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Steuern

Lohn oder Dividende – Rechner

Als GmbH- oder AG-Inhaberin entscheidest du, ob du Gewinn als Lohn oder als Dividende beziehst. Der Rechner vergleicht für einen verfügbaren Betrag das Netto beider Wege – inkl. Gewinnsteuer, kantonaler Teilbesteuerung und AHV.

Lohn oder Dividende – Vergleich

Vergleiche für einen verfügbaren Betrag aus deiner GmbH/AG, ob sich Lohn oder Dividende netto mehr lohnt. Berechnung im Browser – keine Daten werden übertragen.

Deine Situation
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Firmen- & Kantonsdaten (vorausgefüllt)
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Grenzsteuersatz Bund fix bis 11.5 %; auf Bundesebene sind 70 % der Dividende steuerbar (DBG Art. 20 Abs. 1bis). Deinen persönlichen Grenzsteuersatz findest du z. B. über den Brutto-Netto-Rechner.

Lohn oder Dividende – der Vergleich auf einen Blick

Als Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH oder AG kannst du dich entschädigen lassen über Lohn, Dividende oder eine Kombination. Beide Wege werden steuerlich völlig unterschiedlich behandelt:

KriteriumLohnDividende
AHV/IV/EO10.6 % (je 5.3 % Arbeitnehmer/Arbeitgeber)keine Beiträge
ALV (Arbeitslosenversicherung)2.2 % bis CHF 148'200 Lohnkeine Beiträge
Berufliche Vorsorge (BVG)versichert; steuerbegünstigter Einkauf möglichkein Vorsorgeaufbau
Gewinnsteuer der Firmaentfällt – Lohn ist geschäftsmässiger Aufwand11.5–20.5 % je Kanton auf dem Gewinn
Einkommenssteuer der Personvoll steuerbar (progressiv)nur 70 % (Bund) bzw. 50–80 % (Kanton) steuerbar
Verrechnungssteuerkeine35 % – bei Deklaration voll rückerstattet (nur Liquidität)
AHV-Renteerhöht den Rentenanspruchkein Rentenaufbau

Beispielrechnung 2026: CHF 50'000 in Zürich

Zürcher GmbH, CHF 50'000 stehen zur Ausschüttung an die Inhaberin bereit, die bereits einen marktüblichen Lohn oberhalb des ALV-Plafonds bezieht. Annahmen: Grenzsteuersatz Bund 11.5 % + Kanton/Gemeinde 22 %, Gewinnsteuer 19.7 %, kantonale Teilbesteuerung 50 %.

PositionLohn-WegDividenden-Weg
Verfügbarer BetragCHF 50'000.00CHF 50'000.00
Gewinnsteuer FirmaCHF 9'850.00
Sozialbeiträge (AHV/ALV, AN+AG)CHF 5'033.20
EinkommenssteuerCHF 15'063.90CHF 7'648.60
Netto in der TascheCHF 29'902.90CHF 32'501.40

In diesem Beispiel bringt der Weg über die Dividende rund CHF 2'598.50 mehr Netto. Nicht eingerechnet ist der Wert des AHV-Renten- und BVG-Aufbaus, der beim Lohn zusätzlich entsteht – bei tieferer kantonaler Teilbesteuerung (z. B. Zug, Luzern) fällt der Dividendenvorteil grösser aus, bei hohen Teilbesteuerungsquoten (z. B. Basel-Stadt 80 %) kehrt er sich um.

Gewinnsteuer & Dividenden-Teilbesteuerung nach Kanton 2026

Zwei kantonale Grössen entscheiden über den Dividendenvorteil: der effektive Gewinnsteuersatz der Firma und die kantonale Teilbesteuerungsquote der Dividende (Anteil, der als Einkommen besteuert wird). Auf Bundesebene sind einheitlich 70 % steuerbar. Sortiert nach Gewinnsteuersatz.

KantonGewinnsteuer (effektiv)Teilbesteuerung Kanton
Appenzell Innerrhoden11.5 %50 %
Zug11.9 %50 %
Nidwalden12 %50 %
Luzern12.2 %60 %
Glarus12.3 %70 %
Uri12.6 %50 %
Obwalden12.7 %50 %
Basel-Stadt13 %80 %
Appenzell Ausserrhoden13 %60 %
Thurgau13.4 %60 %
Neuenburg13.6 %60 %
Freiburg13.9 %70 %
Schaffhausen13.9 %60 %
Waadt13.9 %70 %
Genf14 %70 %
Schwyz14.1 %50 %
St. Gallen14.5 %70 %
Graubünden14.8 %50 %
Solothurn15.3 %70 %
Wallis16.9 %60 %
Jura17 %70 %
Aargau17.7 %50 %
Basel-Landschaft17.9 %60 %
Tessin18 %70 %
Zürich19.7 %50 %
Bern20.5 %50 %

Gewinnsteuersätze am Kantonshauptort (KPMG / kantonale Steuerverwaltungen 2026, Gemeinden weichen ab). Teilbesteuerung: ESTV Steuermäppchen und Taxbooks, Privatvermögen.

