Zum Hauptinhalt springen
Alle Begriffe
Buchhaltung

Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA)

Erfasst nach OR 958b vor dem Bilanzstichtag bezahlte Aufwände, die wirtschaftlich erst der Folgeperiode angehören (transitorische Aktiven).

Auch bekannt als: Transitorische Aktiven, ARA, Vorausbezahlte Aufwände, Prepaid Expenses

Definition

Die aktive Rechnungsabgrenzung — kurz ARA oder transitorische Aktiven — ist Ausfluss des Periodenabgrenzungsprinzips von OR 958b. Sie sorgt dafür, dass Zahlungen, die im laufenden Geschäftsjahr geleistet wurden, deren wirtschaftlicher Nutzen aber erst im Folgejahr anfällt, korrekt der richtigen Periode zugeordnet werden. Damit verbleibt im aktuellen Jahresabschluss nur der periodengerechte Aufwand.

OR 958b Abs. 1 verlangt, dass Aufwände und Erträge zeitlich und sachlich voneinander abgegrenzt werden. Typische ARA-Fälle sind im Voraus bezahlte Mieten, Versicherungsprämien (Jahresprämie für Februar bis Januar), Abonnements, Lizenzgebühren oder Vorauszahlungen für Werbeleistungen. Buchungstechnisch wird der zu hoch erfasste Aufwand am Bilanzstichtag aus der Erfolgsrechnung in die Bilanz (Konto 1300) verschoben und im Folgejahr wieder als Aufwand realisiert.

Eine wichtige Ausnahme: Nach OR 958b Abs. 2 kann auf die zeitliche Abgrenzung verzichtet werden, wenn die Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen oder die Finanzerträge CHF 100'000 nicht übersteigen — diese Erleichterung kommt insbesondere Einzelfirmen mit einfacher Buchhaltung zugute. Bei buchführungspflichtigen juristischen Personen ist die Abgrenzung dagegen zwingend, sofern wesentliche Beträge betroffen sind.

Beispiel

Geschäftsversicherung CHF 6'000 für Periode 1.7.2025–30.6.2026, bezahlt am 1.7.2025. Per 31.12.2025 sind 6 Monate (CHF 3'000) ins Folgejahr abzugrenzen: Soll 1300 ARA CHF 3'000 / Haben 6300 Versicherungsaufwand CHF 3'000.

Mehr als nur eine Definition?

Mit Pfeffersack automatisierst du Buchhaltung, MWST-Abrechnung und Rechnungen komplett. Starte kostenlos – keine Kreditkarte erforderlich.