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Buchhaltung für die Einzelfirma in der Schweiz

Als Einzelfirma brauchst du keine doppelte Buchhaltung und keinen teuren Treuhänder – nur eine saubere Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Pfeffersack ist genau dafür gebaut.

Keine Kreditkarte erforderlich · 7 Tage kostenlos · Jederzeit kündbar

Welche Buchhaltung braucht eine Einzelfirma?

Eine Einzelfirma mit weniger als CHF 500'000 Jahresumsatz muss nur über Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage Buch führen (Art. 957 Abs. 2 OR) – das sogenannte Milchbüchlein. Erst ab CHF 500'000 Umsatz gilt die ordentliche Buchführungspflicht mit doppelter Buchhaltung, Bilanz und Erfolgsrechnung. Der Handelsregister-Eintrag ändert daran nichts: Er ist ab CHF 100'000 Umsatz Pflicht (Art. 931 OR), löst aber keine Buchführungspflicht aus. Auch die einfache Buchhaltung muss vollständig und nachvollziehbar sein – jede Einnahme und Ausgabe mit Beleg, chronologisch erfasst, 10 Jahre aufbewahrt (Art. 958f OR). Sie ist zugleich die Grundlage deiner Steuererklärung: Als Einzelunternehmer versteuerst du den Geschäftsgewinn zusammen mit deinem übrigen Einkommen als natürliche Person.

Milchbüchlein oder doppelte Buchhaltung?

Für die grosse Mehrheit der Einzelfirmen reicht das Milchbüchlein – und es ist deutlich schneller: Du erfasst laufend Einnahmen und Ausgaben, ordnest Belege zu und ziehst am Jahresende eine Aufstellung mit Angaben zur Vermögenslage. Keine Konten, kein Soll und Haben, kein Abschluss-Wizard. Die doppelte Buchhaltung wird erst ab CHF 500'000 Umsatz zur Pflicht; freiwillig lohnt sie sich, wenn du eine formelle Bilanz brauchst, etwa für Banken oder weil du später in eine GmbH umwandeln willst. Pfeffersack führt dein Milchbüchlein digital: Bankimport und Beleg-Scan füllen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung automatisch, kategorisiert und mit Beleg verknüpft – prüfungssicher und nachvollziehbar statt Excel-Zettelwirtschaft.

Privatbezug statt Lohn

Als Einzelunternehmer zahlst du dir keinen Lohn. Geld, das du aus dem Geschäft für dich entnimmst, ist ein Privatbezug – er ist kein Geschäftsaufwand und mindert deinen Gewinn nicht. Versteuert und mit der AHV abgerechnet wird der gesamte Geschäftsgewinn, unabhängig davon, wie viel du tatsächlich bezogen hast. Der AHV/IV/EO-Beitrag für Selbständige beträgt maximal 10 % des Gewinns; zwischen CHF 10'100 und CHF 60'500 gilt eine sinkende Beitragsskala, der Mindestbeitrag liegt bei CHF 530 pro Jahr (Stand 2026). Zum Vergleich: Angestellte teilen sich die Beiträge mit dem Arbeitgeber (je 5.3 %). Wichtig ist deshalb die saubere Trennung: Privatbezüge separat erfassen, damit Gewinn, Steuern und AHV am Jahresende stimmen.

MWST erst ab CHF 100'000 Umsatz

MWST-pflichtig wird deine Einzelfirma ab CHF 100'000 Jahresumsatz – darunter kannst du dich freiwillig registrieren, was sich bei hohen Vorsteuerabzügen lohnen kann. Es gelten die Sätze 8.1 % (Normalsatz), 2.6 % (reduziert) und 3.8 % (Beherbergung). Bei der Abrechnung hast du die Wahl: effektive Methode mit Vorsteuerabzug (quartalsweise) oder Saldosteuersatz mit pauschalem Branchensatz (halbjährlich, Art. 35 MWSTG) – letzterer spart vielen Einzelfirmen spürbar Aufwand. Pfeffersack erfasst die MWST automatisch bei jeder Buchung und stellt dir die Quartalszahlen zusammen – die Grundlage für deine Abrechnung im ESTV-Portal.

Dein Problem – unsere Lösung

Unsicherheit, ob das Milchbüchlein genügt oder doppelte Buchhaltung nötig ist
Pfeffersack führt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, die unter CHF 500'000 Umsatz gesetzlich genügt – vollständig und mit Belegen verknüpft
Privates und Geschäftliches vermischen sich auf demselben Konto
Privatbezüge als eigene Kategorie erfassen – dein Gewinn bleibt korrekt für Steuererklärung und AHV
Die AHV-Nachzahlung auf den Gewinn kommt am Jahresende überraschend
Dein aktueller Gewinn ist jederzeit sichtbar – so kannst du die AHV-Rückstellung laufend einplanen
Belege sammeln sich in der Schuhschachtel bis zur Steuererklärung
Belege sofort fotografieren – Betrag, Datum und Lieferant werden automatisch ausgelesen und verbucht
Ein Treuhänder kostet mehr, als die kleine Firma hergibt
Komplette Buchhaltung für CHF 60 im Jahr – und bei Bedarf Lesezugriff für deinen Treuhänder

Funktionen, die den Unterschied machen

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Das Milchbüchlein digital: laufend erfassen, automatisch kategorisieren, am Jahresende als saubere Aufstellung exportieren.

QR-Rechnungen in 30 Sekunden

Professionelle Rechnungen mit Swiss QR-Code erstellen und direkt per E-Mail versenden – unbegrenzt.

Beleg-Scan mit OCR

Quittungen fotografieren oder hochladen – Betrag, Datum und Lieferant werden automatisch ausgelesen.

Bankimport mit KI

Kontoauszüge importieren, Transaktionen werden automatisch kategorisiert. Privatbezüge einfach zuordnen.

