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Gutschrift

Korrekturbeleg, der eine zuvor gestellte Rechnung ganz oder teilweise rückgängig macht; mindert bei der MWST das Entgelt und damit die geschuldete Steuer.

Auch bekannt als: Kreditnote, Korrekturbeleg, Credit Note, Rechnungskorrektur

Definition

Eine Gutschrift (Korrekturbeleg) reduziert eine bereits ausgestellte Rechnung – etwa wegen einer Rücksendung, eines nachträglich gewährten Rabatts, einer Reklamation oder einer Fehlfakturierung. Sie ist das spiegelbildliche Gegenstück zur Rechnung: Beim Aussteller vermindert sie den Ertrag und die geschuldete Umsatzsteuer, beim Empfänger den Aufwand und den geltend gemachten Vorsteuerabzug.

Mehrwertsteuerlich handelt es sich um eine nachträgliche Entgeltsminderung nach MWSTG Art. 41: Sinkt das Entgelt, ist die Umsatzsteuer beim Leistungserbringer und – spiegelbildlich – der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger zu korrigieren. Die Gutschrift muss dieselben Angaben tragen wie eine Rechnung (Aussteller, Empfänger, Datum, Betrag, MWST-Satz) und eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung verweisen.

Der Begriff hat zwei weitere Bedeutungen, die nicht zu verwechseln sind: Im «Gutschriftsverfahren» erstellt ausnahmsweise der Leistungsempfänger die Abrechnung (etwa bei Honoraren oder Provisionen). Und im Bankwesen bezeichnet «Gutschrift» schlicht die Wertstellung eines Geldeingangs auf dem Konto.

Beispiel

Ein Kunde sendet Ware für CHF 500 zzgl. 8,1 % MWST zurück. Der Lieferant stellt eine Gutschrift über CHF 540.50 aus, bucht den Ertrag und die Umsatzsteuer zurück; der Kunde korrigiert seinen Vorsteuerabzug entsprechend.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Gutschrift und Rechnung?

Eine Rechnung fordert eine Zahlung, eine Gutschrift macht eine Forderung ganz oder teilweise rückgängig. Sie mindert beim Aussteller Ertrag und Umsatzsteuer und beim Empfänger Aufwand und Vorsteuerabzug.

Muss eine Gutschrift MWST ausweisen?

Ja, wenn die ursprüngliche Rechnung MWST enthielt. Die Gutschrift korrigiert das Entgelt nach MWSTG Art. 41 und muss denselben Steuersatz und die MWST-Angaben tragen wie die Rechnung, auf die sie sich bezieht.

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