Die Buchhaltung einer GmbH in der Schweiz unterliegt strengen Regeln. Anders als bei einer Einzelfirma unter CHF 500'000 Umsatz gibt es bei der GmbH keine Wahlfreiheit, die doppelte Buchführung ist Pflicht. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie als GmbH-Inhaber über Ihre Buchhaltungspflichten wissen müssen.
Das Wichtigste auf einen Blick: Jede GmbH in der Schweiz muss die doppelte Buchführung führen, unabhängig vom Umsatz (Art. 957 OR). Der Jahresabschluss (Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang) muss innerhalb von 6 Monaten erstellt und von der Gesellschafterversammlung genehmigt werden. Kleine GmbH unter 10 Vollzeitstellen können auf die Revision verzichten (Opting-out).
Gesetzliche Grundlage: Was sagt das Obligationenrecht?
Die Buchführungspflicht für Schweizer Unternehmen ist im Obligationenrecht (OR) geregelt, genauer in den Artikeln 957 bis 963b. Für eine GmbH gelten folgende Grundsätze:
Art. 957 OR – Pflicht zur Buchführung
Gemäss Art. 957 OR müssen alle juristischen Personen, also auch jede GmbH, eine Buchhaltung und Rechnungslegung führen. Dies gilt unabhängig vom Umsatz, da die GmbH als juristische Person immer der vollen Buchführungspflicht unterliegt.
Art. 957a OR – Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung
Gemäss Art. 957a OR muss die Buchführung den Grundsätzen ordnungsmässiger Rechnungslegung (GoR) entsprechen. Das bedeutet:
- Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen erfasst werden
- Richtigkeit: Die Buchungen müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen
- Systematik: Die Buchungen müssen nach einem einheitlichen System erfolgen
- Belegpflicht: Jede Buchung muss durch einen Beleg nachgewiesen werden können
- Verständlichkeit: Dritte müssen die Buchhaltung nachvollziehen können
Doppelte Buchführung: Was bedeutet das konkret?
Als GmbH sind Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet. Im Gegensatz zur einfachen Buchhaltung (Milchbüchleinrechnung), die kleine Einzelfirmen führen dürfen, müssen Sie jeden Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Konten buchen – einmal im Soll und einmal im Haben.
Was Sie führen müssen
| Bestandteil | Beschreibung | Pflicht |
|---|---|---|
| Bilanz | Vermögen und Schulden per Stichtag | Ja |
| Erfolgsrechnung | Ertrag und Aufwand im Geschäftsjahr | Ja |
| Anhang | Ergänzende Angaben zur Bilanz | Ja |
| Geldflussrechnung | Cashflow-Übersicht | Nur bei grossen GmbH* |
| Lagebericht | Geschäftsentwicklung und Zukunft | Nur bei grossen GmbH* |
*Grosse GmbH: Bilanzsumme > CHF 20 Mio., Umsatz > CHF 40 Mio. oder > 250 Mitarbeitende (zwei von drei Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren).
Der Kontenrahmen KMU
In der Schweiz verwenden die meisten GmbH den Kontenrahmen KMU (auch Käfer-Kontenrahmen genannt). Dieser gliedert sich in:
- Klasse 1: Aktiven (Vermögen)
- Klasse 2: Passiven (Schulden und Eigenkapital)
- Klasse 3: Betrieblicher Ertrag
- Klasse 4: Aufwand für Material und Dienstleistungen
- Klasse 5: Personalaufwand
- Klasse 6: Übriger betrieblicher Aufwand
- Klasse 7: Betrieblicher Nebenerfolg
- Klasse 8: Ausserordentlicher Erfolg
- Klasse 9: Abschlusskonten
Mehr dazu in unserem Artikel zum Kontenrahmen KMU Schweiz erklärt.
Jahresabschluss der GmbH – Schritt für Schritt
Der Jahresabschluss ist das Herzstück der GmbH-Buchhaltung. Er muss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt und von der Gesellschafterversammlung genehmigt werden.
