Als Einzelfirma brauchst du keine doppelte Buchhaltung und keinen teuren Treuhänder – nur eine saubere Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Pfeffersack ist genau dafür gebaut.
Keine Kreditkarte erforderlich · 7 Tage kostenlos · Jederzeit kündbar
Eine Einzelfirma mit weniger als CHF 500'000 Jahresumsatz muss nur über Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage Buch führen (Art. 957 Abs. 2 OR) – das sogenannte Milchbüchlein. Erst ab CHF 500'000 Umsatz gilt die ordentliche Buchführungspflicht mit doppelter Buchhaltung, Bilanz und Erfolgsrechnung. Der Handelsregister-Eintrag ändert daran nichts: Er ist ab CHF 100'000 Umsatz Pflicht (Art. 931 OR), löst aber keine Buchführungspflicht aus. Auch die einfache Buchhaltung muss vollständig und nachvollziehbar sein – jede Einnahme und Ausgabe mit Beleg, chronologisch erfasst, 10 Jahre aufbewahrt (Art. 958f OR). Sie ist zugleich die Grundlage deiner Steuererklärung: Als Einzelunternehmer versteuerst du den Geschäftsgewinn zusammen mit deinem übrigen Einkommen als natürliche Person.
Für die grosse Mehrheit der Einzelfirmen reicht das Milchbüchlein – und es ist deutlich schneller: Du erfasst laufend Einnahmen und Ausgaben, ordnest Belege zu und ziehst am Jahresende eine Aufstellung mit Angaben zur Vermögenslage. Keine Konten, kein Soll und Haben, kein Abschluss-Wizard. Die doppelte Buchhaltung wird erst ab CHF 500'000 Umsatz zur Pflicht; freiwillig lohnt sie sich, wenn du eine formelle Bilanz brauchst, etwa für Banken oder weil du später in eine GmbH umwandeln willst. Pfeffersack führt dein Milchbüchlein digital: Bankimport und Beleg-Scan füllen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung automatisch, kategorisiert und mit Beleg verknüpft – prüfungssicher und nachvollziehbar statt Excel-Zettelwirtschaft.
Als Einzelunternehmer zahlst du dir keinen Lohn. Geld, das du aus dem Geschäft für dich entnimmst, ist ein Privatbezug – er ist kein Geschäftsaufwand und mindert deinen Gewinn nicht. Versteuert und mit der AHV abgerechnet wird der gesamte Geschäftsgewinn, unabhängig davon, wie viel du tatsächlich bezogen hast. Der AHV/IV/EO-Beitrag für Selbständige beträgt maximal 10 % des Gewinns; zwischen CHF 10'100 und CHF 60'500 gilt eine sinkende Beitragsskala, der Mindestbeitrag liegt bei CHF 530 pro Jahr (Stand 2026). Zum Vergleich: Angestellte teilen sich die Beiträge mit dem Arbeitgeber (je 5.3 %). Wichtig ist deshalb die saubere Trennung: Privatbezüge separat erfassen, damit Gewinn, Steuern und AHV am Jahresende stimmen.
MWST-pflichtig wird deine Einzelfirma ab CHF 100'000 Jahresumsatz – darunter kannst du dich freiwillig registrieren, was sich bei hohen Vorsteuerabzügen lohnen kann. Es gelten die Sätze 8.1 % (Normalsatz), 2.6 % (reduziert) und 3.8 % (Beherbergung). Bei der Abrechnung hast du die Wahl: effektive Methode mit Vorsteuerabzug (quartalsweise) oder Saldosteuersatz mit pauschalem Branchensatz (halbjährlich, Art. 35 MWSTG) – letzterer spart vielen Einzelfirmen spürbar Aufwand. Pfeffersack erfasst die MWST automatisch bei jeder Buchung und stellt dir die Quartalszahlen zusammen – die Grundlage für deine Abrechnung im ESTV-Portal.
Das Milchbüchlein digital: laufend erfassen, automatisch kategorisieren, am Jahresende als saubere Aufstellung exportieren.
Professionelle Rechnungen mit Swiss QR-Code erstellen und direkt per E-Mail versenden – unbegrenzt.
Quittungen fotografieren oder hochladen – Betrag, Datum und Lieferant werden automatisch ausgelesen.
Kontoauszüge importieren, Transaktionen werden automatisch kategorisiert. Privatbezüge einfach zuordnen.
MWST-Beträge werden bei jeder Buchung automatisch erfasst. Quartalszahlen auf Knopfdruck – die Grundlage für deine Abrechnung im ESTV-Portal.
Einnahmen-Ausgaben-Übersicht und Steuerauszug als PDF oder Excel – fertig für die Steuererklärung als natürliche Person.
In 2 Minuten startklar – keine Kreditkarte, keine Verpflichtung. 7 Tage alle Funktionen testen.
Bankauszug importieren und Belege fotografieren – Pfeffersack kategorisiert automatisch, Privatbezüge ordnest du mit einem Klick zu.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Steuerauszug als PDF exportieren – fertig für Steuererklärung und AHV-Meldung.
