Jahresabschluss einer GmbH in der Schweiz: Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang

GmbH-Jahresabschluss selber machen: Anleitung für die Schweiz 2026

Der Jahresabschluss einer GmbH in acht Schritten: abstimmen, abgrenzen, abschreiben, Rückstellungen bilden, Bilanz mit Anhang erstellen, Revision klären, Gesellschafterversammlung mit Gewinnverwendung durchführen, Dividende und Steuern erledigen. Mit Fristen-Tabelle und den massgebenden OR-Artikeln.

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Den Jahresabschluss einer GmbH machst du in acht Schritten: Buchhaltung abstimmen, Abgrenzungen buchen, Abschreibungen erfassen, Rückstellungen bilden, Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang erstellen, die Revision klären, die Gesellschafterversammlung mit der Gewinnverwendung durchführen und zum Schluss Dividende, Verrechnungssteuer und Steuererklärung erledigen. Das Obligationenrecht gibt dir dafür sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres Zeit (Art. 958 Abs. 3 OR); innert derselben Frist muss auch die ordentliche Gesellschafterversammlung stattfinden (Art. 805 Abs. 2 OR). Selber machen kannst du den Abschluss, wenn deine doppelte Buchhaltung laufend geführt ist und deine Software Bilanz und Erfolgsrechnung per Stichtag liefert. Den Treuhänder brauchst du dann gezielt für Bewertungsfragen, die Steuererklärung oder die Revision, nicht mehr für jede einzelne Abschlussbuchung. Diese Anleitung zeigt jeden Schritt mit dem massgebenden Gesetzesartikel, eine Fristen-Tabelle und die Punkte, die du als Solo-GmbH leicht übersiehst.

Was gehört zum Jahresabschluss einer GmbH?

Der Jahresabschluss einer GmbH ist die Jahresrechnung aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang, zusammengefasst im Geschäftsbericht (Art. 958 Abs. 2 OR). Eine Wahl wie die kleine Einzelfirma hat die GmbH dabei nicht: Als juristische Person führt sie immer eine vollständige Buchhaltung, unabhängig vom Umsatz (Art. 957 Abs. 1 OR). Die Bilanz folgt einer Mindestgliederung nach Liquidität und Fristigkeit (Art. 959a OR), die Erfolgsrechnung stellst du als Produktions- oder als Absatzerfolgsrechnung dar (Art. 959b OR). Unterzeichnen müssen den Geschäftsbericht die oder der Vorsitzende der Geschäftsführung und die Person, die im Unternehmen für die Rechnungslegung zuständig ist (Art. 958 Abs. 3 OR); in einer Solo-GmbH ist das oft dieselbe Person. Eine Geldflussrechnung und einen Lagebericht verlangt das Gesetz nur von Unternehmen, die zur ordentlichen Revision verpflichtet sind (Art. 961 OR). Wie die beiden Hauptteile zusammenhängen, erklärt der Guide Bilanz und Erfolgsrechnung.

Fristen: Der Zeitplan für den GmbH-Abschluss

Der GmbH-Abschluss hat eine feste Frist von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres; mehrere Schritte davor und danach haben eigene Vorlaufzeiten. Die Tabelle ordnet sie chronologisch, mit der Grundlage im Obligationenrecht oder im Verrechnungssteuergesetz.

Schritt Frist Grundlage
Verzicht auf die Revision (Opting-out) anmelden vor Beginn des betroffenen Geschäftsjahres, mit der Jahresrechnung des letzten Geschäftsjahres Art. 727a Abs. 2 und 2bis OR
Abschlussbuchungen, Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang innert 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres Art. 958 Abs. 3 OR
Einladung zur Gesellschafterversammlung mit Geschäfts- und Revisionsbericht spätestens 20 Tage vor der Versammlung (Statuten: bis 10 Tage verkürzbar) Art. 805 Abs. 3 und Art. 801a OR
Eingeschränkte Revision trotz Opting-out verlangen spätestens 10 Tage vor der Versammlung, durch jeden Gesellschafter Art. 727a Abs. 4 OR
Ordentliche Gesellschafterversammlung innert 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres Art. 805 Abs. 2 OR
Verrechnungssteuer auf Dividende deklarieren und bezahlen 30 Tage nach Fälligkeit der Dividende Art. 16 VStG
Steuererklärung der GmbH Frist des Sitzkantons kantonales Steuerrecht
Aufbewahrung von Büchern, Belegen und Geschäftsbericht 10 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres Art. 958f Abs. 1 OR

Eine druckbare Übersicht aller Arbeitsschritte bietet die Jahresabschluss-Checkliste.

