Buchführungsmethode, bei der jeder Geschäftsvorfall auf zwei Konten erfasst wird — Soll und Haben — und die zu Bilanz und Erfolgsrechnung führt.
Auch bekannt als: Doppelte Buchführung, Kaufmännische Buchführung
Die doppelte Buchhaltung (auch kaufmännische Buchführung genannt) ist die in der Schweiz vorgeschriebene Methode für alle juristischen Personen sowie für Einzelfirmen und Personengesellschaften ab CHF 500'000 Jahresumsatz. Sie erfüllt die Anforderungen von OR Art. 957a und liefert mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang ein vollständiges Bild der wirtschaftlichen Lage.
«Doppelt» meint zweierlei: Erstens wird jeder Geschäftsvorfall auf zwei Konten gleichzeitig erfasst (Soll und Haben, immer ausgeglichen). Zweitens entsteht der Erfolg auf zwei Wegen — als Differenz zwischen Eigenkapital am Anfang und Ende der Periode (Bilanz) sowie als Differenz zwischen Aufwand und Ertrag (Erfolgsrechnung). Beide Wege müssen das gleiche Ergebnis liefern.
Im Gegensatz dazu erlaubt die einfache Buchhaltung («Milchbüchlein-Rechnung») nur die chronologische Erfassung von Einnahmen und Ausgaben ohne Bilanzführung — und ist nur für kleine Einzelfirmen und Personengesellschaften unter CHF 500'000 Umsatz zulässig.
Rechtsgrundlage
OR Art. 957a (fedlex.admin.ch)Beispiel
Kauf eines Druckers für CHF 800 in bar: Soll 1500 Mobiliar CHF 800 / Haben 1000 Kasse CHF 800. Beide Seiten gleichen sich aus.
Stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiven) und Schulden inklusive Eigenkapital (Passiven) eines Unternehmens.
Periodenbezogene Aufstellung von Aufwand und Ertrag, die den Gewinn oder Verlust eines Geschäftsjahres aufzeigt.
Kunde mit offener Forderung gegenüber dem Unternehmen — gleichzeitig Bezeichnung der entsprechenden Bilanzposition (Konto 1100).
Lieferant mit offener Forderung gegenüber dem Unternehmen — gleichzeitig Bezeichnung der entsprechenden Bilanzposition (Konto 2000).
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