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Geschäftsjahr

Der Zeitraum, für den ein Unternehmen seine Buchführung abschliesst und die Jahresrechnung erstellt — meist zwölf Monate, oft das Kalenderjahr.

Auch bekannt als: Rechnungsjahr, Geschäftsperiode

Definition

Das Geschäftsjahr ist die Rechnungsperiode, für die ein Unternehmen Bilanz und Erfolgsrechnung erstellt. In der Schweiz umfasst es in der Regel zwölf Monate und entspricht häufig dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember), kann aber frei gewählt werden — etwa bei saisonalen Betrieben mit anderem Geschäftsrhythmus.

Bei Neugründung oder Liquidation darf das erste bzw. letzte Geschäftsjahr vom Zwölfmonatsschema abweichen; es kann kürzer (Rumpfgeschäftsjahr) oder länger ausfallen — in der Praxis dauert ein verlängertes erstes Geschäftsjahr höchstens rund 18 Monate. Die Rechnungslegung erfolgt nach den Grundsätzen von OR Art. 958 ff.

Das gewählte Geschäftsjahr bestimmt den Bilanzstichtag und damit die Fristen für Steuererklärung und MWST-Abrechnung. Eine spätere Änderung ist möglich, muss aber sachlich begründet und im Anhang der Jahresrechnung offengelegt werden.

Beispiel

Eine GmbH wird am 1. April 2026 gegründet und wählt das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis 31. Dezember 2026 (9 Monate).

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Häufige Fragen

Muss das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entsprechen?

Nein. Das Geschäftsjahr kann frei gewählt werden und muss nicht am 31. Dezember enden. In der Praxis wählen die meisten Schweizer KMU jedoch das Kalenderjahr, weil es Steuererklärung und Sozialversicherungs-Abrechnung vereinfacht.

Wie lang darf ein Rumpfgeschäftsjahr sein?

Ein verkürztes oder verlängertes Geschäftsjahr — etwa bei Gründung oder Umstellung des Stichtags — sollte in der Praxis 18 Monate nicht überschreiten. Danach wird zwingend ein Abschluss erstellt.

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