Schritt 1: Die Buchhaltung abstimmen, bevor du abschliesst

Die Abstimmung ist der Schritt, der über die Qualität des ganzen GmbH-Abschlusses entscheidet: Jede spätere Abschlussbuchung baut auf Salden auf, die mit den Belegen übereinstimmen müssen. Gleiche zuerst jedes Bankkonto mit dem Kontoauszug per Bilanzstichtag ab und das Kassenkonto mit dem gezählten Bargeld. Danach prüfst du die offenen Posten: Stimmen die offenen Debitoren mit den unbezahlten Kundenrechnungen und die Kreditoren mit den unbezahlten Lieferantenrechnungen überein? Das MWST-Konto muss zu den eingereichten Abrechnungen passen, und das Kontokorrent mit dir als Gesellschafter sollte nachvollziehbar sein, weil Privatausgaben über die GmbH steuerlich heikel sind. Hältst du Ware an Lager, erfasst du den Bestand in einem Inventar. Erst wenn alle Buchungen im Status «gebucht» sind und keine Entwürfe mehr offen liegen, lohnt sich der nächste Schritt. Eine unsaubere Abstimmung lässt sich später kaum noch von einer echten Differenz unterscheiden.

Schritt 2: Abgrenzungen für periodengerechte Zahlen buchen

Abgrenzungen sorgen dafür, dass Aufwand und Ertrag im Geschäftsjahr erscheinen, in dem sie wirtschaftlich entstanden sind; das Gesetz verlangt diese zeitliche und sachliche Abgrenzung ausdrücklich (Art. 958b Abs. 1 OR). Hast du zum Beispiel im Dezember eine Versicherungsprämie für das ganze Folgejahr bezahlt, gehört der Betrag als aktive Rechnungsabgrenzung in die Bilanz, nicht in den Aufwand des alten Jahres. Umgekehrt buchst du eine Leistung, die du im alten Jahr bezogen, aber erst im neuen Jahr in Rechnung gestellt bekommen hast, als passive Rechnungsabgrenzung. Für kleine Gesellschaften gibt es eine Erleichterung: Überschreiten die Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen oder die Finanzerträge CHF 100'000 nicht, darf die GmbH auf die zeitliche Abgrenzung verzichten und auf Ausgaben und Einnahmen abstellen (Art. 958b Abs. 2 OR). Eine junge GmbH mit wenig Umsatz spart sich so einen Teil der Abschlussarbeit. Den Grundsatz dahinter erklärt der Eintrag Periodengerechtigkeit.

Schritt 3: Abschreibungen und Wertberichtigungen erfassen

Abschreibungen bilden den Wertverlust des Anlagevermögens ab, und das Obligationenrecht schreibt sie vor: Nutzungs- und altersbedingter Wertverlust muss durch Abschreibungen, anderweitiger Wertverlust durch Wertberichtigungen berücksichtigt werden, und beides geht zulasten der Erfolgsrechnung (Art. 960a Abs. 3 OR). Für Laptop, Fahrzeug oder Mobiliar orientierst du dich an den Sätzen, die die Steuerverwaltung akzeptiert; sie stehen im ESTV-Merkblatt A 1995 für Geschäftsbetriebe. Das Gesetz erlaubt zusätzliche Abschreibungen zu Wiederbeschaffungszwecken und zur Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens (Art. 960a Abs. 4 OR); daraus entstehen stille Reserven. Wertberichtigungen betreffen vor allem Kundenforderungen: Ist ein Teil der offenen Debitoren unsicher, bildest du ein Delkredere. Wie du Abschreibungen linear oder degressiv berechnest, zeigt die Anleitung Abschreibungen berechnen.

Schritt 4: Rückstellungen und Steuerrückstellung bilden

Rückstellungen erfassen Verpflichtungen, deren Betrag oder Fälligkeit am Bilanzstichtag noch nicht feststeht: Lassen vergangene Ereignisse einen Mittelabfluss in künftigen Geschäftsjahren erwarten, müssen die voraussichtlich erforderlichen Rückstellungen zulasten der Erfolgsrechnung gebildet werden (Art. 960e Abs. 2 OR). Die wichtigste Rückstellung jeder GmbH ist die Steuerrückstellung: Die Gewinnsteuer und die Kapitalsteuer für das abgeschlossene Jahr werden erst später veranlagt, gehören wirtschaftlich aber in dieses Jahr. Weil Steuern bei der GmbH als geschäftsmässig begründeter Aufwand gelten, mindert die Rückstellung auch den steuerbaren Gewinn. Weitere typische Fälle sind Garantieverpflichtungen oder ein laufender Rechtsstreit; das Gesetz nennt ausserdem Sanierungen von Sachanlagen und Restrukturierungen (Art. 960e Abs. 3 OR). Nicht mehr begründete Rückstellungen musst du nicht auflösen (Art. 960e Abs. 4 OR). Den Betrag einer Rückstellung kannst du mit dem Rückstellungs-Rechner herleiten.

