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Verrechnungssteuer

Eine Quellensteuer des Bundes von 35 % auf Kapitalerträgen wie Dividenden und Zinsen, die bei korrekter Deklaration zurückgefordert werden kann.

Auch bekannt als: VST

Definition

Die Verrechnungssteuer ist eine vom Bund an der Quelle erhobene Steuer auf dem Ertrag beweglichen Kapitalvermögens — insbesondere Dividenden, Zinsen auf Bankguthaben und Obligationen sowie Lotteriegewinnen (VStG Art. 1). Der Steuersatz auf Kapitalerträgen beträgt 35 %.

Sie hat Sicherungscharakter: Der Schuldner (etwa eine AG oder Bank) zieht 35 % ab und liefert sie der ESTV ab. Deklariert der Empfänger den Ertrag korrekt in der Steuererklärung, erhält er die Verrechnungssteuer vollständig zurückerstattet oder an die Einkommenssteuer angerechnet.

Wer den Ertrag nicht deklariert, verliert den Rückerstattungsanspruch — die 35 % werden dann zur definitiven Belastung. Auf Dividenden der eigenen GmbH oder AG ist die Verrechnungssteuer abzuführen, auch wenn Gesellschafter und Empfänger identisch sind; teilweise ist ein Meldeverfahren möglich.

Beispiel

Eine GmbH schüttet CHF 10'000 Dividende aus. Sie führt CHF 3'500 Verrechnungssteuer an die ESTV ab; der Gesellschafter erhält CHF 6'500 und fordert die CHF 3'500 via Steuererklärung zurück.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Verrechnungssteuer?

Auf Kapitalerträgen wie Dividenden und Zinsen beträgt die Verrechnungssteuer 35 %. Auf Leibrenten und Pensionen sind es 15 %, auf bestimmten Versicherungsleistungen 8 %.

Wie bekomme ich die Verrechnungssteuer zurück?

Indem du den betreffenden Ertrag und das zugehörige Vermögen in der Steuererklärung deklarierst. Natürliche Personen erhalten die Verrechnungssteuer dann zurückerstattet oder an die Kantons- und Gemeindesteuern angerechnet. Ohne Deklaration verfällt der Anspruch.

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