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Lohnnebenkosten

Die Arbeitgeberkosten, die zusätzlich zum Bruttolohn anfallen — Sozialversicherungsbeiträge, Pensionskasse und Versicherungen. Je nach Alter und Branche häufig rund 10–20 % obendrauf.

Auch bekannt als: Arbeitgeberbeiträge, Personalnebenkosten, Sozialabgaben Arbeitgeber

Definition

Lohnnebenkosten sind alle Kosten, die ein Arbeitgeber über den Bruttolohn hinaus trägt. Die grössten Posten: der Arbeitgeberanteil an AHV/IV/EO (5.3 % des Bruttolohns), die Arbeitslosenversicherung (1.1 %), die Familienausgleichskasse (je nach Kanton rund 1–3 %), die Berufsunfallversicherung (Prämie branchenabhängig, vom Arbeitgeber getragen) sowie die Pensionskasse — deren altersabhängige Altersgutschriften (7 bis 18 % des koordinierten Lohns) mindestens zur Hälfte der Arbeitgeber zahlt.

Dazu kommen je nach Betrieb die Krankentaggeldversicherung (vertraglich oft hälftig geteilt) und die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse. Als Faustregel liegen die gesamten Lohnnebenkosten je nach Alter der Mitarbeitenden, Branche und Vorsorgeplan häufig zwischen rund 10 und 20 % des Bruttolohns — bei älteren Mitarbeitenden mit hohen BVG-Gutschriften eher mehr.

Für die Budgetplanung heisst das: Wer einen Lohn von CHF 6'000 verspricht, budgetiert die Gesamtkosten — nicht den Bruttolohn. Und wer als Einzelfirma die erste Mitarbeiterin anstellt, meldet sich vor der ersten Lohnzahlung bei Ausgleichskasse, Unfallversicherer und ab der BVG-Eintrittsschwelle (CHF 22'680 Jahreslohn) bei einer Pensionskasse an.

Beispiel

Bruttolohn CHF 6'000/Monat: Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich u. a. CHF 318 AHV/IV/EO (5.3 %), CHF 66 ALV (1.1 %), FAK je nach Kanton sowie BVG- und BU-Prämien — die tatsächlichen Kosten liegen deutlich über dem Bruttolohn.

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Häufige Fragen

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten in der Schweiz?

Fix sind der Arbeitgeberanteil AHV/IV/EO (5.3 %) und die ALV (1.1 %). Dazu kommen FAK (je nach Kanton rund 1–3 %), Berufsunfallversicherung (branchenabhängig), BVG (altersabhängig, mindestens hälftig) und allenfalls Krankentaggeld. In der Summe je nach Alter und Branche häufig rund 10–20 % des Bruttolohns — der Lohnkosten-Rechner zeigt die Posten im Detail.

Welche Beiträge trägt der Arbeitgeber allein?

Die Familienzulagen-Beiträge (FAK), die Prämie der Berufsunfallversicherung und die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse. AHV/IV/EO und ALV sind hälftig geteilt, beim BVG zahlt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte. Die Nichtberufsunfall-Prämie trägt in der Regel der Arbeitnehmer.

Was muss ich bei der ersten Anstellung erledigen?

Vor der ersten Lohnzahlung: Anmeldung bei der Ausgleichskasse (AHV/ALV/FAK) und bei einem Unfallversicherer (UVG). Ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 zusätzlich der Anschluss an eine Pensionskasse. Danach gehören korrekte Lohnabrechnungen und am Jahresende Lohnausweis und AHV-Lohndeklaration dazu.

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