1. Bilanz erstellen
Die Bilanz zeigt das Vermögen (Aktiven) und die Finanzierung (Passiven) Ihrer GmbH per Stichtag. Die Grundregel lautet:
Aktiven = Passiven (Eigenkapital + Fremdkapital)
Typische Bilanzpositionen einer GmbH:
Aktiven:
- Flüssige Mittel (Bank, Kasse)
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Vorräte
- Aktive Rechnungsabgrenzung
- Sachanlagen (Mobiliar, IT, Fahrzeuge)
- Immaterielle Anlagen
Passiven:
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- Kurzfristige Darlehen
- Passive Rechnungsabgrenzung
- Langfristige Verbindlichkeiten
- Stammkapital (mindestens CHF 20'000)
- Gesetzliche Reserven
- Gewinn-/Verlustvortrag
Mehr Details finden Sie in unserem Artikel zur Bilanz lesen und verstehen.
2. Erfolgsrechnung erstellen
Die Erfolgsrechnung zeigt, ob Ihre GmbH im Geschäftsjahr einen Gewinn oder Verlust erzielt hat. Sie können zwischen zwei Darstellungsformen wählen:
- Produktionserfolgsrechnung (Gesamtkostenverfahren): Häufiger in der Schweiz
- Absatzerfolgsrechnung (Umsatzkostenverfahren): Eher international verbreitet
Lesen Sie dazu auch: Erfolgsrechnung Schweiz erstellen.
3. Anhang erstellen
Der Anhang ergänzt die Bilanz und Erfolgsrechnung mit wichtigen Zusatzinformationen:
- Angewandte Bewertungsgrundsätze
- Angaben zu den einzelnen Bilanzpositionen
- Eventualverbindlichkeiten (Bürgschaften, Garantien)
- Brandversicherungswerte der Sachanlagen
- Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen
4. Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung
Der Jahresabschluss muss von der Gesellschafterversammlung genehmigt werden. Dabei wird auch über die Gewinnverwendung entschieden.
Revisionspflicht: Braucht Ihre GmbH eine Revision?
Die Revisionspflicht hängt von der Grösse Ihrer GmbH ab:
Ordentliche Revision
Pflicht, wenn zwei der folgenden drei Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden:
- Bilanzsumme von CHF 20 Millionen
- Umsatzerlös von CHF 40 Millionen
- 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
Eingeschränkte Revision
Pflicht für GmbH mit mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.
Opting-out (Verzicht auf Revision)
Haben Sie 10 oder weniger Vollzeitstellen und stimmen alle Gesellschafter zu, können Sie auf die Revision verzichten. Dieses sogenannte Opting-out muss formell beschlossen und dem Handelsregister gemeldet werden.
Die meisten kleinen GmbH in der Schweiz nutzen das Opting-out. Dennoch müssen Sie die Buchhaltung korrekt führen – sie muss jederzeit prüfbar sein.
Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre
Gemäss Art. 958f OR müssen Sie die Geschäftsbücher und Buchungsbelege 10 Jahre lang aufbewahren. Dies gilt für:
- Jahresabschluss (Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang)
- Alle Buchungsbelege (Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge)
- Geschäftskorrespondenz
- Revisionsbericht (falls vorhanden)
Die 10-Jahres-Frist beginnt mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem die Unterlagen erstellt wurden. Seit 2013 dürfen Belege auch rein digital aufbewahrt werden, sofern Integrität und Lesbarkeit gewährleistet sind. In der Praxis empfiehlt sich eine Kombination aus Cloud-Backup und lokaler Sicherung.
Mehr dazu in unserem Artikel Belege digital aufbewahren.
Mehrwertsteuer und GmbH
Erreicht Ihre GmbH einen Jahresumsatz von CHF 100'000 oder mehr, sind Sie MWST-pflichtig und müssen sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden. Die MWST hat direkte Auswirkungen auf Ihre Buchhaltung:
- Vorsteuerabzug: Sie können die bezahlte MWST auf Einkäufen zurückfordern
- MWST-Abrechnung: Quartalsweise oder halbjährlich bei der ESTV einreichen
- Saldosteuersatzmethode: Vereinfachte Methode für KMU mit weniger als CHF 5,005 Mio. Umsatz
Die Schweiz kennt drei MWST-Sätze: 8,1% (Normalsatz), 2,6% (reduzierter Satz) und 3,8% (Beherbergung). GmbH, die weniger als CHF 100'000 Umsatz pro Jahr erzielen, können sich von der MWST-Pflicht befreien lassen. Wer MWST-pflichtig ist, muss die Abrechnung quartalsweise bei der ESTV einreichen.
