Die Arbeitgeberkosten, die zusätzlich zum Bruttolohn anfallen — Sozialversicherungsbeiträge, Pensionskasse und Versicherungen. Je nach Alter und Branche häufig rund 10–20 % obendrauf.
Auch bekannt als: Arbeitgeberbeiträge, Personalnebenkosten, Sozialabgaben Arbeitgeber
Lohnnebenkosten sind alle Kosten, die ein Arbeitgeber über den Bruttolohn hinaus trägt. Die grössten Posten: der Arbeitgeberanteil an AHV/IV/EO (5.3 % des Bruttolohns), die Arbeitslosenversicherung (1.1 %), die Familienausgleichskasse (je nach Kanton rund 1–3 %), die Berufsunfallversicherung (Prämie branchenabhängig, vom Arbeitgeber getragen) sowie die Pensionskasse — deren altersabhängige Altersgutschriften (7 bis 18 % des koordinierten Lohns) mindestens zur Hälfte der Arbeitgeber zahlt.
Dazu kommen je nach Betrieb die Krankentaggeldversicherung (vertraglich oft hälftig geteilt) und die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse. Als Faustregel liegen die gesamten Lohnnebenkosten je nach Alter der Mitarbeitenden, Branche und Vorsorgeplan häufig zwischen rund 10 und 20 % des Bruttolohns — bei älteren Mitarbeitenden mit hohen BVG-Gutschriften eher mehr.
Für die Budgetplanung heisst das: Wer einen Lohn von CHF 6'000 verspricht, budgetiert die Gesamtkosten — nicht den Bruttolohn. Und wer als Einzelfirma die erste Mitarbeiterin anstellt, meldet sich vor der ersten Lohnzahlung bei Ausgleichskasse, Unfallversicherer und ab der BVG-Eintrittsschwelle (CHF 22'680 Jahreslohn) bei einer Pensionskasse an.
Beispiel
Bruttolohn CHF 6'000/Monat: Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich u. a. CHF 318 AHV/IV/EO (5.3 %), CHF 66 ALV (1.1 %), FAK je nach Kanton sowie BVG- und BU-Prämien — die tatsächlichen Kosten liegen deutlich über dem Bruttolohn.
Zuletzt geprüft:
Fix sind der Arbeitgeberanteil AHV/IV/EO (5.3 %) und die ALV (1.1 %). Dazu kommen FAK (je nach Kanton rund 1–3 %), Berufsunfallversicherung (branchenabhängig), BVG (altersabhängig, mindestens hälftig) und allenfalls Krankentaggeld. In der Summe je nach Alter und Branche häufig rund 10–20 % des Bruttolohns — der Lohnkosten-Rechner zeigt die Posten im Detail.
Die Familienzulagen-Beiträge (FAK), die Prämie der Berufsunfallversicherung und die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse. AHV/IV/EO und ALV sind hälftig geteilt, beim BVG zahlt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte. Die Nichtberufsunfall-Prämie trägt in der Regel der Arbeitnehmer.
Vor der ersten Lohnzahlung: Anmeldung bei der Ausgleichskasse (AHV/ALV/FAK) und bei einem Unfallversicherer (UVG). Ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 zusätzlich der Anschluss an eine Pensionskasse. Danach gehören korrekte Lohnabrechnungen und am Jahresende Lohnausweis und AHV-Lohndeklaration dazu.
Lohnabzüge zur Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung; je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, von Selbständigerwerbenden vollständig selbst geschuldet.
Obligatorische Sozialversicherung, die bei Arbeitslosigkeit einen Teil des Lohns ersetzt — finanziert durch Lohnbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Obligatorische berufliche Vorsorge (zweite Säule); Arbeitnehmende ab Mindestjahreslohn sind gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod versichert.
Gesetzliche Zulagen zum Lohn, die einen Teil der Unterhaltskosten für Kinder ausgleichen — als Kinder- und Ausbildungszulagen.
Obligatorische Unfallversicherung; schützt alle Arbeitnehmenden gegen die wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und — ab acht Wochenstunden — Nichtberufsunfällen.
Der Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn vor Abzügen; der Nettolohn ist der ausbezahlte Betrag nach Abzug der Sozialversicherungen und allfälliger Quellensteuer.
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