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Lohnabrechnung

Monatliche schriftliche Abrechnung, die dem Arbeitnehmer nach OR Art. 323b Bruttolohn, Abzüge und Nettolohn nachvollziehbar ausweist.

Auch bekannt als: Lohnblatt, Gehaltsabrechnung, Salär-Abrechnung, Payslip

Definition

Die Lohnabrechnung (Lohnblatt, Gehaltsabrechnung) ist der Beleg, mit dem der Arbeitgeber die Zusammensetzung des Lohns offenlegt. Nach OR Art. 323b Abs. 1 ist dem Arbeitnehmer bei jeder Lohnzahlung eine schriftliche Abrechnung zu übergeben. Sie schafft Transparenz über den Bruttolohn, sämtliche Abzüge und den ausbezahlten Nettolohn und dient dem Arbeitnehmer als Nachweis gegenüber Behörden, Banken und Versicherungen.

Eine vollständige Lohnabrechnung enthält den Bruttolohn (inkl. Zulagen, 13. Monatslohn, Provisionen), die Arbeitnehmerabzüge (AHV/IV/EO, ALV, NBU, BVG, allenfalls Quellensteuer und KTG) sowie den resultierenden Nettolohn. Zusätzlich werden häufig Spesen, Kinderzulagen und der aufgelaufene Ferienanspruch aufgeführt. Die Abzüge müssen mit den effektiv an die Ausgleichskasse und Vorsorgeeinrichtung abgeführten Beiträgen übereinstimmen.

Von der monatlichen Lohnabrechnung zu unterscheiden ist der Lohnausweis: Dieser fasst am Jahresende alle Lohnbestandteile für die Steuererklärung zusammen. Die laufende Lohnabrechnung dagegen begleitet jede einzelne Lohnzahlung. Eine Lohnsoftware erstellt beide Dokumente aus denselben Stammdaten.

Beispiel

Lohnabrechnung Juni: Bruttolohn CHF 6'000, ./. AHV/IV/EO CHF 318, ./. ALV CHF 66, ./. NBU CHF 84, ./. BVG CHF 300 = Nettolohn CHF 5'232. Die Abzüge entsprechen den an Ausgleichskasse und Pensionskasse abgeführten Beträgen.

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Häufige Fragen

Ist der Arbeitgeber zur Lohnabrechnung verpflichtet?

Ja. Nach OR Art. 323b Abs. 1 muss dem Arbeitnehmer bei jeder Lohnzahlung eine schriftliche Abrechnung übergeben werden, aus der Bruttolohn, Abzüge und Nettolohn hervorgehen.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnabrechnung und Lohnausweis?

Die Lohnabrechnung begleitet jede einzelne Lohnzahlung (meist monatlich). Der Lohnausweis fasst am Jahresende alle Lohnbestandteile für die Steuererklärung zusammen. Beide entstehen aus denselben Lohndaten.

Verwandte Begriffe

Bruttolohn / Nettolohn

Lohn

Der Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn vor Abzügen; der Nettolohn ist der ausbezahlte Betrag nach Abzug der Sozialversicherungen und allfälliger Quellensteuer.

Lohnausweis

Lohn

Jährliche, vom Arbeitgeber zwingend auszustellende Bescheinigung (Formular 11 ESTV) über alle Lohnzahlungen und Vergütungen an Arbeitnehmende für das Steuerjahr.

AHV-Beiträge

Lohn

Lohnabzüge zur Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung; je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, von Selbständigerwerbenden vollständig selbst geschuldet.

Quellensteuer

Steuern

Direkt am Lohn abgezogene Einkommenssteuer für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung sowie für bestimmte Leistungen an im Ausland Wohnhafte.

13. Monatslohn

Lohn

Zusätzliche Lohnzahlung im Umfang eines Monatslohns; in der Schweiz besteht keine gesetzliche Pflicht — er muss vertraglich, durch GAV oder Übung vereinbart sein.

Ferienentschädigung

Lohn

Der Ferienzuschlag im Stundenlohn: 8.33 % bei vier, 10.64 % bei fünf Wochen Ferien — zulässig nur bei unregelmässigen Einsätzen und transparentem Ausweis.

Lohnnebenkosten

Lohn

Die Arbeitgeberkosten, die zusätzlich zum Bruttolohn anfallen — Sozialversicherungsbeiträge, Pensionskasse und Versicherungen. Je nach Alter und Branche häufig rund 10–20 % obendrauf.

Spesen

Lohn

Geschäftlich veranlasste Auslagen wie Fahrten, Verpflegung oder Übernachtung — effektiv gegen Beleg oder pauschal mit genehmigtem Spesenreglement vergütet.

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