Details zur MWST-Abrechnung finden Sie in unserem MWST-Anleitung 2026.
Häufige Fehler bei der GmbH-Buchhaltung
Aus unserer Arbeit mit Schweizer GmbH-Inhabern kennen wir diese sechs Fehler besonders gut, sie kosten Zeit und manchmal auch Geld.
1. Vermischung von Privat- und Geschäftsausgaben
Als GmbH-Inhaber sind Sie und Ihre Firma zwei getrennte Rechtspersönlichkeiten. Private Ausgaben über das Firmenkonto zu bezahlen ist nicht zulässig und führt zu steuerlichen Problemen (verdeckte Gewinnausschüttung).
2. Fehlende oder unvollständige Belege
Jede Buchung braucht einen Beleg. Ohne Beleg keine Buchung – das gilt besonders bei einer GmbH, wo die Buchhaltung jederzeit prüfbar sein muss.
3. Abschreibungen vergessen
Anlagegüter wie Computer, Fahrzeuge oder Maschinen verlieren an Wert und müssen jährlich abgeschrieben werden. Vergessene Abschreibungen verfälschen die Bilanz.
4. Transitorische Buchungen fehlen
Die aktive und passive Rechnungsabgrenzung stellt sicher, dass Erträge und Aufwände dem richtigen Geschäftsjahr zugeordnet werden. Ohne diese Buchungen ist der Jahresabschluss fehlerhaft.
5. Gesellschafterdarlehen nicht korrekt verbuchen
Darlehen zwischen Gesellschaftern und der GmbH müssen zu marktüblichen Konditionen erfolgen und korrekt verbucht werden. Die ESTV prüft dies regelmässig.
6. Reserven nicht korrekt gebildet
Eine GmbH muss 5% des Jahresgewinns der allgemeinen Reserve zuweisen, bis diese 50% des Stammkapitals erreicht (Art. 801 OR in Verbindung mit Art. 671 OR).
GmbH-Buchhaltung selber machen oder Treuhänder?
Diese Frage stellen sich viele GmbH-Inhaber. Hier eine ehrliche Einschätzung:
Selber machen: Wann es Sinn macht
- Einfache Geschäftsstruktur (wenige Transaktionen)
- Sie haben Grundkenntnisse in Buchhaltung
- Sie nutzen eine gute Buchhaltungssoftware
- Sie haben die Zeit, sich regelmässig darum zu kümmern
Treuhänder: Wann es Sinn macht
- Komplexe Geschäftsstruktur (viele Mitarbeiter, internationale Geschäfte)
- MWST-Abrechnung mit Spezialfällen
- Hoher Umsatz mit Revisionspflicht
- Sie möchten sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren
Die Kombination: Oft die beste Lösung
In der Praxis sehen wir die besten Ergebnisse bei der Kombination: Tägliche Buchhaltung selbst mit einer Software erledigen, den Jahresabschluss vom Treuhänder prüfen lassen. So sparen Sie Kosten und behalten den Überblick.
Eine gute Buchhaltungssoftware sollte Ihnen die Kernaufgaben abnehmen: automatische Belegerfassung per OCR, QR-Rechnungen erstellen, MWST-konforme Buchungen und übersichtliche Auswertungen. Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass die Software speziell für Schweizer KMU und den Kontenrahmen KMU ausgelegt ist.