Wichtig: der «angemessene Lohn»

Du darfst nicht beliebig viel als Dividende beziehen, um AHV-Beiträge zu sparen. Die Ausgleichskasse kann eine überhöhte Dividende als massgebenden Lohn aufrechnen. Nach der Praxis des Bundesgerichts (BGE 134 V 297, «Nidwaldner Praxis») ist das aber nur möglich, wenn beide Bedingungen erfüllt sind: Der Lohn ist unangemessen tief und die Dividende ist im Verhältnis zum eingesetzten Kapital übersetzt. Als Faustregel der BSV-Wegleitung über den massgebenden Lohn (WML) gilt eine Dividende bis rund 10 % des Steuerwerts der Anteile als unbestritten. Beziehe deshalb zuerst einen marktüblichen Lohn und schütte den Rest als Dividende aus – der Rechner warnt dich, wenn dein Steuerwert die 10 %-Schwelle unterschreitet.

So funktioniert's

1

Kanton wählen

Der Kanton füllt den effektiven Gewinnsteuersatz und die kantonale Teilbesteuerung der Dividende automatisch vor.

2

Betrag und Lohn eingeben

Verfügbaren Betrag aus der Firma und den bereits bezogenen Bruttolohn erfassen (Letzterer bestimmt den ALV-Plafond).

3

Grenzsteuersätze eingeben

Persönlichen Grenzsteuersatz für Bund und Kanton/Gemeinde eintragen – z. B. via Brutto-Netto-Rechner ermittelt.

4

Vergleich ablesen

Der Rechner zeigt das Netto für Lohn und Dividende, die Differenz und eine Empfehlung inklusive rechtlichem Hinweis.

Features

Netto-Vergleich Lohn vs. Dividende aus demselben Vor-Steuer-Betrag
Kantonale Teilbesteuerung aller 26 Kantone (ESTV / Taxbooks 2026)
Bundes- (70 %) und Kantonsquote getrennt gerechnet – nicht pauschal
AHV/IV/EO + ALV inkl. Plafond CHF 148'200 (Stand 2026)
Warnung «angemessener Lohn» nach Nidwaldner Praxis (BGE 134 V 297)
Effektive Gewinnsteuersätze je Kanton vorausgefüllt und editierbar
Berechnung vollständig im Browser – keine Datenübertragung

Häufige Fragen: Lohn oder Dividende – Rechner

Lohn oder Dividende – was lohnt sich mehr?

Das hängt von Kanton, Einkommen und Vorsorgesituation ab. Reine Steuer- und Abgabenrechnung: Die Dividende spart AHV/ALV und wird nur teilweise besteuert, kostet aber vorher Gewinnsteuer. Der Lohn ist voll abzugsfähig bei der Firma und baut AHV-Rente sowie Pensionskasse auf. In Tiefsteuerkantonen mit tiefer Teilbesteuerung ist die Dividende oft im Vorteil, sonst häufig eine Kombination aus marktüblichem Lohn plus Dividende. Der Rechner zeigt das Netto beider Wege für deine Zahlen.

Wie werden Dividenden in der Schweiz 2026 besteuert?

Bei qualifizierten Beteiligungen (mindestens 10 % am Kapital) gilt die Teilbesteuerung: Auf Bundesebene sind 70 % der Dividende steuerbar (DBG Art. 20 Abs. 1bis), auf Kantonsebene je nach Kanton 50 % bis 80 %. Die Dividende stammt aus dem bereits mit der Gewinnsteuer belasteten Reingewinn – daher die wirtschaftliche Doppelbelastung, die die Teilbesteuerung mildert.

Warum fällt auf Dividenden keine AHV an?

Dividenden sind Vermögensertrag (Kapitalertrag), kein Erwerbseinkommen. Deshalb sind sie nicht AHV-pflichtig. Kehrseite: Sie bauen keinen AHV-Rentenanspruch und keine Pensionskasse auf. Ein reiner Dividendenbezug kann die spätere Rente spürbar schmälern.

Was ist ein «angemessener Lohn» bei der GmbH?

Die Ausgleichskasse akzeptiert keinen beliebig tiefen Lohn mit hoher Dividende. Nach dem Bundesgericht (BGE 134 V 297) ist eine Aufrechnung als Lohn nur möglich, wenn der Lohn unangemessen tief UND die Dividende im Verhältnis zum eingesetzten Kapital übersetzt ist. Faustregel der BSV-Wegleitung: Eine Dividende bis rund 10 % des Steuerwerts der Anteile gilt als unbestritten. Der Lohn soll dem marktüblichen Gehalt für die Tätigkeit entsprechen.

Wie hoch ist die Gewinnsteuer der GmbH?

Die kombinierte effektive Gewinnsteuer (Bund 8.5 % zzgl. Kanton und Gemeinde) liegt 2026 je nach Kanton zwischen rund 11.5 % und 20.5 %. Tiefsteuerkantone sind unter anderem Zug, Luzern und Nidwalden, höhere Sätze haben etwa Bern, Zürich und Aargau. Der Rechner füllt den Hauptort-Satz je Kanton vor; Gemeinden im selben Kanton weichen leicht ab.

