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Unternehmerlohn

Die Vergütung der Unternehmerin oder des Unternehmers für die eigene Arbeit — rechtlich je nach Rechtsform völlig verschieden: Privatbezug bei der Einzelfirma, AHV-pflichtiger Lohn bei GmbH und AG.

Auch bekannt als: Eigenlohn, Inhaberlohn, Geschäftsführerlohn

Definition

Bei der Einzelfirma gibt es rechtlich keinen Lohn des Inhabers: Was er für sich bezieht, sind Privatbezüge — sie sind kein Aufwand und mindern den Gewinn nicht. Massgebend für Steuern und Sozialversicherungen ist der gesamte Reingewinn: Auf ihm zahlt der Inhaber als Selbständigerwerbender AHV/IV/EO (voller Satz 10.0 % ab CHF 60'500 Gewinn, darunter sinkende Skala) und versteuert ihn als Einkommen. Der «Unternehmerlohn» ist hier eine Kalkulationsgrösse — etwa im Stundensatz —, keine Buchungsposition.

Bei GmbH und AG ist die mitarbeitende Inhaberin dagegen Angestellte ihrer eigenen Gesellschaft: Ihr Lohn ist echter Personalaufwand, AHV-pflichtig und mit Lohnabrechnung wie bei jedem Mitarbeitenden. Zusätzlich kann die Gesellschaft Dividenden ausschütten — auf ihnen fallen keine Sozialabgaben an, dafür wurden sie bereits mit der Gewinnsteuer belastet und werden beim Empfänger (teil-)besteuert.

Beim Mix aus Lohn und Dividende schaut die AHV hin: Ist der Lohn im Branchenvergleich offensichtlich zu tief und die Dividende im Verhältnis zum Unternehmenswert überhöht, kann die Ausgleichskasse einen Teil der Dividende in beitragspflichtigen Lohn umqualifizieren — das bleibt nach der Gerichtspraxis aber der Ausnahmefall bei klarem Missverhältnis. Ein branchenüblicher Lohn plus moderate Dividende ist der sichere Rahmen.

Beispiel

Eine Einzelunternehmerin bezieht monatlich CHF 6'000 privat — der Gewinn bleibt davon unberührt; AHV und Steuern bemessen sich am Jahresgewinn von CHF 95'000. Ihr Kollege mit GmbH zahlt sich CHF 7'500 Monatslohn (AHV-pflichtig, Personalaufwand) und beschliesst zusätzlich eine Dividende.

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Häufige Fragen

Kann ich mir in der Einzelfirma einen Lohn auszahlen?

Nicht im rechtlichen Sinn: Bezüge des Inhabers sind Privatbezüge, kein Aufwand — sie senken den Gewinn nicht. AHV-Beiträge und Einkommenssteuer bemessen sich am gesamten Reingewinn, unabhängig davon, wie viel du tatsächlich beziehst.

Wie hoch sollte der Lohn beim GmbH-Inhaber sein?

Branchenüblich für die geleistete Arbeit — der Drittvergleich ist der Massstab. Ein offensichtlich zu tiefer Lohn kombiniert mit hoher Dividende kann von der Ausgleichskasse teilweise in beitragspflichtigen Lohn umqualifiziert werden; bei angemessenem Lohn ist die Dividende sozialabgabenfrei.

Was ist der Unternehmerlohn in der Kalkulation?

Die rechnerische Vergütung der eigenen Arbeit, die in Stundensätze und Offerten einfliessen muss — auch in der Einzelfirma, wo sie nicht als Aufwand gebucht wird. Wer den eigenen Lohn nicht einkalkuliert, weist scheinbar Gewinn aus, arbeitet aber faktisch gratis.

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