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Lohnabrechnung

Monatliche schriftliche Abrechnung, die dem Arbeitnehmer nach OR Art. 323b Bruttolohn, Abzüge und Nettolohn nachvollziehbar ausweist.

Auch bekannt als: Lohnblatt, Gehaltsabrechnung, Salär-Abrechnung, Payslip

Definition

Die Lohnabrechnung (Lohnblatt, Gehaltsabrechnung) ist der Beleg, mit dem der Arbeitgeber die Zusammensetzung des Lohns offenlegt. Nach OR Art. 323b Abs. 1 ist dem Arbeitnehmer bei jeder Lohnzahlung eine schriftliche Abrechnung zu übergeben. Sie schafft Transparenz über den Bruttolohn, sämtliche Abzüge und den ausbezahlten Nettolohn und dient dem Arbeitnehmer als Nachweis gegenüber Behörden, Banken und Versicherungen.

Eine vollständige Lohnabrechnung enthält den Bruttolohn (inkl. Zulagen, 13. Monatslohn, Provisionen), die Arbeitnehmerabzüge (AHV/IV/EO, ALV, NBU, BVG, allenfalls Quellensteuer und KTG) sowie den resultierenden Nettolohn. Zusätzlich werden häufig Spesen, Kinderzulagen und der aufgelaufene Ferienanspruch aufgeführt. Die Abzüge müssen mit den effektiv an die Ausgleichskasse und Vorsorgeeinrichtung abgeführten Beiträgen übereinstimmen.

Von der monatlichen Lohnabrechnung zu unterscheiden ist der Lohnausweis: Dieser fasst am Jahresende alle Lohnbestandteile für die Steuererklärung zusammen. Die laufende Lohnabrechnung dagegen begleitet jede einzelne Lohnzahlung. Eine Lohnsoftware erstellt beide Dokumente aus denselben Stammdaten.

Beispiel

Lohnabrechnung Juni: Bruttolohn CHF 6'000, ./. AHV/IV/EO CHF 318, ./. ALV CHF 66, ./. NBU CHF 84, ./. BVG CHF 300 = Nettolohn CHF 5'232. Die Abzüge entsprechen den an Ausgleichskasse und Pensionskasse abgeführten Beträgen.

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Häufige Fragen

Ist der Arbeitgeber zur Lohnabrechnung verpflichtet?

Ja. Nach OR Art. 323b Abs. 1 muss dem Arbeitnehmer bei jeder Lohnzahlung eine schriftliche Abrechnung übergeben werden, aus der Bruttolohn, Abzüge und Nettolohn hervorgehen.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnabrechnung und Lohnausweis?

Die Lohnabrechnung begleitet jede einzelne Lohnzahlung (meist monatlich). Der Lohnausweis fasst am Jahresende alle Lohnbestandteile für die Steuererklärung zusammen. Beide entstehen aus denselben Lohndaten.

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