Schritt 5: Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang erstellen

Bilanz und Erfolgsrechnung entstehen, sobald alle Abschlussbuchungen erfasst sind: Die Aufwand- und Ertragskonten werden abgeschlossen, und das Jahresergebnis erscheint im Eigenkapital. Den Anhang schreibst du dagegen selbst; er ergänzt und erläutert die Zahlen (Art. 959c OR). Für eine kleine GmbH enthält er typischerweise:

  • Firma, Rechtsform und Sitz der Gesellschaft
  • eine Erklärung, ob die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt nicht über 10, über 50 oder über 250 liegt
  • die angewandten Grundsätze, soweit das Gesetz sie nicht vorschreibt
  • Erläuterungen und Aufschlüsselungen zu wesentlichen Positionen der Bilanz und der Erfolgsrechnung
  • den Nettobetrag aufgelöster stiller Reserven, wenn dadurch das Ergebnis wesentlich günstiger dargestellt wird
  • den Restbetrag von Leasingverpflichtungen, die nicht innert zwölf Monaten auslaufen oder kündbar sind
  • Beteiligungen an anderen Unternehmen mit Kapital- und Stimmenanteil

Prüfe beim fertigen Abschluss auch das Eigenkapital. Decken die Aktiven abzüglich der Verbindlichkeiten nicht mehr die Hälfte von Stammkapital, nicht rückzahlbarer gesetzlicher Kapitalreserve und gesetzlicher Gewinnreserve, liegt ein Kapitalverlust vor. Die Geschäftsführung muss dann Massnahmen ergreifen, und eine GmbH ohne Revisionsstelle muss die Jahresrechnung vor der Genehmigung eingeschränkt prüfen lassen (Art. 725a OR, für die GmbH über Art. 820 OR).

Schritt 6: Revision durchführen oder das Opting-out nutzen

Die eingeschränkte Revision ist bei der GmbH der Normalfall, auf den du unter Bedingungen verzichten kannst. Liegen die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht vor, lässt die GmbH ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle eingeschränkt prüfen (Art. 727a Abs. 1 OR, für die GmbH über Art. 818 OR). Verzichten darf sie, wenn sie im Jahresdurchschnitt nicht mehr als zehn Vollzeitstellen hat und sämtliche Gesellschafter zustimmen. Der Verzicht gilt nur für künftige Geschäftsjahre, muss vor Beginn des Geschäftsjahres beim Handelsregisteramt angemeldet werden, und der Anmeldung liegt die Jahresrechnung des zuletzt abgelaufenen Geschäftsjahres bei (Art. 727a Abs. 2 und 2bis OR). Einmal erklärt, gilt der Verzicht auch in den Folgejahren. Jeder Gesellschafter kann aber spätestens zehn Tage vor der Gesellschafterversammlung eine eingeschränkte Revision verlangen (Art. 727a Abs. 4 OR). Für die Solo-GmbH heisst das: Mit Opting-out prüft niemand formell mit, die Verantwortung für richtige Zahlen bleibt vollständig bei dir.

Schritt 7: Gesellschafterversammlung und Gewinnverwendung

Die Gesellschafterversammlung genehmigt die Jahresrechnung und beschliesst über die Verwendung des Bilanzgewinns, insbesondere über Dividende und Tantieme; diese Befugnis kann sie nicht übertragen (Art. 804 Abs. 2 Ziff. 5 OR). Bevor ausgeschüttet wird, bedient die GmbH die gesetzliche Gewinnreserve: 5 % des Jahresgewinns gehen in diese Reserve, bis sie zusammen mit der gesetzlichen Kapitalreserve die Hälfte des im Handelsregister eingetragenen Stammkapitals erreicht. Liegt ein Verlustvortrag vor, ist dieser vor der Zuweisung zu beseitigen (Art. 672 OR, für die GmbH über Art. 801 OR). Ein Rechenbeispiel: Eine GmbH mit CHF 20'000 Stammkapital, ohne Verlustvortrag und ohne bisherige Reserven, erzielt CHF 40'000 Gewinn. Sie weist CHF 2'000 der gesetzlichen Gewinnreserve zu; die Reserve wächst so lange weiter, bis sie CHF 10'000 erreicht. Den Rest kann die Versammlung ausschütten, als Gewinnvortrag stehen lassen oder freiwilligen Gewinnreserven zuweisen. Halte jeden Beschluss im Protokoll fest; es ist der Beleg für die Buchungen.

