Bilanz, Erfolgsrechnung und Steuerauszug auf Knopfdruck statt teurem Treuhänder-Marathon. Pfeffersack führt deine Buchhaltung übers Jahr sauber – der Abschluss ist dann nur noch ein Export.
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Der Jahresabschluss (gesetzlich: die Jahresrechnung) besteht für GmbH und AG aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang (Art. 958 Abs. 2 OR). Einzelfirmen und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500'000 Jahresumsatz dürfen vereinfacht abschliessen: Es genügt eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Darstellung der Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 OR) – eine formelle Bilanz ist nicht nötig. Auf den Anhang dürfen Einzelunternehmen und Personengesellschaften ganz verzichten (Art. 959c Abs. 3 OR). Wichtig: Massgeblich für die Pflicht zur doppelten Buchhaltung ist der Umsatz von CHF 500'000, nicht der Handelsregister-Eintrag. Die Jahresrechnung ist zugleich die Grundlage deiner Steuererklärung – Bund und Kantone stellen auf die handelsrechtliche Jahresrechnung ab (Massgeblichkeitsprinzip).
Das Gesetz gibt dir sechs Monate Zeit: Die Jahresrechnung muss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellt und dem zuständigen Organ zur Genehmigung vorgelegt werden (Art. 958 Abs. 3 OR). Bei der GmbH genehmigt die Gesellschafterversammlung den Abschluss, bei der AG die Generalversammlung. Endet dein Geschäftsjahr am 31. Dezember, ist also der 30. Juni die gesetzliche Deadline. In der Praxis drängt meist die Steuererklärung früher – die kantonalen Einreichfristen liegen oft im März, sind aber verlängerbar. Aufbewahren musst du Jahresrechnung, Journal und Belege anschliessend 10 Jahre lang (Art. 958f OR), elektronisch ist erlaubt.
Für die meisten Einzelfirmen unter CHF 500'000 Umsatz ist der Abschluss gut selber machbar: Wer die Buchhaltung übers Jahr laufend führt, hat am Jahresende nur noch wenige Abschluss-Schritte vor sich. Bei der GmbH ist die doppelte Buchhaltung mit Software ebenfalls selbst zu bewältigen – anspruchsvoll wird es bei Steueroptimierung, stillen Reserven oder Rückstellungsfragen. Bewährt hat sich die Hybrid-Variante: Du führst die Buchhaltung selber in der Software, der Treuhänder prüft am Jahresende nur noch den Abschluss – das kostet einen Bruchteil des Voll-Mandats, weil die zeitintensive Belegarbeit wegfällt. Mit dem Treuhänder-Zugang von Pfeffersack greift dein Treuhänder dafür direkt lesend auf Journal, Saldenliste und Abschluss zu.
Am Jahresende bringen einige wenige Buchungen deine Buchhaltung auf den Stichtag: Abschreibungen auf Anlagevermögen (Mobiliar, Fahrzeuge, IT), aktive und passive Rechnungsabgrenzungen für Aufwand und Ertrag, die ins falsche Jahr fallen würden (z. B. im Dezember bezahlte Januar-Miete), Rückstellungen für bekannte, aber noch nicht bezifferte Verpflichtungen, die Inventur des Warenlagers sowie – in der Einzelfirma – die Privatanteile (z. B. Geschäftsfahrzeug) und der Abschluss des Privatkontos. Danach gilt: Soll gleich Haben, jedes Konto abgestimmt. Unsere kostenlose Jahresabschluss-Checkliste führt dich Punkt für Punkt durch alle Schritte.
Auf Knopfdruck aus der doppelten Buchhaltung – nach Schweizer KMU-Kontenrahmen gegliedert, als PDF exportierbar.
Für Einzelfirmen unter CHF 500'000 Umsatz: vereinfachter Abschluss nach Art. 957 Abs. 2 OR mit Steuerauszug als PDF oder Excel.
Pfeffersack stellt sicher, dass Soll und Haben über alle Buchungen aufgehen – unausgeglichene Buchungen sind gar nicht erst möglich.
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CAMT-Import und automatische Zuordnung – die Konten sind am 31. Dezember schon abgestimmt statt erst im Frühling.
Dein Treuhänder prüft den Abschluss direkt in Pfeffersack – Lesezugriff auf Journal, Bilanz und Erfolgsrechnung, jederzeit widerrufbar.
Bankkonten per Import abgleichen, offene Debitoren und Kreditoren prüfen, Kassensaldo kontrollieren. Die Checkliste zeigt dir, was dazugehört.
Abschreibungen, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen und Privatanteile buchen – mit Kontovorschlägen nach KMU-Kontenrahmen.
