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Verlustschein

Die amtliche Bestätigung, dass eine Betreibung die Forderung nicht (voll) decken konnte. Er verjährt erst nach 20 Jahren — die Forderung bleibt also lange durchsetzbar.

Auch bekannt als: Pfändungsverlustschein, Konkursverlustschein

Definition

Endet eine Pfändung ohne genügendes Vermögen, stellt das Betreibungsamt dem Gläubiger einen Verlustschein über den ungedeckten Betrag aus (Art. 149 SchKG). Er dokumentiert amtlich, dass beim Schuldner nichts oder zu wenig zu holen war — die Forderung selbst bleibt bestehen und kann später erneut geltend gemacht werden.

Der Pfändungsverlustschein hat handfeste Wirkungen: Er gilt als Schuldanerkennung und damit als provisorischer Rechtsöffnungstitel, die Forderung verjährt erst 20 Jahre nach Ausstellung (gegenüber den Erben des Schuldners ein Jahr nach Eröffnung des Erbgangs, Art. 149a SchKG), und innert sechs Monaten nach Zustellung kann die Betreibung ohne neuen Zahlungsbefehl fortgesetzt werden (Art. 149 Abs. 3 SchKG) — sinnvoll, wenn der Schuldner etwa eine neue Stelle antritt. Zudem trägt die Forderung ab Ausstellung keinen Verzugszins mehr.

Anders der Konkursverlustschein (Art. 265 SchKG): Nach einem Konkurs kann der Gläubiger nur dann erneut betreiben, wenn der Schuldner zu neuem Vermögen gekommen ist — dagegen kann sich dieser mit der Einrede des fehlenden neuen Vermögens wehren (Art. 265a SchKG). Buchhalterisch ist der Verlustschein der Beleg, um die Forderung als Forderungsverlust auszubuchen und die darauf abgerechnete MWST als Entgeltsminderung zu korrigieren; der Schein selbst wird aufbewahrt, falls der Schuldner wieder zahlungsfähig wird.

Beispiel

Nach erfolgloser Pfändung erhält eine Agentur für ihre Forderung von CHF 8'400 einen Verlustschein über CHF 7'900 (CHF 500 wurden gepfändet). Sie bucht den Verlust aus, korrigiert die MWST — und archiviert den Schein: 20 Jahre lang kann sie erneut vorgehen, sobald der Schuldner wieder Einkommen hat.

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Häufige Fragen

Wie lange ist ein Verlustschein gültig?

Die Forderung aus dem Verlustschein verjährt 20 Jahre nach der Ausstellung; gegenüber den Erben des Schuldners muss sie spätestens ein Jahr nach Eröffnung des Erbgangs geltend gemacht werden (Art. 149a SchKG). Innerhalb dieser Frist kann jederzeit neu betrieben werden.

Was bringt mir ein Verlustschein konkret?

Er ist eine amtliche Schuldanerkennung und dient als provisorischer Rechtsöffnungstitel — eine spätere Betreibung wird dadurch einfacher. Innert sechs Monaten nach Zustellung des Pfändungsverlustscheins kann die Betreibung sogar ohne neuen Zahlungsbefehl fortgesetzt werden.

Wie verbuche ich eine Forderung mit Verlustschein?

Als Forderungsverlust ausbuchen: Der Verlustschein belegt die Uneinbringlichkeit. Die auf der Forderung abgerechnete MWST wird als Entgeltsminderung in der laufenden Abrechnung korrigiert (Art. 41 MWSTG). Den Schein aufbewahren — zahlt der Schuldner später, wird der Eingang als ausserordentlicher Ertrag erfasst.

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