Schritt 8: Dividende, Verrechnungssteuer und Steuererklärung

Eine Dividende löst bei der GmbH immer die Verrechnungssteuer aus: 35 % des Bruttobetrags gehen an die Eidgenössische Steuerverwaltung, fällig 30 Tage nach Fälligkeit der Dividende, und die GmbH deklariert sie unaufgefordert mit dem Formular 110 (ESTV, Verrechnungssteuer). Wie du Beschluss, Auszahlung und Verrechnungssteuer mit drei Buchungssätzen erfasst, zeigt die Anleitung Dividende verbuchen in der GmbH. Ob sich eine Ausschüttung gegenüber einem höheren Lohn lohnt, klärst du vorher mit dem Lohn-oder-Dividende-Rechner und dem Guide Dividende oder Lohn. Danach reichst du die Steuererklärung der GmbH mit der Jahresrechnung beim Sitzkanton ein; Frist und Formular legt der Kanton fest. Zum Schluss archivierst du alles: Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäftsbericht und Revisionsbericht sind zehn Jahre aufzubewahren, Geschäfts- und Revisionsbericht schriftlich und unterzeichnet (Art. 958f Abs. 1 und 2 OR). Details dazu stehen im Artikel zur Aufbewahrungspflicht.

Welche Software braucht eine GmbH für den Jahresabschluss?

Eine Software für den GmbH-Abschluss muss vor allem eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz führen, denn ohne Bilanz gibt es keinen Abschluss nach Art. 958 OR. Prüfe vor der Wahl diese Punkte:

  1. Doppelte Buchhaltung mit Schweizer KMU-Kontenrahmen, den du um eigene Konten ergänzen kannst
  2. Bilanz und Erfolgsrechnung per beliebigem Stichtag, exportierbar für Steuererklärung und Treuhänder
  3. Anlagenverzeichnis, aus dem die Abschreibungen gebucht werden
  4. Abschlussbuchungen und automatische Eröffnungsbilanz für das neue Geschäftsjahr
  5. Sperre abgeschlossener Geschäftsjahre, damit sich die genehmigten Zahlen nicht mehr ändern
  6. Zugang für deinen Treuhänder, damit er den Abschluss direkt im System prüfen kann

Nicht jede Software für Selbständige deckt diese Punkte ab. Magic Heidi etwa schreibt in der eigenen Funktionsliste: «Keine Bilanz – Doppelte Buchhaltung für GmbH oder AG macht dein Treuhänder» (magicheidi.ch/features-list, Stand 27.09.2026). Mit einer solchen App übergibst du den Abschluss vollständig an den Treuhänder. Was eine Buchhaltungssoftware für den Abschluss konkret leisten sollte, fasst die Seite Jahresabschluss erstellen zusammen.

Jahresabschluss der GmbH mit Pfeffersack

Pfeffersack führt dich im GmbH-Bereich mit einem Abschluss-Assistenten durch das Geschäftsjahr, Schritt für Schritt. Der Assistent prüft, ob noch Buchungen im Entwurf liegen, bucht die linearen Abschreibungen aus dem Anlagenverzeichnis, bewertet Fremdwährungskonten zum Stichtagskurs, schliesst die Aufwand- und Ertragskonten ab und bucht das Jahresergebnis auf den Gewinnvortrag. Danach erstellt er die Eröffnungsbilanz für das Folgejahr und sperrt das abgeschlossene Geschäftsjahr; öffnen kannst du es nur mit einer Begründung wieder. Abgrenzungen und Rückstellungen erfasst du vor dem Abschluss als normale Buchungen, die Gewinnverwendung nach dem Beschluss der Gesellschafterversammlung; dafür steht dir der KMU-Kontenrahmen zur Verfügung, den du um eigene Konten ergänzen kannst. Bilanz, Erfolgsrechnung und Saldenliste exportierst du als PDF, Excel oder CSV, und dein Treuhänder erhält einen eigenen Zugang mit abgestuften Rechten. Den Anhang erstellt Pfeffersack nicht. Pfeffersack kostet laut Preisseite (Stand: September 2026) CHF 5 pro Monat im Jahresabo (CHF 60 pro Jahr) oder CHF 7 im Monatsabo; testen kannst du 7 Tage kostenlos. Alle Funktionen für die GmbH zeigt die Seite Buchhaltungssoftware für die GmbH.

