechnung vollständig aufhebt: gleicher Inhalt mit umgekehrtem Vorzeichen, eigener Nummer und Verweis auf die Originalrechnung.
Die Begleichung einer Leistung in mehreren Tranchen — als Akontozahlung nach Baufortschritt, vereinbarte Ratenzahlung oder Teilbegleichung einer offenen Rechnung.
Die amtliche Bestätigung, dass eine Betreibung die Forderung nicht (voll) decken konnte. Er verjährt erst nach 20 Jahren — die Forderung bleibt also lange durchsetzbar.
Zins, den ein säumiger Schuldner auf eine fällige Geldschuld schuldet; gesetzlich beträgt er nach OR Art. 104 fünf Prozent pro Jahr.
Frist, innert der eine Rechnung zu bezahlen ist; fehlt eine Abrede, ist die Forderung nach OR Art. 75 sofort fällig – üblich sind 30 Tage netto.
Grundbegriffe der Buchhaltung und Rechnungslegung — von Bilanz über Buchungssatz bis zur Jahresrechnung, mit Verweis auf das Obligationenrecht.
Begriffe rund um die Schweizer Mehrwertsteuer — Vorsteuer, Saldosteuersatz, Bezugsteuer und Eigenverbrauch, mit Verweis auf das Mehrwertsteuergesetz.
Steuerbegriffe für Unternehmen und Selbständige in der Schweiz — Gewinnsteuer, Quellensteuer, Verrechnungssteuer und Säule 3a, mit Gesetzesverweis.
Begriffe zu Lohn und Sozialversicherungen in der Schweiz — AHV, BVG, UVG, Familienzulagen und Lohnausweis, mit Verweis auf AHVG, BVG und Co.
Begriffe zu Rechtsformen und Handelsrecht in der Schweiz — Einzelfirma, GmbH, AG, Handelsregister und Revisionsstelle, mit Verweis auf das Obligationenrecht.
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