Warum Pfeffersack die bessere Wahl ist – im Vergleich zu Excel und Treuhänder.
| Excel / Word | Treuhänder | Pfeffersack | |
|---|---|---|---|
| Kosten pro Jahr | CHF 0 (+ viele Stunden Arbeit) | CHF 2'000–5'000 | CHF 60 (Jahresabo) |
| QR-Rechnungen erstellen | Nicht möglich | Aufpreis | Unbegrenzt inklusive |
| MWST-Abrechnung | Manuell, fehleranfällig | Im Honorar, aber verzögert | Quartalszahlen automatisch aus den Buchungen |
| Belege erfassen | Abtippen | Physisch einreichen | Fotografieren, OCR liest aus |
| Unterlagen für die Steuererklärung | Selber zusammenstellen | Im Honorar | Steuerauszug auf Knopfdruck |
Wie schneidet Pfeffersack gegen andere Buchhaltungslösungen ab?
Gleiche Funktionen, Bruchteil des Preises
Cloud statt Desktop – moderner, einfacher und günstiger
Die günstige Schweizer Alternative zum Marktführer
Schritt-für-Schritt-Guide: Buchhaltung deiner Einzelfirma selber führen – von der Belegablage bis zur Steuererklärung.
Welche gesetzlichen Pflichten gelten für deine Einzelfirma? Umsatzgrenzen, Aufbewahrung und was das OR wirklich verlangt.
So führst du die einfache Einnahmen-Ausgaben-Buchhaltung korrekt – mit Beispielen und typischen Fehlern.
Privatbezug richtig erfassen: warum er kein Lohn ist und wie du Privates sauber vom Geschäft trennst.
Nein – erst ab CHF 500'000 Jahresumsatz (Art. 957 Abs. 1 OR). Darunter genügt die vereinfachte Buchführung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage, das sogenannte Milchbüchlein. Auch der Handelsregister-Eintrag ändert daran nichts – er löst keine Buchführungspflicht aus. Pfeffersack führt genau diese Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: vollständig, chronologisch und mit Belegen verknüpft.
Ein Privatbezug ist kein Lohn und kein Geschäftsaufwand – er mindert deinen Gewinn nicht. Du erfasst ihn als private Entnahme, getrennt von den Geschäftsausgaben. In Pfeffersack ordnest du Bezüge beim Bankimport mit einem Klick der Kategorie Privat zu, damit die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sauber bleibt. Versteuert wird am Ende der gesamte Geschäftsgewinn, egal wie viel du entnommen hast.
Maximal 10 % deines Geschäftsgewinns (AHV/IV/EO, Stand 2026). Bei Gewinnen zwischen CHF 10'100 und CHF 60'500 gilt eine sinkende Beitragsskala mit tieferen Sätzen, der Mindestbeitrag beträgt CHF 530 pro Jahr. Die Ausgleichskasse stellt zunächst Akontobeiträge in Rechnung und rechnet nach der definitiven Steuerveranlagung ab – plane die Differenz als Rückstellung ein. In Pfeffersack siehst du deinen aktuellen Gewinn jederzeit.
Ab CHF 100'000 Jahresumsatz. Darunter bist du von der MWST befreit, kannst dich aber freiwillig registrieren – sinnvoll bei hohen Vorsteuerabzügen. Es gelten die Sätze 8.1 %, 2.6 % und 3.8 %. Abrechnen kannst du effektiv (quartalsweise, mit Vorsteuerabzug) oder mit dem Saldosteuersatz (halbjährlich, pauschal). Pfeffersack erfasst die MWST bei jeder Buchung automatisch und stellt dir die Quartalszahlen für die Abrechnung im ESTV-Portal zusammen.
Ab CHF 100'000 Jahresumsatz ist der Eintrag Pflicht (Art. 931 OR), darunter freiwillig. Wichtig: Der HR-Eintrag verpflichtet dich nicht zur doppelten Buchhaltung – massgeblich dafür ist allein die Umsatzgrenze von CHF 500'000. Ein freiwilliger Eintrag kann sich trotzdem lohnen, etwa für den Schutz des Firmennamens oder die Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden.
Meistens nicht für die laufende Buchhaltung: Unter CHF 500'000 Umsatz genügt das Milchbüchlein, und das führst du mit Software gut selbst. Ein Treuhänder lohnt sich punktuell – etwa bei der ersten Steuererklärung, bei Steueroptimierung oder bei der Umwandlung in eine GmbH. Bewährt hat sich die Hybrid-Variante: selber buchen, am Jahresende prüfen lassen. Dafür kannst du deinem Treuhänder in Pfeffersack direkten Lesezugriff geben.
Ab CHF 5 pro Monat im Jahresabo (CHF 60/Jahr), im Monatsabo CHF 7. Alle Funktionen sind enthalten – QR-Rechnungen, Beleg-Scan, Bankimport, MWST-Abrechnung und Steuerauszug, ohne Limits bei Rechnungen oder Buchungen. Du kannst Pfeffersack 7 Tage lang kostenlos testen, ohne Kreditkarte.
7 Tage kostenlos testen – keine Kreditkarte erforderlich. Milchbüchlein digital führen und am Jahresende den Steuerauszug exportieren.