Häufige Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss einer GmbH fertig sein?

Der Geschäftsbericht mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang muss innert sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt und zur Genehmigung vorgelegt werden (Art. 958 Abs. 3 OR). Innert derselben sechs Monate findet die ordentliche Gesellschafterversammlung statt (Art. 805 Abs. 2 OR). Endet dein Geschäftsjahr am 31. Dezember, ist das Ende Juni. Die Frist für die Steuererklärung legt der Sitzkanton fest.

Kann ich den Jahresabschluss meiner GmbH selber machen?

Ja, das Gesetz verlangt keinen Treuhänder für die Erstellung. Voraussetzung ist eine laufend geführte doppelte Buchhaltung und etwas Buchhaltungswissen für Abgrenzungen, Abschreibungen und Rückstellungen. Einen Treuhänder brauchst du für die Revision, falls die GmbH kein Opting-out hat, und oft sinnvoll für Bewertungs- und Steuerfragen. Die Abwägung beschreibt der Guide Buchhaltung selber machen oder Treuhänder.

Muss eine GmbH ihre Jahresrechnung veröffentlichen?

Nein, in der Regel nicht. Veröffentlichen müssen nur Unternehmen mit ausstehenden Anleihensobligationen oder börsenkotierten Beteiligungspapieren (Art. 958e OR). Alle anderen gewähren Gläubigern mit schutzwürdigem Interesse Einsicht in Geschäfts- und Revisionsbericht. Beim Handelsregister reichst du die Jahresrechnung nur ein, wenn du den Verzicht auf die Revision anmeldest (Art. 727a Abs. 2bis OR).

Braucht eine Solo-GmbH eine formelle Gesellschafterversammlung?

Ja, die Genehmigung der Jahresrechnung ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung, auch wenn du der einzige Gesellschafter bist. Die Einladungsfrist von 20 Tagen entfällt aber praktisch: Sind alle Gesellschafter anwesend oder vertreten und erhebt niemand Widerspruch, beschliessen sie als Universalversammlung ohne die Einberufungsvorschriften (Art. 701 OR, für die GmbH über Art. 805 Abs. 5 Ziff. 5 OR). Die Sechs-Monats-Frist gilt trotzdem, und ein Protokoll der Beschlüsse brauchst du ebenfalls.

Wie viel Gewinn muss die GmbH den Reserven zuweisen?

5 % des Jahresgewinns gehen in die gesetzliche Gewinnreserve, bis diese zusammen mit der gesetzlichen Kapitalreserve die Hälfte des im Handelsregister eingetragenen Stammkapitals erreicht. Ein Verlustvortrag ist vorher zu beseitigen (Art. 672 OR, für die GmbH über Art. 801 OR). Freiwillige Gewinnreserven darüber hinaus beschliesst die Gesellschafterversammlung.

Braucht meine GmbH eine Revisionsstelle?

Grundsätzlich ja, die GmbH lässt ihre Jahresrechnung eingeschränkt prüfen. Mit höchstens zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt und der Zustimmung aller Gesellschafter kann sie darauf verzichten; der Verzicht wird vor Beginn des Geschäftsjahres beim Handelsregisteramt angemeldet (Art. 727a Abs. 2 OR). Bei einem Kapitalverlust muss eine GmbH ohne Revisionsstelle die Jahresrechnung trotzdem eingeschränkt prüfen lassen (Art. 725a Abs. 2 OR).

Was passiert mit einem Verlust im Jahresabschluss?

Ein Jahresverlust wird als Verlustvortrag ins neue Jahr übernommen und mindert das Eigenkapital. Künftige Gewinne decken zuerst diesen Verlustvortrag, bevor Reserven gebildet oder Dividenden ausgeschüttet werden (Art. 672 Abs. 1 OR). Deckt das Nettovermögen nicht mehr die Hälfte von Stammkapital und gesetzlichen Reserven, liegt ein Kapitalverlust mit Handlungspflicht der Geschäftsführung vor (Art. 725a OR).

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