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Delkredere

Wertberichtigung auf dem Debitorenbestand für das Risiko von Zahlungsausfällen; kann einzeln oder pauschal gebildet werden.

Auch bekannt als: Delkredere-Rückstellung, Debitorenverlust-Reserve, Allowance for Doubtful Accounts

Definition

Das Delkredere ist eine Wertberichtigung auf den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Debitoren). Es trägt dem Risiko Rechnung, dass ein Teil der offenen Rechnungen nicht bezahlt wird. Buchhalterisch handelt es sich um ein Minus-Aktivkonto, das den Bruttobestand der Debitoren auf den voraussichtlich realisierbaren Wert reduziert – im Einklang mit dem Vorsichtsprinzip nach OR Art. 960a.

Man unterscheidet die Einzelwertberichtigung (für konkret gefährdete Forderungen, etwa bei einem Kunden in Betreibung) und die Pauschalwertberichtigung (ein prozentualer Abschlag auf den restlichen, nicht individuell gefährdeten Bestand). Steuerlich anerkennt die Praxis der ESTV in der Regel ein pauschales Delkredere von 5 % auf inländischen und 10 % auf ausländischen Forderungen – dies ist jedoch kein Gesetz, sondern eine Verwaltungspraxis, und einzelne Kantone lassen höhere Sätze zu (etwa Zürich 10 % Inland / 20 % Ausland).

Das Delkredere wird jährlich dem aktuellen Debitorenbestand angepasst: Steigt der Bestand, wird es erhöht (Aufwand), sinkt er, teilweise aufgelöst (Ertrag). Ein tatsächlicher, definitiver Forderungsausfall wird hingegen direkt als Debitorenverlust ausgebucht.

Beispiel

Debitorenbestand CHF 200'000 (nur Inland). Pauschales Delkredere 5 % = CHF 10'000. Buchung: Soll «Debitorenverluste/Delkredereaufwand» / Haben «Delkredere» CHF 10'000. In der Bilanz erscheinen die Debitoren netto mit CHF 190'000.

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Häufige Fragen

Wie hoch darf das pauschale Delkredere sein?

Die ESTV-Praxis anerkennt in der Regel 5 % auf inländischen und 10 % auf ausländischen Debitoren. Das ist keine gesetzliche Regel, sondern Verwaltungspraxis; einzelne Kantone lassen höhere Sätze zu (z. B. Zürich 10 % / 20 %).

Was ist der Unterschied zwischen Delkredere und Debitorenverlust?

Das Delkredere ist eine vorsorgliche Wertberichtigung für erwartete, noch nicht eingetretene Ausfälle. Ein Debitorenverlust ist der definitive Ausfall einer konkreten Forderung, der direkt ausgebucht wird.

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