Muss ich Verrechnungssteuer auf die Dividende zahlen?

Die Firma führt 35 % Verrechnungssteuer an die ESTV ab und zahlt dir 65 % aus. Als in der Schweiz ansässige Privatperson erhältst du die 35 % bei korrekter Deklaration in der Steuererklärung vollständig zurück. Es ist also ein Liquiditäts-, kein Kostenfaktor – der Rechner lässt ihn im Netto-Vergleich deshalb bewusst aussen vor.

Welchen Grenzsteuersatz soll ich eingeben?

Den Grenzsteuersatz auf deinem letzten Einkommensfranken. Da Lohn und Dividende auf dein übriges Einkommen aufgesetzt werden, ist der Grenz- (nicht der Durchschnitts-)satz massgebend. Die direkte Bundessteuer erreicht maximal 11.5 %. Den Kantons- und Gemeindeanteil kannst du z. B. über den Brutto-Netto-Rechner oder deine letzte Steuerrechnung abschätzen.

Ist die Dividende auch für die Altersvorsorge sinnvoll?

Für die Vorsorge ist der Lohn oft besser: Nur er baut AHV-Rente und Pensionskasse (BVG) auf und ermöglicht steuerbegünstigte PK-Einkäufe. Wer stark auf Dividende setzt, spart kurzfristig Abgaben, verzichtet aber auf Rentenaufbau. Genau diesen nicht direkt bezifferbaren Vorteil blendet die reine Netto-Rechnung aus – der Rechner weist darauf hin.

In welchen Kantonen lohnt sich die Dividende am meisten?

Tendenziell dort, wo tiefe Gewinnsteuer und tiefe kantonale Teilbesteuerung zusammentreffen – etwa Zug, Luzern, Nidwalden oder Schwyz (Teilbesteuerung 50 %). Umgekehrt schmälert eine hohe Teilbesteuerung wie in Basel-Stadt (80 %) den Dividendenvorteil. Die Tabelle im Rechner zeigt Gewinnsteuer und Teilbesteuerung für alle 26 Kantone.

Wie verbindlich ist das Ergebnis?

Der Rechner liefert einen fundierten Richtwert auf Basis der offiziellen Sätze 2026. Er bildet aber weder deine vollständige Progression noch Sonderfaktoren wie Pensionskasseneinkäufe, Vermögenssteuer auf zurückbehaltenen Gewinnen oder die genaue Gemeindesteuer ab. Für eine verbindliche Optimierung mit Blick auf die Gesamtsituation ist eine Treuhänderin beizuziehen.

Lohn oder Dividende – wie du als GmbH-Inhaberin optimierst

Wer eine GmbH oder AG führt und gleichzeitig Anteilseignerin ist, kann sich auf zwei Arten Geld aus der Firma auszahlen: als Lohn oder als Dividende. Beide Wege werden völlig unterschiedlich belastet. Der Lohn ist ein geschäftsmässiger Aufwand und mindert den steuerbaren Gewinn – dafür fallen darauf AHV/IV/EO (10.6 %, je zur Hälfte von Arbeitnehmerin und Arbeitgeberin) sowie ALV bis zu einem Jahreslohn von CHF 148'200 an, und der volle Betrag unterliegt der progressiven Einkommenssteuer. Die Dividende hingegen stammt aus dem bereits mit der Gewinnsteuer belasteten Reingewinn und ist AHV-frei.

Der zentrale Vorteil der Dividende ist die Teilbesteuerung qualifizierter Beteiligungen (ab 10 % Anteil): Auf Bundesebene sind seit der STAF-Reform nur 70 % der Dividende steuerbar (DBG Art. 20 Abs. 1bis), auf Kantonsebene je nach Kanton 50 % bis 80 %. Ob sich Lohn oder Dividende netto mehr lohnt, hängt deshalb stark vom Kanton ab: In Kantonen mit tiefer Gewinnsteuer und tiefer Teilbesteuerung (etwa Zug, Luzern oder Nidwalden) ist die Dividende oft attraktiver, in Kantonen mit hoher Teilbesteuerung (Basel-Stadt 80 %) verschiebt sich der Vorteil zum Lohn. Dieser Rechner rechnet Bundes- und Kantonsquote getrennt und nutzt die effektiven Gewinnsteuersätze am Kantonshauptort.

Wichtig ist die rechtliche Grenze: Man darf nicht beliebig viel als Dividende beziehen, um AHV zu sparen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGE 134 V 297, «Nidwaldner Praxis») kann die Ausgleichskasse eine Dividende nur dann als Lohn aufrechnen, wenn der Lohn unangemessen tief und die Dividende im Verhältnis zum Kapital übersetzt ist. Als Faustregel der BSV-Wegleitung gilt eine Dividende bis rund 10 % des Steuerwerts der Anteile als unbestritten. Die beste Strategie ist deshalb fast immer eine Kombination: zuerst ein marktüblicher Lohn (der zudem AHV-Rente und Pensionskasse aufbaut), der Rest als Dividende. Nicht monetär abbildbar, aber real, ist dieser Vorsorgevorteil des Lohns – der Rechner weist ausdrücklich darauf hin.

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