Automatische MWST-Übersicht

MWST-Beträge werden bei jeder Buchung automatisch erfasst. Quartalszahlen auf Knopfdruck – die Grundlage für deine Abrechnung im ESTV-Portal.

Steuerauszug & Auswertungen

Einnahmen-Ausgaben-Übersicht und Steuerauszug als PDF oder Excel – fertig für die Steuererklärung als natürliche Person.

In 3 Schritten starten

1

Kostenlos registrieren

In 2 Minuten startklar – keine Kreditkarte, keine Verpflichtung. 7 Tage alle Funktionen testen.

2

Einnahmen und Ausgaben erfassen

Bankauszug importieren und Belege fotografieren – Pfeffersack kategorisiert automatisch, Privatbezüge ordnest du mit einem Klick zu.

3

Auswertung ziehen

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Steuerauszug als PDF exportieren – fertig für Steuererklärung und AHV-Meldung.

Pfeffersack vs. Alternativen

Warum Pfeffersack die bessere Wahl ist – im Vergleich zu Excel und Treuhänder.

Excel / WordTreuhänderPfeffersack
Kosten pro JahrCHF 0 (+ viele Stunden Arbeit)CHF 2'000–5'000CHF 60 (Jahresabo)
QR-Rechnungen erstellenNicht möglichAufpreisUnbegrenzt inklusive
MWST-AbrechnungManuell, fehleranfälligIm Honorar, aber verzögertQuartalszahlen automatisch aus den Buchungen
Belege erfassenAbtippenPhysisch einreichenFotografieren, OCR liest aus
Unterlagen für die SteuererklärungSelber zusammenstellenIm HonorarSteuerauszug auf Knopfdruck

Häufige Fragen

Muss ich als Einzelfirma doppelte Buchhaltung führen?

Nein – erst ab CHF 500'000 Jahresumsatz (Art. 957 Abs. 1 OR). Darunter genügt die vereinfachte Buchführung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage, das sogenannte Milchbüchlein. Auch der Handelsregister-Eintrag ändert daran nichts – er löst keine Buchführungspflicht aus. Pfeffersack führt genau diese Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: vollständig, chronologisch und mit Belegen verknüpft.

Wie buche ich Privatbezüge in der Einzelfirma?

Ein Privatbezug ist kein Lohn und kein Geschäftsaufwand – er mindert deinen Gewinn nicht. Du erfasst ihn als private Entnahme, getrennt von den Geschäftsausgaben. In Pfeffersack ordnest du Bezüge beim Bankimport mit einem Klick der Kategorie Privat zu, damit die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sauber bleibt. Versteuert wird am Ende der gesamte Geschäftsgewinn, egal wie viel du entnommen hast.

Wie viel AHV zahle ich als Selbständiger?

Maximal 10 % deines Geschäftsgewinns (AHV/IV/EO, Stand 2026). Bei Gewinnen zwischen CHF 10'100 und CHF 60'500 gilt eine sinkende Beitragsskala mit tieferen Sätzen, der Mindestbeitrag beträgt CHF 530 pro Jahr. Die Ausgleichskasse stellt zunächst Akontobeiträge in Rechnung und rechnet nach der definitiven Steuerveranlagung ab – plane die Differenz als Rückstellung ein. In Pfeffersack siehst du deinen aktuellen Gewinn jederzeit.

Ab wann ist meine Einzelfirma MWST-pflichtig?

Ab CHF 100'000 Jahresumsatz. Darunter bist du von der MWST befreit, kannst dich aber freiwillig registrieren – sinnvoll bei hohen Vorsteuerabzügen. Es gelten die Sätze 8.1 %, 2.6 % und 3.8 %. Abrechnen kannst du effektiv (quartalsweise, mit Vorsteuerabzug) oder mit dem Saldosteuersatz (halbjährlich, pauschal). Pfeffersack erfasst die MWST bei jeder Buchung automatisch und stellt dir die Quartalszahlen für die Abrechnung im ESTV-Portal zusammen.

Muss ich meine Einzelfirma ins Handelsregister eintragen?

Ab CHF 100'000 Jahresumsatz ist der Eintrag Pflicht (Art. 931 OR), darunter freiwillig. Wichtig: Der HR-Eintrag verpflichtet dich nicht zur doppelten Buchhaltung – massgeblich dafür ist allein die Umsatzgrenze von CHF 500'000. Ein freiwilliger Eintrag kann sich trotzdem lohnen, etwa für den Schutz des Firmennamens oder die Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden.

Brauche ich als Einzelfirma einen Treuhänder?

Meistens nicht für die laufende Buchhaltung: Unter CHF 500'000 Umsatz genügt das Milchbüchlein, und das führst du mit Software gut selbst. Ein Treuhänder lohnt sich punktuell – etwa bei der ersten Steuererklärung, bei Steueroptimierung oder bei der Umwandlung in eine GmbH. Bewährt hat sich die Hybrid-Variante: selber buchen, am Jahresende prüfen lassen. Dafür kannst du deinem Treuhänder in Pfeffersack direkten Lesezugriff geben.

Was kostet Pfeffersack für eine Einzelfirma?

Ab CHF 5 pro Monat im Jahresabo (CHF 60/Jahr), im Monatsabo CHF 7. Alle Funktionen sind enthalten – QR-Rechnungen, Beleg-Scan, Bankimport, MWST-Abrechnung und Steuerauszug, ohne Limits bei Rechnungen oder Buchungen. Du kannst Pfeffersack 7 Tage lang kostenlos testen, ohne Kreditkarte.

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7 Tage kostenlos testen – keine Kreditkarte erforderlich. Milchbüchlein digital führen und am Jahresende den Steuerauszug exportieren.