Kostenlose Jahresabschluss-Checkliste für Einzelfirma und GmbH. Alle Abschluss-Schritte mit Rechtsgrundlagen – von der Kontenabstimmung bis zur Genehmigung.
Der Jahresabschluss folgt jedes Jahr denselben Schritten – und trotzdem geht ohne Checkliste gerne etwas vergessen: die Abgrenzung der im Dezember bezahlten Januar-Miete, der Privatanteil am Geschäftsfahrzeug oder das ausgeglichene TWINT-Durchlaufkonto. Unsere kostenlose Checkliste führt dich in der richtigen Reihenfolge durch alle Abschluss-Arbeiten – mit separaten Blättern für Einzelfirma und GmbH und der jeweiligen Rechtsgrundlage direkt beim Punkt (z. B. Art. 958 Abs. 3 OR für die 6-Monats-Frist). Wer die Buchhaltung übers Jahr mit Pfeffersack führt, hat die meisten Punkte schon erledigt: Bankabgleich läuft laufend, Bilanz und Erfolgsrechnung entstehen auf Knopfdruck – ab CHF 5 pro Monat.
Lade die Excel-Checkliste herunter und wähle das Blatt für deine Rechtsform (Einzelfirma oder GmbH).
Trage Geschäftsjahr und Abschluss-Stichtag im Kopfbereich ein.
Arbeite Abschnitt 1 durch: alle Konten mit Bankauszug, Kassensturz und offenen Posten abstimmen.
Erfasse die Abschlussbuchungen aus Abschnitt 2 in deiner Buchhaltung.
Erstelle die Abschluss-Unterlagen aus Abschnitt 3 (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. Bilanz und Erfolgsrechnung).
GmbH: Hake in Abschnitt 4 Genehmigung, Gewinnverwendung und Fristen ab.
Setze bei jedem erledigten Punkt Haken und Datum – so ist der Abschluss dokumentiert.
Excel-Vorlagen sind ein guter Einstieg, haben aber natürliche Grenzen.
Mit Pfeffersack löst du alle diese Einschränkungen – ab 5 CHF/Monat.
Pfeffersack kostenlos testenFür Einzelfirmen und GmbHs in der Schweiz. Die Checkliste enthält zwei separate Blätter: Die Einzelfirma-Version deckt die vereinfachte Buchführung mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ab (Art. 957 Abs. 2 OR), inklusive Privatanteilen und AHV-Abgrenzung. Die GmbH-Version führt durch die doppelte Buchhaltung bis zur Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung.
Die Jahresrechnung muss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellt und dem zuständigen Organ zur Genehmigung vorgelegt werden (Art. 958 Abs. 3 OR). Bei Geschäftsjahresende am 31. Dezember also bis zum 30. Juni. Die Steuererklärung ist meist früher fällig – kantonale Fristen lassen sich in der Regel verlängern.
Abschreibungen auf Anlagevermögen, aktive und passive Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen, Inventur des Warenlagers sowie bei der Einzelfirma Privatanteile, Privatkonto-Abschluss und AHV-Abgrenzung. Die GmbH-Version ergänzt die Abgrenzung der Sozialversicherungen und die MWST-Saldo-Abstimmung.
Für die meisten Einzelfirmen mit sauber geführter Buchhaltung: ja. Die Checkliste stellt sicher, dass kein Schritt vergessen geht – die Buchungen selbst erfasst du in deiner Buchhaltungssoftware. Bei Spezialfragen wie stillen Reserven oder grösseren Rückstellungen lohnt sich der Blick eines Treuhänders. Mit Pfeffersack kannst du ihm dafür direkten Lesezugriff auf deine Buchhaltung geben.
Mit Pfeffersack automatisierst du deine Buchhaltung komplett. Starte kostenlos – keine Kreditkarte erforderlich.