Wertberichtigung auf dem Debitorenbestand für das Risiko von Zahlungsausfällen; kann einzeln oder pauschal gebildet werden.
Auch bekannt als: Delkredere-Rückstellung, Debitorenverlust-Reserve, Allowance for Doubtful Accounts
Das Delkredere ist eine Wertberichtigung auf den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Debitoren). Es trägt dem Risiko Rechnung, dass ein Teil der offenen Rechnungen nicht bezahlt wird. Buchhalterisch handelt es sich um ein Minus-Aktivkonto, das den Bruttobestand der Debitoren auf den voraussichtlich realisierbaren Wert reduziert – im Einklang mit dem Vorsichtsprinzip nach OR Art. 960a.
Man unterscheidet die Einzelwertberichtigung (für konkret gefährdete Forderungen, etwa bei einem Kunden in Betreibung) und die Pauschalwertberichtigung (ein prozentualer Abschlag auf den restlichen, nicht individuell gefährdeten Bestand). Steuerlich anerkennt die Praxis der ESTV in der Regel ein pauschales Delkredere von 5 % auf inländischen und 10 % auf ausländischen Forderungen – dies ist jedoch kein Gesetz, sondern eine Verwaltungspraxis, und einzelne Kantone lassen höhere Sätze zu (etwa Zürich 10 % Inland / 20 % Ausland).
Das Delkredere wird jährlich dem aktuellen Debitorenbestand angepasst: Steigt der Bestand, wird es erhöht (Aufwand), sinkt er, teilweise aufgelöst (Ertrag). Ein tatsächlicher, definitiver Forderungsausfall wird hingegen direkt als Debitorenverlust ausgebucht.
Rechtsgrundlage
OR Art. 960a (SR 220) (fedlex.admin.ch)Beispiel
Debitorenbestand CHF 200'000 (nur Inland). Pauschales Delkredere 5 % = CHF 10'000. Buchung: Soll «Debitorenverluste/Delkredereaufwand» / Haben «Delkredere» CHF 10'000. In der Bilanz erscheinen die Debitoren netto mit CHF 190'000.
Zuletzt geprüft:
Die ESTV-Praxis anerkennt in der Regel 5 % auf inländischen und 10 % auf ausländischen Debitoren. Das ist keine gesetzliche Regel, sondern Verwaltungspraxis; einzelne Kantone lassen höhere Sätze zu (z. B. Zürich 10 % / 20 %).
Das Delkredere ist eine vorsorgliche Wertberichtigung für erwartete, noch nicht eingetretene Ausfälle. Ein Debitorenverlust ist der definitive Ausfall einer konkreten Forderung, der direkt ausgebucht wird.
Kunde mit offener Forderung gegenüber dem Unternehmen — gleichzeitig Bezeichnung der entsprechenden Bilanzposition (Konto 1100).
Erfasst nach OR Art. 960a Abs. 3 ungeplante, ausserordentliche Wertverluste eines Aktivums – im Gegensatz zur planmässigen, nutzungsbedingten Abschreibung.
Geordneter Ablauf zur Eintreibung überfälliger Forderungen; rechtlich relevant ist OR 102 — ohne Verfalltag tritt der Schuldnerverzug erst durch Mahnung des Gläubigers ein.
Staatliches Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung einer Geldforderung nach SchKG; beginnt mit dem Betreibungsbegehren und dem Zahlungsbefehl.
Kurzfristig (innert 12 Monaten) realisierbare Vermögenswerte wie flüssige Mittel, Forderungen, Vorräte und aktive Rechnungsabgrenzungen.
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