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Kapitalsteuer

Kantonale und kommunale Steuer auf dem Eigenkapital juristischer Personen — ergänzt die Gewinnsteuer und wird auch bei fehlendem Gewinn fällig.

Auch bekannt als: Eigenkapitalsteuer

Definition

Die Kapitalsteuer ist eine von Kantonen und Gemeinden erhobene Steuer auf dem Eigenkapital von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Genossenschaften. Bemessungsgrundlage ist das steuerbare Eigenkapital: einbezahltes Grund- bzw. Stammkapital, offene und versteuerte stille Reserven (StHG Art. 29).

Der Bund erhebt keine Kapitalsteuer — sie ist eine reine Kantons- und Gemeindesteuer, weshalb die Sätze je nach Kanton stark variieren. Viele Kantone erlauben die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer, sodass nur der höhere der beiden Beträge zu zahlen ist.

Anders als die Gewinnsteuer fällt die Kapitalsteuer auch an, wenn das Unternehmen keinen Gewinn erzielt. Für eigenkapitalstarke, aber ertragsschwache Gesellschaften kann sie deshalb spürbar ins Gewicht fallen.

Beispiel

Eine GmbH mit CHF 200'000 steuerbarem Eigenkapital zahlt bei einem kantonalen Satz von 0.5 ‰ rund CHF 100 Kapitalsteuer pro Jahr — auch in einem Verlustjahr.

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Häufige Fragen

Wer zahlt Kapitalsteuer in der Schweiz?

Juristische Personen wie GmbH, AG und Genossenschaften zahlen Kapitalsteuer auf ihrem Eigenkapital. Sie ist eine Kantons- und Gemeindesteuer; der Bund erhebt keine Kapitalsteuer. Einzelfirmen und Personengesellschaften unterliegen ihr nicht.

Fällt Kapitalsteuer auch ohne Gewinn an?

Ja. Die Kapitalsteuer bemisst sich am Eigenkapital, nicht am Gewinn, und wird deshalb auch in Verlustjahren fällig. Viele Kantone rechnen jedoch die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer an, sodass nur der höhere Betrag zu zahlen ist.

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