Bilanz und Erfolgsrechnung (GmbH) oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Steuerauszug (Einzelfirma) als PDF ziehen – fertig für Steuererklärung oder Treuhänder.
Warum Pfeffersack die bessere Wahl ist – im Vergleich zu Excel und Treuhänder.
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| Kosten pro Abschluss | Gratis, aber viele Stunden | Mehrere hundert bis über CHF 2'000 | Im Abo inbegriffen (ab CHF 5/Mt.) |
| Unterlagen für den Treuhänder | Zusammensuchen und aufbereiten | Liegen beim Treuhänder | Export oder direkter Lesezugriff |
| Aufbewahrung 10 Jahre (Art. 958f OR) | Eigene Ablage nötig | Je nach Vertrag | Digital archiviert, jederzeit exportierbar |
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Schritt-für-Schritt zum Abschluss der Einzelfirma – mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Steuerauszug.
Was die GmbH beim Jahresabschluss beachten muss – Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang und Genehmigung.
Bestandes- versus Erfolgsgrössen einfach erklärt – die Grundlage, um den eigenen Abschluss zu verstehen.
Ja. Als Einzelfirma mit weniger als CHF 500'000 Jahresumsatz genügt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Art. 957 Abs. 2 OR) – die erstellst du mit laufend geführter Buchhaltung in wenigen Stunden selbst. Auch der GmbH-Abschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung ist mit Software machbar, wenn die Buchhaltung übers Jahr sauber geführt wurde. Einen Treuhänder lohnt es sich beizuziehen, wenn es um Steueroptimierung, stille Reserven oder komplexe Rückstellungen geht – viele nutzen die Hybrid-Variante: selber buchen, Abschluss prüfen lassen.
Bei GmbH und AG: Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang (Art. 958 Abs. 2 OR). Bei Einzelfirmen und Personengesellschaften unter CHF 500'000 Umsatz genügt eine Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage; auf den Anhang dürfen sie ganz verzichten (Art. 959c Abs. 3 OR). Dazu kommen die Abschlussbuchungen: Abschreibungen, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen, Inventar und – bei der Einzelfirma – die Privatanteile.
Innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres muss die Jahresrechnung erstellt und dem zuständigen Organ zur Genehmigung vorgelegt werden (Art. 958 Abs. 3 OR) – bei Geschäftsjahresende 31. Dezember also bis 30. Juni. Faktisch früher relevant ist die Steuererklärung: Die kantonalen Fristen liegen häufig im März, lassen sich aber in der Regel unkompliziert verlängern.
Erst ab CHF 500'000 Jahresumsatz. Darunter genügt die vereinfachte Buchführung mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Angaben zur Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 OR). Entscheidend ist allein der Umsatz – der Handelsregister-Eintrag löst seit der Rechnungslegungsreform keine Buchführungspflicht mehr aus. Ab CHF 500'000 Umsatz gilt die ordentliche Buchführungspflicht mit doppelter Buchhaltung, Bilanz und Erfolgsrechnung. Pfeffersack unterstützt beide Varianten im selben Abo.
Die üblichen fünf: 1) Abschreibungen auf Anlagevermögen, 2) aktive und passive Rechnungsabgrenzungen (transitorische Buchungen) für periodenfremden Aufwand und Ertrag, 3) Rückstellungen für bekannte Verpflichtungen, 4) Inventur und Korrektur des Warenbestands, 5) in der Einzelfirma die Privatanteile (z. B. Geschäftsfahrzeug) und der Abschluss des Privatkontos. Unsere kostenlose Jahresabschluss-Checkliste führt dich durch jeden Schritt – inklusive Kontonummern nach KMU-Kontenrahmen.
Das hängt stark von der Qualität deiner Unterlagen ab: Für eine kleine Einzelfirma mit sauber geführter Buchhaltung sind es typischerweise einige hundert Franken, für eine GmbH mit ungeordneten Belegen schnell über CHF 2'000. Die grösste Stellschraube bist du selbst – wer die laufende Buchhaltung in der Software führt und dem Treuhänder saubere Exporte (oder direkten Lesezugriff) gibt, zahlt deutlich weniger. Details mit konkreten Preisbeispielen findest du in unserem Treuhänder-Kosten-Guide.
Nein – der Anhang ist ein Textdokument mit Angaben etwa zu Bewertungsgrundsätzen und Vollzeitstellen (Art. 959c OR), das du bei der GmbH separat erstellst, meist mit einer Vorlage oder dem Treuhänder. Pfeffersack liefert dir dafür alle Zahlen: Bilanz, Erfolgsrechnung, Journal und Saldenliste. Einzelfirmen und Personengesellschaften brauchen gar keinen Anhang (Art. 959c Abs. 3 OR).
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