Eine Quellensteuer des Bundes von 35 % auf Kapitalerträgen wie Dividenden und Zinsen, die bei korrekter Deklaration zurückgefordert werden kann.
Auch bekannt als: VST
Die Verrechnungssteuer ist eine vom Bund an der Quelle erhobene Steuer auf dem Ertrag beweglichen Kapitalvermögens — insbesondere Dividenden, Zinsen auf Bankguthaben und Obligationen sowie Lotteriegewinnen (VStG Art. 1). Der Steuersatz auf Kapitalerträgen beträgt 35 %.
Sie hat Sicherungscharakter: Der Schuldner (etwa eine AG oder Bank) zieht 35 % ab und liefert sie der ESTV ab. Deklariert der Empfänger den Ertrag korrekt in der Steuererklärung, erhält er die Verrechnungssteuer vollständig zurückerstattet oder an die Einkommenssteuer angerechnet.
Wer den Ertrag nicht deklariert, verliert den Rückerstattungsanspruch — die 35 % werden dann zur definitiven Belastung. Auf Dividenden der eigenen GmbH oder AG ist die Verrechnungssteuer abzuführen, auch wenn Gesellschafter und Empfänger identisch sind; teilweise ist ein Meldeverfahren möglich.
Rechtsgrundlage
VStG Art. 1 (SR 642.21) (fedlex.admin.ch)Beispiel
Eine GmbH schüttet CHF 10'000 Dividende aus. Sie führt CHF 3'500 Verrechnungssteuer an die ESTV ab; der Gesellschafter erhält CHF 6'500 und fordert die CHF 3'500 via Steuererklärung zurück.
Zuletzt geprüft:
Auf Kapitalerträgen wie Dividenden und Zinsen beträgt die Verrechnungssteuer 35 %. Auf Leibrenten und Pensionen sind es 15 %, auf bestimmten Versicherungsleistungen 8 %.
Indem du den betreffenden Ertrag und das zugehörige Vermögen in der Steuererklärung deklarierst. Natürliche Personen erhalten die Verrechnungssteuer dann zurückerstattet oder an die Kantons- und Gemeindesteuern angerechnet. Ohne Deklaration verfällt der Anspruch.
Einkommenssteuer der juristischen Personen; auf Bundesebene Proportionalsatz von 8.5 % auf dem Reingewinn, dazu kommen kantonale und kommunale Gewinnsteuern.
Juristische Person mit Stammkapital von mindestens CHF 20'000 (voll liberiert), bei der die Gesellschafter grundsätzlich nur mit ihrer Stammeinlage haften.
Kapitalgesellschaft mit in Aktien zerlegtem Aktienkapital von mindestens CHF 100'000; die Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage.
Direkt am Lohn abgezogene Einkommenssteuer für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung sowie für bestimmte Leistungen an im Ausland Wohnhafte.
Mit Pfeffersack automatisierst du Buchhaltung, MWST-Abrechnung und Rechnungen komplett. Starte kostenlos – keine Kreditkarte erforderlich.