Checkliste: GmbH-Buchhaltung im Griff
Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Ihre GmbH-Buchhaltung vollständig ist:
- Doppelte Buchführung nach OR eingerichtet
- Kontenrahmen KMU korrekt konfiguriert
- Alle Geschäftsvorfälle laufend verbucht
- Belege vollständig und geordnet abgelegt
- MWST-Abrechnungen fristgerecht eingereicht
- Abschreibungen jährlich vorgenommen
- Transitorische Buchungen per Jahresende erstellt
- Reserven korrekt gebildet
- Jahresabschluss innerhalb von 6 Monaten erstellt
- Gesellschafterversammlung hat Abschluss genehmigt
- Opting-out (falls zutreffend) im Handelsregister eingetragen
- Alle Unterlagen für 10 Jahre archiviert
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist die doppelte Buchhaltung für eine GmbH in der Schweiz Pflicht?
Ja, jede GmbH in der Schweiz ist unabhängig vom Umsatz zur doppelten Buchführung verpflichtet. Das ergibt sich aus Art. 957 OR, wonach alle juristischen Personen die ordentliche Buchführung mit Bilanz und Erfolgsrechnung führen müssen. Eine einfache Buchhaltung (Milchbüchleinrechnung) ist bei der GmbH nicht zulässig.
Was kostet die Buchhaltung einer GmbH in der Schweiz?
Die Kosten für die GmbH-Buchhaltung hängen davon ab, ob Sie diese selbst führen oder einen Treuhänder beauftragen. Mit einer Buchhaltungssoftware wie Pfeffersack können Sie die laufende Buchhaltung ab CHF 5 pro Monat selbst erledigen. Ein Treuhänder für den Jahresabschluss kostet je nach Komplexität zusätzlich CHF 2'000 bis CHF 6'000 pro Jahr.
Kann ich die GmbH-Buchhaltung selber machen?
Ja, die GmbH-Buchhaltung selber machen ist bei einfacher Geschäftsstruktur und mit einer geeigneten Buchhaltungssoftware durchaus möglich. Viele GmbH-Inhaber führen die laufende Buchhaltung selbst und lassen lediglich den Jahresabschluss vom Treuhänder prüfen. Grundkenntnisse in doppelter Buchführung und regelmässiges Buchen sind dabei Voraussetzung.
Wann muss der Jahresabschluss einer GmbH erstellt werden?
Der Jahresabschluss muss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt und von der Gesellschafterversammlung genehmigt werden. Bei einem Geschäftsjahr, das am 31. Dezember endet, muss der Abschluss also spätestens bis 30. Juni des Folgejahres vorliegen. Er umfasst Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang.
Braucht eine kleine GmbH eine Revisionsstelle?
Nein, kleine GmbH mit 10 oder weniger Vollzeitstellen können auf die Revision verzichten. Dieses sogenannte Opting-out muss von allen Gesellschaftern beschlossen und dem Handelsregister gemeldet werden. Die meisten kleinen GmbH in der Schweiz nutzen diese Möglichkeit, müssen aber trotzdem eine korrekte und jederzeit prüfbare Buchhaltung führen.
Wie lange müssen Buchhaltungsbelege einer GmbH aufbewahrt werden?
Gemäss Art. 958f OR besteht eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren für alle Geschäftsbücher, Buchungsbelege und die Geschäftskorrespondenz. Die Aufbewahrung darf digital erfolgen, sofern Integrität und Lesbarkeit gewährleistet sind. Die Frist beginnt am Ende des Geschäftsjahres, in dem die Dokumente entstanden sind.
Fazit
Die Buchhaltung einer GmbH in der Schweiz ist anspruchsvoller als die einer Einzelfirma, aber mit dem richtigen System absolut machbar. Entscheidend ist, dass Sie die doppelte Buchführung von Anfang an korrekt aufsetzen, laufend buchen (nicht alles auf Ende Jahr schieben) und die gesetzlichen Fristen einhalten.
Wir haben Pfeffersack genau für diesen Bedarf entwickelt, eine GmbH-Buchhaltung, die auch ohne Vorkenntnisse funktioniert. Von der automatischen Belegverarbeitung bis zur fertigen Bilanz: So können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt, Ihr Geschäft.
Wenn Sie gerade eine GmbH gründen, lesen Sie auch unseren Artikel zur GmbH gründen in der Schweiz.



